EUDR: Neuer Vorschlag zum Zeitplan und Erleichterungen
Die Europäische Kommission hat einen neuen Vorschlag zur Verschiebung und Änderung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) vorgelegt.
Das sind die zentralen Änderungsvorschläge:
1. 🗓️ Mehr Zeit für die Umsetzung
Das sind die zentralen Änderungsvorschläge:
1. 🗓️ Mehr Zeit für die Umsetzung
- Große und Mittlere Unternehmen: Anwendungsbeginn soll der 30. Dez. 2025 bleiben, aber die Kontrollen und die Durchsetzung erst ab 30. Juni 2026 beginnen.
- Kleine & Kleinstunternehmen: Anwendung soll sich auf den 30. Dez. 2026 verschieben
2. 📝 Nur noch EINE Sorgfaltserklärung pro Lieferkette
Die Pflicht zur Abgabe einer Sorgfaltserklärung soll sich künftig auf den ersten Marktteilnehmer konzentrieren, der Produkte in der EU in Verkehr bringt.
Die Pflicht zur Abgabe einer Sorgfaltserklärung soll sich künftig auf den ersten Marktteilnehmer konzentrieren, der Produkte in der EU in Verkehr bringt.
- NEU: Einführung der Kategorie "nachgelagerter Marktteilnehmer".
- Entlastung: Sowohl Händler als auch nachgelagerten Marktteilnehmer müssen keine eigene Sorgfaltserklärung mehr abgeben und die Einhaltung der Pflichten durch vorgelagerte Marktteilnehmer nicht mehr feststellen.
- Pflicht bleibt: Das Sammeln und Weitergeben von Informationen (insbesondere der Referenznummer der Sorgfaltserklärung) in der nachgelagerten Lieferkette bleibt bestehen.
Hinweis: Nachgelagerte Nicht-KMU-Akteure müssen sich weiterhin im EU-Informationssystem registrieren.
3. 🧑🌾 Vereinfachung für Primärerzeuger
3. 🧑🌾 Vereinfachung für Primärerzeuger
- Kleinst- und kleine Primärerzeuger (vorgelagerte Marktteilnehmer) aus Niedrigrisikoländern sollen nur noch eine vereinfachte, einmalige Erklärung abgeben müssen – anstelle regelmäßiger Sorgfaltserklärungen. In der vereinfachten Erklärung kann die Geolokalisierung wahlweise durch die Postanschrift des Produktionsortes ersetzt werden.
Wie geht es weiter:
Das Europäische Parlament und der Rat der EU müssen diesen Änderungen noch zustimmen. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen:
Prüfen Sie, ob Sie von den Änderungen betroffen sind und verfolgen Sie die weiteren Entwicklungen. In jedem Fall gilt: Die EUDR und ihre Ziele bleiben unabhängig von den Änderungen bestehen.
Das Europäische Parlament und der Rat der EU müssen diesen Änderungen noch zustimmen. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen:
Prüfen Sie, ob Sie von den Änderungen betroffen sind und verfolgen Sie die weiteren Entwicklungen. In jedem Fall gilt: Die EUDR und ihre Ziele bleiben unabhängig von den Änderungen bestehen.
Quelle: DIHK
