Aktualisierung

Abfertigung von digitalen Carnets im Vereinigten Königreich

Seit dem 1. Juni 2026 ist für das Vereinigte Königreich ein volldigitales Carnet ATA bereitzuhalten. Der bürgende Verband des Vereinigten Königreichs weist ergänzend auf Folgendes hin:
Flughäfen
  • Passagierverkehr: Carnetinhaber/Bevollmächtigte sollten einen QR-Code auf ihrem Smartphone bereithalten
  • Frachtverkehr: Carnetinhaber/Bevollmächtigte müssen einen Papierausdruck des geteilten Vouchers / QR-Codes mitführen Seehäfen / RoRo-Häfen (Fährverkehr)
  • Passagierverkehr: Carnetinhaber/Bevollmächtigte sollten einen QR-Code auf ihrem Smartphone bereithalten (zusätzlich auch einen Papierausdruck als Backup)
  • Frachtverkehr: Carnetinhaber/Bevollmächtigte sollten einen Papierausdruck des bereitgestellten Vouchers / QR-Codes mitführen
Es wird außerdem dringend empfohlen, dass alle Carnetinhaber/Bevollmächtigte in der Anfangsphase der Einführung des digitalen Carnets zusätzlich ein Papier-Carnet als Backup mit sich führen, falls Häfen die digitale Transaktion nicht verarbeiten können.