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Koju JB26 (1)
Geförderte Nachfolgeberatung

Nachfolgegutschein BW

Mit dem Nachfolgegutschein BW unterstützt das Land Baden-Württemberg Unternehmen ohne familieninterne Lösung bei der Betriebsübergabe. Die Zahl der Übergaben steigt: Allein in Baden-Württemberg stehen bis 2030 rund 26.000 Unternehmen zur Nachfolge an. Der Nachfolgegutschein BW hilft dabei, Übergaben strukturiert vorzubereiten und zu realisieren.

Wer wird gefördert?

Den Nachfolgegutschein BW können kleine und mittlere Unternehmen aus den Bereichen Industrie und Dienstleistungen in Baden-Württemberg nutzen, sofern keine familieninterne Nachfolgelösung vorliegt.

Was wird gefördert?

Gefördert wird eine strategisch ausgerichtete, umsetzungsnahe Nachfolgeberatung, die deutlich über eine reine Orientierungsleistung hinausgeht.
Konkret umfasst der Nachfolgegutschein BW 6 intensive Beratungstage zu u. a. folgenden Inhalten:
  • Fundierte Unternehmensanalyse
  • Marktorientierte Unternehmensbewertung
  • Entwicklung strategischer Zukunftsperspektiven
  • Strukturierte Betrachtung aller relevanten Nachfolgeoptionen
    (MBO, MBI, M&A)
  • Einbeziehung bisher vernachlässigter Zielgruppen auf dem Nachfolgemarkt
Ziel ist eine realistisch umsetzbare Nachfolgestrategie mit Entscheidungsreife. Der Einstieg erfolgt über kostenfreie Informationsgespräche bei den IHKs.

Wie viel wird gefördert?

Die Konditionen umfassen sechs geförderte Beratungstage, einen Zuschuss von 600 Euro pro Tag sowie einen Eigenanteil ab 400 Euro pro Tag zzgl. Umsatzsteuer. Die Förderzusage erfolgt zusammen mit der Beauftragung des RKW Baden-Württemberg, das das Förderprogramm „Nachfolgegutschein BW“ umsetzt. Auf der Website des RKW Baden-Württemberg ist auch eine Förderübersicht zu finden.

Wer fördert?

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Die Bewilligung und Abwicklung der Förderung erfolgt durch das RKW BW.

Ablauf der Förderung

  1. Verpflichtendes, kostenfreies Informationsgespräch
    bei der zuständigen IHK
  2. Weiterleitung des Anfrageblatts
    mit IHK-Bestätigung an das RKW BW
  3. Auftragsklärung
    zwischen Unternehmen und RKW BW
    (Inhalte, Umfang, Auswahl des Fachberaters)
  4. Elektronische Beauftragung und Bewilligung
    durch das RKW BW
  5. Durchführung der Beratung
    (Vorfinanzierung durch das RKW BW)
Nach Abschluss des Nachfolgegutscheins ist eine weitere Begleitung durch das RKW BW bei der Umsetzung möglich.