Zollmeldung Vereinigtes Königreich

Brexit – Benennung eines verantwortlichen Vertreters

Mit dem Austritt aus der Europäischen Union hat das Vereinigte Königreich auch den EU-Binnenmarkt verlassen. Für viele exportierende Unternehmen ohne Niederlassung in Großbritannien hat das die Konsequenz, dass sie eine verantwortliche Person (Authorised Representative / Responsible Person) mit Sitz in Großbritannien benennen müssen.
Betroffen sind beispielsweise Unternehmen aus den Bereichen Chemie, Kosmetik und Medizintechnik. Auch für bestimmte Produkte, die mit dem neuen UKCA-Label gekennzeichnet werden müssen, ist die Benennung eines Vertreters vorgeschrieben.
Um die Suche nach einem Dienstleister, der als Bevollmächtigter in Großbritannien agieren kann, zu vereinfachen, hat die AHK Großbritannien eine Liste mit Anbietern zusammengestellt.  Die Liste wird regelmäßig aktualisiert und ist auf der Internetseite der AHK Großbritannien unter der Rubrik Brexit FAQ abrufbar.
Weiterführende Informationen zu den veränderten Marktzugangsbedingungen für einzelne Branchen und Produktkategorien finden Sie unter Marktzugang nach dem Brexit.

06.05.2021 (Quelle GTAI)