Marken
Die Etablierung einer erfolgreichen und allseits bekannten Marke ist ein häufiges Ziel von Herstellern, Dienstleistern oder Händlern. Marken sind nicht nur effiziente Werbeträger, sondern dienen auch zur Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen der Konkurrenz. Darüber hinaus ist mit einer Marke stets eine Qualitäts- und Garantiefunktion verbunden. Auch kleine Unternehmen platzieren sich nicht selten bereits in der Gründungsphase mit einer eigenen Marke. Doch wie findet man heraus, ob eine Bezeichnung überhaupt verwendet werden darf oder bereits durch Dritte geschützt ist? Damit die Namensgebung nicht in einem Rechtsstreit endet, bieten wir Ihnen im Folgenden praktische Informationen zum Markenrecht:
Was ist eine Marke?
Eine Marke ist ein Kennzeichen oder eine Bezeichnung, die bestimmte Waren oder Dienstleistungen kennzeichnet, die von einer Person oder einem Unternehmen hergestellt oder bereitgestellt werden. Marken existieren in fast jeder Form wie z.B. die:
- Wortmarke: Wörter, Zahlen, Buchstaben oder bestimmte Schriftzeichen
- Bildmarke: Bilder, Bildelemente oder Abbildungen
- Wort-/Bildmarke: Eine Kombination aus Wort und Bild
- Farbmarke: Bestimmte Farben (oder Farbmischungen) können Marken sein
- Hörmarke: Ein Klangbild nimmt die Funktion der Marke wahr
- Bewegungsmarke: Animierte Marken oder Marken für bewegte Bilder
- Geschmacks-/Geruchsmarken: Ein spezieller Geschmack oder ein Geruch kann eine Marke sein
Eine Marke wird nach der Anmeldung und formellen Prüfung (keine Prüfung nach bestehenden Marken!) in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts eingetragen. Markenschutz entsteht durch die Eintragung in das Markenregister. Mit der Eintragung der Marke erhält der Inhaber (natürliche Person(en), juristische Person, Personengesellschaft) das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren oder Dienstleistungen zu verwenden.
Weitere Informationen zum Markenschutz auf der Internetseite des Deutschen Patent- und Markenamtes.
Namensfindung
Bei der Namensfindung für Produkte oder Dienstleistungen sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass ein unterscheidungskräftiger Begriff verwendet wird, der in keiner Weise die Waren oder Dienstleistungen beschreibt, die damit gekennzeichnet werden sollen. Je prägnanter der Markenname ist, desto einfacher gestaltet sich das Anmeldeverfahren, und umso größer ist der Schutzumfang der Marke. Zudem sollte der Name kurz, originell und leicht aussprechbar sein. Bei der Verwendung der Marke im Ausland sollte unbedingt darauf geachtet werden, das der ausgewählte Name keine negative Bedeutung hat.
Für Marken darf kein Freihaltebedürfnis bestehen (z.B. ein Fachausdruck oder umgangssprachlich verwendetes Wort) und Marken dürfen keine irreführenden geographischen Angaben enthalten.
Werden Marken Dritter verletzt?
Jeder, der eine/n neue/n Marke/Namen für Waren, Dienstleistungen oder ein Unternehmen benutzen will, sollte recherchieren, ob bereits Marken Anderer existieren, die dem eigenen Namen entgegenstehen. Die Markenrechte von Dritten sind dann zu berücksichtigen, wenn folgende Vorraussetzungen gleichzeitig gegeben sind:
- Die eigene Marke ist identisch oder ähnlich mit der Marke eines Dritten.
- Die eigene Marke besteht für identische oder ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen.
- Die eigene Marke hat einen späteren Anmeldetag.
