Selbstständigkeit im Nebenerwerb

Die IHK Ostwürttemberg möchte Ihnen anhand dieses Merkblattes die Besonderheiten und Chancen einer Nebenerwerbsgründung aufzeigen und wertvolle Tipps für Ihre Selbständigkeit geben. Eine Fülle weiterer Informationen rund um das Thema Existenzgründung finden Sie im Internet unter www.ostwuerttemberg.ihk.de. Existenzgründung und Unternehmensförderung. Oder Sie nutzen die Gründungswerkstatt Ostwürttemberg, ein modernes, internet-gestütztes Portal für alle Fragen rund um die Existenzgründung und das erfolgreiche Wachstum eines jungen Unternehmens. Unter www.gruendungswerkstatt-ostwuert-temberg.de finden sich für alle Phasen, die ein Gründer durchläuft, nützliche Informationen. Übersichtlich aufgegliedert nach den Bereichen Orientierung, Planung sowie Praxis finden sich nützliche Tipps und praktische Informationen. Im Portal sind für viele Fragen Antworten hinterlegt und mit dem Persönlichkeitstest können Gründer/innen ihre Stärken und Schwächen beim unternehmerischen Know-how in einem Wissens-Check überprüfen. Kommt man bei einer Frage nicht weiter, so bietet die Gründungswerk-statt eine weitere interessante Funktionalität: Denn an jedem Punkt seiner Planung kann ein Online-Tutor zur Hilfe gerufen werden. Empfehlenswert ist auch der Besuch der speziellen Seminare für Gründer.

Für Fragen oder eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Team Gründung und Unternehmensförderung

Typische Merkmale von Nebenerwerbsgründungen

Zuerst sollen die Nebenerwerbsgründerinnen und -gründer im Hinblick auf ihre Zukunftsperspektiven konkreter beschrieben werden. Im Jahr 2023 verteilten sich die Gründerinnen und Gründer in Baden-Württemberg zu ca. 48 Prozent auf den Neben- und zu 52 Prozent auf den Vollerwerb. Es zeigt sich, dass gut ein Fünftel der Nebenerwerbsgründerinnen und -gründer beabsichtigt, sich auf Dauer im Vollerwerb selbständig zu machen. Dies gibt Hinweise auf ein sehr konkretes und Erfolg versprechendes Potenzial für Selbständige im Vollerwerb, da die Tätigkeit bereits im Nebenerwerb erprobt wurde.

„Selbständige werden als Multiplikatoren wichtiger". Das ist das zentrale Ergebnis aus dem Kfw-Gründungsmonitor 2024, der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in Auftrag gegeben wurde. Die Studie untersucht Charakteristika, Motive, Hemmnisse sowie den Erfolg von Gründungen. Die Studie wurde vom Institut für Mittelstandsökonomie an der Universität Trier ("inmit") in Zusammenarbeit mit der Universität Trier erstellt.
  • 64 Prozent der bundesweiten Gründungen erfolgten im Jahr 2023 im Nebenerwerb.
  • Nebenerwerbsgründer sind im Haupterwerb überwiegend Angestellte und zu 44 Prozent weiblich.
  • Nebenerwerbsgründer verfügen über hohe formale Bildungsabschlüsse (Abitur oder Fachabitur und/oder [Fach-] Hochschulabschluss).
  • Gründungen erfolgen mit 69 Prozent im Dienstleistungsbereich (wie Unternehmerische Dienstleistungen 33 %, persönliche Dienstleistungen 32 %, sonstige Dienstleistungen 4 %, 22 % im Handel und 9% im produzierenden Gewerbe.
  • Als Motive für die Gründung dominieren ebenso wie bei einer Gründung im Haupterwerb die Nutzung der eigenen Fähigkeiten und Kompetenzen und die Verwirklichung einer Geschäftsidee. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bietet dabei eine finanzielle Absicherung, die das Risiko der Gründung reduziert. Gerade Frauen bietet diese Form der Gründung eine gute Möglichkeit zum Wiedereinstieg in den Beruf und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
  • Hemmnisse werden vor allem in der zeitlichen Doppelbelastung durch die erste Erwerbstätigkeit gesehen. Wichtige Faktoren für das Gelingen der Nebenerwerbsgründung sind daher Organisationsfähigkeit sowie Selbst- und Zeitmanagement und das Aufstellen eines Businessplans.
  • Die Zufriedenheit der Nebenerwerbsgründer ist hoch: Rund 70 Prozent der Gründer würden sich wieder selbstständig machen und 70 Prozent auch wieder im Nebenerwerb. 15 Prozent würden sofort im Haupterwerb gründen. Jeder Vierte der Nebenerwerbsgründer plant zudem einen Wechsel vom Neben- in den Haupterwerb.

