Seit 1. Januar 2024 möglich

Carnet ATA elektronisch beantragen (eCarnet)

Das  eCarnet ist eine webbasierte Anwendung zur Beantragung und Bearbeitung von Carnets ATA. Die Antragstellung erfolgt online durch den Kunden. Der Ausdruck der so beantragten und ausgestellten Carnets erfolgt durch die IHK. Je nach Wunsch des Kunden, wird das Carnet bei der IHK abgeholt oder zugestellt.           
                  

Technische Voraussetzungen

Folgende Technik wird für die Abwicklung des eCarnets benötigt:
  • Internet-Anschluss
  • PC oder Laptop mit einem der nachfolgenden Internet-Browser: Microsoft Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox ‎oder Safari
  • Web-Zugang zum e-ata-System (s. unten)

Registrierung bei der IHK Ostwürttemberg

Für die Registrierung sind folgende Schritte zu berücksichtigen:
  • Link für den eCarnet Zugang der IHK Ostwürttemberg aufrufen
  • Unternehmen registrieren
  • eCarnet-Admin benennen (vertritt das Unternehmen gegenüber der IHK und legt bei Bedarf weitere Benutzer für das Online-System im Unternehmen an)
  • Prüfung der eingegebenen Daten durch die IHK und Aktivierung des Admin-Nutzerkontos

Beantragung und Bearbeitung eines eCarnets

Das Carnet wird wie folgt vom Unternehmen beantragt und von der IHK bearbeitet:
  • Aufruf des o. g. eCarnet Zugangs der IHK Ostwürttemberg
  • Aktivierung des Button “neues Carnet ATA“ in der Werkzeugliste des Programms
  • Ausfüllen der Informationsfelder (Anträge können jederzeit erstellt und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet, gesendet oder gelöscht werden)
  • Bewilligung und Druck direkt durch die IHK Ostwürttemberg
  • Abholung oder Versand des Carnets, je nach Wunsch des Ausstellers im Unternehmen
  • Unterzeichung des Carnets durch den Inhaber vor der Nämlichkeitssicherung des Zolls
  • An der Zuständigkeit der Zollämter für die Nämlichkeitssicherung ändert sich durch die Aufgabenübertragung nichts.
    Unternehmen gehen wie gewohnt zu ihrem örtlich und sachlich zuständigen Zollamt.
Anleitung zur Registrierung und Beantragung eines eCarnets sowie hilfreiche Tipps zu den einzelnen Formularfeldern finden Sie im Handbuch "Carnet ATA Elektronische Antragstellung". (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 760 KB)

Welche Kosten fallen an?

  • IHK-Ausstellungsgebühr:
      85 EUR        (für Kammerzugehörige)/
    170 EUR       (für Nichtkammerzughörige)
  • eCarnet Servicepauschale (Carnet-Formularsatz Standard und Druck):      22 EUR zzgl. Ust.      
  • ICC-Entgelt (ICC= International Chamber of Commerce):                               12 Euro zzgl. USt. 
    (Die Rechnungstellung des ICC-Entgelts erfolgt im Namen und auf Rechnung der DIHK (Deutsche Industrie- und Handelskammer), Breite Straße 29, 10178 Berlin, USt-IdNr. DE 358 130 526; das ICC-Entgelt unterliegt der Umsatzsteuer nach § 1 Abs. 1 UStG)
  • Versicherungsentgelt *
    (deckt weder eine Transportversicherung noch eventuell anfallende Abgaben beim Verbleib der Waren im Ausland)
Warenwertengelt
                           bis
Versicherungs-
Entgelt(*)
       von    0,01 EUR
         9.999,99 EUR
   37,00 EUR
      10.000 EUR
       24.999,99 EUR
   63,00 EUR
      25.000 EUR
       49.999,99 EUR
 110,00 EUR
     50.000 EUR
     149,999,99 EUR
 210,00 EUR
   150.000 EUR
     299.999,99 EUR
 380,00 EUR
   300.000 EUR
     499.999,99 EUR
 630,00 EUR
jede weitere angefangene 500.000 EUR
 420,00 EUR
* Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), vertreten durch die IHKs, ist selbstschuldnerischer Bürge im Carnet ATA-Verfahren für Einfuhrabgaben im Verwendungsland. Zur Abdeckung des Zahlungsrisikos wurde mit der Allianz Trade ein Rückversicherungsvertrag abgeschlossen. 
Mit dem Antrag auf Ausstellung eines Carnets ATA beantragen Sie daher gleichzeitig den Abschluss einer Kautionsversicherung. Das von der IHK vereinnahmte und an die Allianz Trade abzuführende Versicherungsentgelt ist für die Rückversicherung des Zollbürgen (Absicherung des Zollrisikos) bestimmt. Hiermit ist jedoch kein Abschluss einer Transportversicherung oder einer Versicherung bezüglich möglicherweise für Sie entstehender Einfuhrabgabeschulden in Drittländern verbunden.
  • Regulierung eines ausgestellten Carnet ATA    50 EUR
    (nur bei Rückgabe nicht ordnungsgemäß erledigter Carnets)  