Eigenständige Markenrecherche
Ehe eine neue Marke oder ein Name angemeldet oder benutzt wird, muss danach recherchiert werden, ob die Rechte Dritter verletzt werden. Im schlimmsten Fall droht bei einer Markenverletzung eine Abmahnung durch ältere Markeninhaber, bei der Schadenersatz- und Vernichtungsansprüche geltend gemacht werden können. Um der erforderlichen Sorgfaltspflicht bei einer Markenanmeldung nachzukommen und derartige Probleme zu vermeiden, ist unbedingt eine Recherche erforderlich. Die Recheche in einer Internet-Suchmaschine alleine reicht nicht aus, denn diese gibt allenfalls Auskunft über die Benutzungslage einer Marke. Vielmehr ist es notwendig in den entsprechenden Markenregistern der Patent- und Markenäter zu recherchieren:
- Markenrecherche beim Deutschen Patent- und Markenamt
- Markenrecherche beim Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern
- Markenrecherche bei der World Intellectual Property Organization
Vorgehensweise am Beispiel des Deutschen Patent- und Markenamtes:
- Geben Sie Ihre gewünschte Marke im Suchfeld "Wiedergabe der Marke" ein und starten Sie die Suche.
- Suchen Sie im weiteren Verlauf außerdem nach Begriffen, die ähnlich klingen. Denken Sie dabei an verschiedene Schreibweisen, verschiedene Möglichkeiten der Aussprache, Weglassen von Leerzeichen, Plural und so weiter.
- Betrachten Sie gefundene identische oder ähnliche Marken nun genauer, indem Sie auf das Aktenzeichen der angezeigten Ergebnisse klicken. Prüfen Sie die angezeigten Dienstleistungs- und Warenklassen nach der Nizza-Klassifikation, inwiefern diese mit Ihren Geschäftsfeldern kollidieren.
- Falls der Markenname bereits vergeben ist oder eine offenkundige Verwechslungsgefahr besteht, sollten Sie die Wahl einer anderen Bezeichnung in Betracht ziehen.
Falls der gewünschte Markenname offenbar noch nicht vergeben ist, bedenken Sie dennoch, dass immer das Risiko einer unvollständigen Recherche oder nicht erkannter Verwechslungsgefahr bleibt.
Hinweis:
Eine Markenrecherche kann beispielsweise auch im Patent- und Markenzentrum in Stuttgart durchgeführt werden. Dort steht auch spezielle Software zur Verfügung und das Personal vor Ort unterstützt Sie kostenlos bei deren Verwendung für die Recherche.
Markenrecherche durch Dienstleister
Zahlreiche Dienstleister bieten professionelle Markenrecherchen an. Die Kosten hierfür hängen von zahlreichen Faktoren ab. Patentanwälte verfügen auch über praktische Erfahrung in Markenrechtsstreitigkeiten und können das Risiko von Widersprüchen gegen Ihre Anmeldung einschätzen.
Markenanmeldung
Falls nach eingehender Recherche davon auszugehen ist, dass Sie Ihre Marke verwenden dürfen, können Sie diese bei Bedarf auch als Schutzrecht anmelden.
Die Anmeldung der Marke kann über einen Patentanwalt erfolgen oder selber durchgeführt werden. Informationen zu Anmeldegebühren, Verfahren etc. finden Sie auf der Website des Deutschen Patent- und Markenamtes.
Gemeinschaftsmarke
Eine Gemeinschaftsmarke bietet über das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) markenrechtlichen Schutz in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Internationale Anmeldung
Eine internationale Anmeldung kann nur eingereicht werden, wenn für die Marke bereits eine nationale Anmeldung bei einem nationalen Amt (Ursprungsbehörde) oder eine Anmeldung als Gemeinschaftsmarke erfolgt ist. Die internationale Anmeldung erfolgt gegenüber dem internationalen Büro (WIPO) durch die Ursprungsbehörde.
Weitere Informationen und kostenlose Beratung zu gewerblichen Schutzrechten bei der Technologie- und Innovationsberatung der IHK Ostwürttemberg.