Besondere Formen von Kleingründungen

  • Teilzeitgründungen / Zuerwerb: Besonders klein sind Teilzeitgründungen, da man, wie der Name schon sagt, nur einen Teil seiner Zeit in sie investiert. Sie kommen besonders für solche Gründerinnen und Gründer in Frage, die nur wenig Zeit zur Verfügung haben (Studium, Kindererziehung etc.).
  • Nebenerwerbsgründungen: Sie sind eine Möglichkeit für Gründerinnen und Gründer, die eine feste Anstellung haben, diese aber zunächst nicht aufgeben wollen. Bei diesen Nebenerwerbsgründungen sind Sie also nicht hauptberuflich, sondern "nebenbei" selbständig. Was Sie mit Ihrem Unternehmen verdienen, muss nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt damit vollständig zu bestreiten.

Vorteile von Kleingründungen

  • Geringeres Risiko: Wer (zunächst) allein in die Selbständigkeit startet, kann feststellen, ob seine Geschäftsidee sich "trägt" und der Markt dafür vorhanden ist. Und das ohne große Kostenbelastungen und Verantwortung für angestellte Mitarbeiter.
  • Geringerer Kapitalbedarf: Wer "klein" anfängt, kann dies in der Regel auch aus dem eigenen Geldbeutel finanzieren und ist unabhängig von Kreditinstituten und Sicherheiten für Kredite.
  • Guter Test: Viele Gründerinnen und Gründer befürchten, dass ihr Einkommen aus der Unternehmertätigkeit zu gering ist, um den eigenen Lebensunterhalt (und den der Familie) allein davon zu sichern. Mit einer Nebenerwerbs- oder Teilzeitgründung (und der Sicherheit weiterer fester Einkünfte durch den Haupterwerb) kann man zunächst testen, ob "mehr drin ist" und - nicht zu vergessen - ob man für die Selbständigkeit geeignet ist.
  • Genug Zeit: Nicht jeder Gründer hat die Zeit, um ein "full-time-Unternehmen" zu führen. Dies betrifft nicht zuletzt Gründerinnen, die für ihre Kinder sorgen müssen. Für Nebenerwerbs- oder Teilzeitgründungen reicht die Zeit, vor allem dann, wenn ein Unternehmen mit anderen Gründerinnen oder Gründern zusammen betrieben wird.
  • Mehr Geld: Eine Nebenerwerbsgründung kann auch dazu genutzt werden, ein festes Einkommen aus einer Angestelltentätigkeit aufzubessern.
  • Anfängerfehler lassen sich leichter verkraften; Gründer können mit ihrem Unternehmen und dessen Anforderungen wachsen.

Tipps für Ihr Nebengewerbe

Wenn Sie eine Nebenerwerbsgründung planen, sollten Sie
  • gezielt nach einer Geschäftsidee für ein Unternehmen suchen, das möglichst geringe laufende Kosten (zum Beispiel Miete) und Investitionen (zum Beispiel Büroausstattung) erfordert. Halten Sie die Kosten so niedrig wie möglich.
  • prüfen, ob Sie mit dieser Geschäftsidee Ihr Unternehmen auch tatsächlich stundenweise betreiben können. Bei einem Einzelhandelsgeschäft ist dies zum Beispiel häufig nicht möglich.
  • überlegen, welche Geschäftsideen auch Entwicklungsmöglichkeiten zulassen, z.B. vom Frühstücksservice für Büroangestellte zum eigenen Café hinterfragen, ob Ihre Geschäftsidee zu Ihren Fähigkeiten, Interessen und Qualifikationen passt.
    Wenn Sie noch angestellt sind, regelt Ihr Arbeitsvertrag, ob und in welchem Umfang Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auch selbständig tätig sein dürfen.