FAQ zum elektronischen Carnet

  1. Was ist der Unterschied zwischen dem eCarnet-Admin und dem eCarnet-Nutzer
    Carnet-Administrator (eCarnet-Admin)
    Pro Unternehmen gibt es einen eCarnet-Administrator (eCarnet-Admin). Der eCarnet-Admin ist der verantwortliche Ansprechpartner im Unternehmen für die IHK. Er verwaltet die Nutzerpflege im Unternehmen und kann weitere Benutzerkonten von Kollegen/Dienstleistern in der Anwendung eigenständig hinzufügen. Der eCarnet-Admin sieht alle Carnets (die er selbst erstellt hat und auch die der eCarnet-Nutzer). Darüber hinaus hat der eCarnet-Admin alle Rechte wie ein eCarnet-Nutzer.
    eCarnet-Nutzer
    Es können beliebig viele eCarnet-Nutzer vom eCarnet-Admin angelegt werden. Diese melden sich nach der (einmaligen) Anlegung im e-ata.de-System durch den eCarnet-Admin an und können Carnets beantragen. Benutzerkonten können eCarnet-Nutzer nicht anlegen. Der eCarnet-Nutzer sieht nur seine erstellten Carnets.
  2. Können mehrere Sachbearbeiter hinterlegt werden?
    Ja. Der eCarnet-Admin registriert sich bei seiner örtlich zuständigen IHK unter www.e-ata.de.
    Die örtlich zuständige IHK aktiviert das Konto vom eCarnet-Admin.
    Der eCarnet-Admin legt nun bei Bedarf weitere Nutzer für sein Unternehmen an.
  3. Bei dem Menüpunkt “Waren” kann ich eine CSV-Liste importieren. Wann mach ich das und wie?
    Es gibt zwei Varianten, die Waren zu erfassen:
    Einzel-Erfassung der Artikel-Import einer CSV-Datei. Wenn Sie das Carnet für mehrere Waren nutzen, bietet sich der Import der Daten mittels einer CSV-Liste an. Wichtig: Verwenden Sie die Vorlage, die Sie unter "Vorlage CSV-Liste importieren" finden – verändern Sie die Überschriften der ersten Zeile nicht. Andernfalls können Ihre Daten nicht richtig verknüpft werden.Generell gilt: Die Warenbeschreibungen sollten so erfolgen, dass eine eindeutige Identifizierung möglich ist, im günstigsten Fall durch Nennung einer Seriennummer/ Inventarnummer. Ist das nicht machbar, ist das Beifügen von Fotos notwendig. Weitere Informationen zur CSV-Liste und Fotos finden Sie im Handbuch "Carnet ATA Elektronische Antragstellung".
  4. Eine weitere Reise ist geplant. Geht das?
    Ja. Soll ein Carnet nochmals verwendet werden, obwohl ursprünglich nur eine Reise geplant war, ‎besteht die Möglichkeit, die zusätzlich benötigten und bereits ausgefüllten Einlageblätter von ‎der IHK ergänzen zu lassen. Bitte nutzen Sie hierfür die Chat-Funktion bei dem ‎entsprechenden Carnet im e-ata.de-System. Damit die IHK die weitere Reise ergänzen kann, muss der IHK das Carnet im Original vorliegen. Gerne können Sie es vorbeibringen oder per Post schicken.‎
  5. Kann ich Vorlagen für das Carnet erstellen?
    Es gibt die Möglichkeit angelegte Carnets zu kopieren. Hierfür wählen Sie in der Carnet-Liste bitte das betroffene Carnet aus (mit einem Klick blau markieren) und klicken oben auf „kopieren“. Es erscheint nun eine Kopie des Carnets in der Carnet-Liste. Es werden alle Daten übernommen, lediglich das Referenzfeld wird nicht übernommen.Bitte überprüfen Sie, ob die kopierten Daten Ihrer geplanten Reise entsprechen und passen Sie diese ggf. an (Anzahl Carnetblätter, Verwendungszweck, Reiseweg und Transportmittel, etc.).
  6. Ich habe mein Passwort vergessen. Was ist zu tun?
    Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, rufen Sie www.e-ata.de auf und klicken auf „Kennwort vergessen“. Geben Sie dann bitte Ihren Benutzernamen (diesen haben mit der E-Mail nach Ihrer erfolgreichen Registrierung erhalten) ein und klicken auf „Absenden“. Bitte beantworten Sie die Identifikationsfrage entsprechend Ihrer Angaben und klicken auf „Absenden“. Ihr Passwort wird nun zurückgesetzt. Sie erhalten automatisiert eine E-Mail mit einem neuen Passwort. Weitere Informationen findne Sie hierzu im Handbuch "Carnet ATA Elektronische Antragstellung".
Wichtig!
Carnet-Inhaber müssen das ausgestellte Carnet vor der Nämlichkeitssicherung unterschreiben!
Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dürfen ohne Mitwirkung der IHK Ostwürttemberg nicht vorgenommen werden!