Digitalisierung des Carnets

Carnets ATA/CPD beantragen

Aktuell: QR-Code statt Papierformular - Das Carnet ATA/CPD wird digital!

Seit 1. Juni 2026 gilt für die EU, die Schweiz und Liechtenstein, Norwegen und das Vereinigte Königreich. Das Carnet ATA ist digital, es wird elektronisch beantragt und ausgestellt - aktuell noch mit einer Papierversion als Rückfalloption. Weitere Länder folgen schrittweise, bis Ende 2027 das Papierformular vollständig abgeschafft wird.
(Ab 9. November ist die Einführung des digitalen Carnets in den Vereinigten Arabische Emiraten geplant.)

Die Abfertigung des digitalen Carnets erfolgt seit 1. Juni 2026 an den EU-Zollstellen immer über einen QR-Code - auch wenn für das Zielland noch das Papierverfahren gilt. Damit wird die EU-Vorgabe umgesetzt, dass alle Zollverfahren digital zur Verfügung stehen müssen.

Details zum Verfahren lesen Sie auf der Internetseite der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK): Carnet: Der „Reisepass für Waren” wird digital.

Kurz und bündig informiert das DIHK-Merkblatt: Das volldigitale Carnet.

1. Carnet ATA/CPD – so geht’s

Das internationale Zollpassierscheinheft Carnet ATA können Sie ganz einfach elektronisch beantragen. Ihr einfacher Weg zum Carnet:
  • Im e-ata-System Ihrer IHK registrieren.
  • Nach Freigabe durch die IHK: Carnet elektronisch beantragen.
  • Bei Fragen: Dialog mit der IHK über das e-ata-System.
  • Sobald Antrag vollständig und korrekt vorliegt: Ausdruck durch die IHK.
  • Sie erhalten das fertige Dokument (Abholung oder Postversand).
  • Sie müssen nur noch unterschreiben.

2. Technische Voraussetzungen

Das internationale Zollpassierscheinheft Carnet ATA beantragen Sie elektronisch bei der IHK. Ihr einfacher Weg zum Carnet:
  • Im e-ata-System Ihrer IHK registrieren.
  • Nach Freigabe durch die IHK: Carnet elektronisch beantragen.
  • Bei Fragen: Dialog mit der IHK über das e-ata-System.
  • Sobald Ihr Antrag vollständig und korrekt vorliegt, stellt die IHK Ihr digitales Dokument aus.
  • Die papierlose Abfertigung erfolgt über QR-Codes, die mit Hilfe einer Carnet-App und/oder Desktop-Version erstellt und verwaltet werden.
  • Während der Übergangsphase bis Ende 2027 erhalten Sie das Dokument zusätzlich in Papierform. (Abholung oder Postversand).

2. Technische Voraussetzungen

Um Carnets online zu beantragen, benötigen Sie:

  • Internet-Anschluss
  • PC oder Laptop mit einem Internet-Browser
    Bitte einen aktuellen Browser verwenden, zum Beispiel Microsoft Edge, Google Chrome oder Safari. Mozilla Firefox oder Internet Explorer sind ungeeignet.
  • Zugang zum e-ata-System

Um die digitalen Carnets zu nutzen, benötigen Sie:

3. Zugang zum e-ata-System und Registrierung

Das Handbuch zur Registrierung und zum Berechtigungssystem können Sie gerne per Mail international@ostwuerttemberg.ihk anfordern.

4. Carnets elektronisch beantragen

Nach Registrierung im e-ata-System und Freischaltung durch die IHK können Sie Carnets elektronisch beantragen.
Sie haben Fragen zum Zollverfahren Carnet ATA/CPD und zur elektronischen Antragstellung? Wenden Sie sich an Ihre IHK. Wir beraten Sie gerne!

5. Das Carnet ist ausgestellt. Wie geht es weiter?

Laden des digitalen Carnets und Erstellen der QR-Codes

  • Sie erhalten von der IHK eine eCarnet ID und einen eCarnet PIN code.
  • Sie laden das Carnet in die Carnet-App oder die Desktop-Version.
  • In der App/Desktop-Version generieren Sie die für die papierlose Abfertigung erforderlichen QR-Codes.
Eine ausführliche Anleitung zur Nutzung der Carnet-App und Desktop-Version stellt die DIHK in ihrem Internetartikel bereit: Carnet: Der Reisepass für Waren wird digital.

Kurz und bündig informiert das DIHK-Merkblatt: Das volldigitale Carnet.

Zusätzlich: Papiercarnet

  • Zusätzlich erhalten Sie während der Übergangsphase von der IHK ein Papiercarnet.
  • Bitte unterschreiben Sie das Papiercarnet in Feld J.

Eröffnung des Carnets beim Binnenzollamt

  • Legen Sie Ware, QR-Code und Papiercarnet Ihrem zuständigen Binnenzollamt vor.
  • Erst wenn das Zollamt die Abfertigung vorgenommen hat, können Sie das Dokument an der Grenze vorlegen.
  • Unterwegs denken Sie bitte daran, das Carnet sowohl dem EU-Grenzzoll als auch dem Zoll im Drittland vorzulegen und sich jeden Grenzübertritt bestätigen zu lassen.
  • Die Carnet-Checkliste für Reisende beschreibt alle an den Zollstellen vorzunehmenden Schritte.

7. FAQ zum digitalen Carnet

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) informiert auf Ihrer Website ausführlich zum digitalen Carnet und zur Anwendung der Carnet-App und Desktop-Version: Carnet: Der Reisepass für Waren wird digital.