IHK Ostwürttemberg

Großbritannien: CE-Kennzeichnung bleibt unbefristet gültig

Das Ministerium für Wirtschaft und Handel (DBT) hat in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass das Vereinigte Königreich die CE-Kennzeichnung weiterhin anerkennen wird. Damit rückt die britische Regierung von ihrem ursprünglichen Plan ab, die Produktkennzeichnung verpflichtend auf das neue UKCA-Label umzustellen. Die Frist hierfür wurde seit dem Austritt aus der Europäischen Union mehrmals verlängert, zuletzt galt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2024.
Unternehmen können ihre CE-gekennzeichneten Produkte somit wie bisher auf dem britischen Markt in Verkehr bringen. Sie können die neue UKCA-Kennzeichnung freiwillig verwenden. 
Für welche Produkte gilt die Anerkennung?
Die unbefristete Anerkennung der CE-Kennzeichnung gilt für folgende Produkte:
  • Spielzeug
  • Pyrotechnik
  • Freizeitboote und Wasserfahrzeuge (beispielsweise Jet-Skis)
  • einfache Druckbehälter
  • Geräte und Anlagen, die den Vorschriften zur elektromagnetischen Verträglichkeit unterliegen
  • nichtselbsttätige Waagen
  • Messgeräte
  • Messbehälterflaschen
  • Aufzüge
  • Geräte für explosionsgefährdete Bereiche (ATEX)
  • Funkanlagen
  • Druckgeräte
  • persönliche Schutzausrüstung (PPE)
  • Geräten zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe
  • Maschinen
  • Geräte und Maschinen zur Verwendung im Freien
  • Aerosolprodukte
  • elektrische Niederspannungsgeräte
Bei welchen Produkten gibt es noch Unklarheiten?
Produktspezifische EU-Richtlinien und Verordnungen regeln die Pflicht zur Verwendung der CE-Kennzeichnung. Die meisten dieser Gesetze liegen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wirtschaft und Handel (DBT). Bestimmte Produktgruppen fallen jedoch nicht in den Zuständigkeitsbereich des DBT. Ob die CE-Kennzeichnung auch in diesen Produktbereichen unbefristet weiterverwendet werden kann oder ob eine Umstellung auf UKCA erfolgen muss, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Die zuständigen Behörden haben angekündigt, ihre Pläne zeitnah mitzuteilen. Das gilt für folgende Produktgruppen:
  • Bauprodukte
  • Seilbahnen
  • transportable Druckgeräte
  • unbemannte Flugsysteme
  • Bahnprodukte
  • Schiffsausrüstung
Für Medizinprodukte gelten gesonderte Übergangsfristen.
Quellen und weiterführende Informationen: 
Der Gesetzgebungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. DBT hat die entsprechenden Leitfäden bereits aktualisiert beziehungsweise weitere Aktualisierung angekündigt:
Quelle: GTAI