    In manchen Fällen muss Ihr Arbeitgeber zustimmen. Lassen Sie sich auf jeden Fall dazu beraten. Achten Sie auf alle Fälle darauf, dass Ihre Geschäftsidee nicht in Konkurrenz zum Unternehmen Ihres Arbeitgebers steht. Ihre IHK gibt Ihnen hierzu gerne Tipps.

    Für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes gilt grundsätzlich, dass Nebentätigkeiten einer vorherigen Genehmigung bedürfen. Wenn Sie arbeitslos sind, müssen Sie die Agentur für Arbeit vor Aufnahme Ihrer Nebenerwerbsgründung über diese informieren. Arbeitslosengeld oder -hilfe kann nur weiterhin gewährt werden, wenn der zeitliche Umfang Ihrer Nebentätigkeit 15 Stunden wöchentlich nicht erreicht. Sollte Ihre Arbeitszeit 15 Stunden o-der mehr betragen, gelten Sie nicht mehr als arbeitslos und erhalten keine Leistungen von der Agentur für Arbeit mehr. Erreichen Sie also die 15- Stunden-Grenze, sollten Sie bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit entweder den Gründungszuschuss (ALG-I- Empfänger) oder das Einstiegsgeld (ALG-II-Empfänger) beantragen, die speziell für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit zur Verfügung gestellt wer-den. Wenn Sie die 15-Stunden-Grenze nicht erreichen, wird der Gewinn aus Ihrer selbständigen Tätigkeit, der über dem Freibetrag von 165 Euro pro Monat beim ALG I auf Ihr Arbeitslosengeld angerechnet.

    Wenn Sie nicht allein gründen können oder wollen, besteht die Möglichkeit, das Unternehmen gemeinsam mit anderen zu gründen und zu führen. Teamgründungen bringen für Gründerinnen und Gründer viele Vorteile: Im Team lassen sich fachliche oder kaufmännische Kompetenzen ergänzen und mehr Gründungspartner bedeuten auch mehr Eigenkapital, so dass die Finanzierung von notwendigen Anschaffungen leichter möglich ist.

    Darüber hinaus bieten Teamgründungen für Gründerinnen und Gründer einige besondere Vorteile:
  • Leichtere Kinderbetreuung: Speziell Gründerinnen können von Teams ganz besonders profitieren. Haben die Gesellschafterinnen zum Beispiel betreuungspflichtige Kinder, kann gemeinsam eine Tagesmutter engagiert oder aber ein separater Raum eingerichtet werden, in dem eine Hilfskraft die Kinder betreut. Fällt eine der Unternehmerinnen aus, weil ein Kind krank ist, übernimmt die Partnerin.
  • Weniger Zeitaufwand: Darüber hinaus bieten Teams auch einen guten Einstieg für diejenigen, die zunächst nur in Teilzeit ein Unternehmen führen können oder möchten. Arbeitszeiten können bedarfsgerecht aufgeteilt werden.
  • Weniger Risiko: Viele Gründerinnen und Gründer haben Bedenken, ob das Unternehmen auch tatsächlich sie oder ihre Familie ernähren kann. Sie wollen oftmals keine oder nur geringe öffentlichen Gelder oder Überziehungskredite in Anspruch nehmen. Um sich nicht zu verschulden, starten viele ihre Selbständigkeit vom Büro in den eigenen vier Wänden aus, oft auch mit gebrauchten Gerätschaften. Hier kann es wirtschaftlich sinnvoller sein, eine Partnerin oder einen Partner mit ins Boot zu nehmen, um Kosten zu teilen und Investitionen gemeinsam zu finanzieren.


Aufzeichnungspflichten

Vor der Gründung:
Schon bevor Sie sich selbständig machen, fallen Kosten an, die mit Ihrem künftigen Unternehmen zusammenhängen. So werden beispielsweise bereits vor der Betriebseröffnung oder vor der Gewerbeanmeldung Geschäftsräume angemietet, Berater eingeschaltet, Geschäftsausstattung angeschafft oder Geschäftsreisen zur Anknüpfung von Geschäftskontakten unternommen. In der Regel erzielen Sie in dieser Phase noch keine Einnahmen, so dass am Jahresende möglicherweise ein Verlust entsteht, den Sie von Ihren anderen Einkünften (zum Beispiel den Lohneinkünften) im Rahmen der Einkommensteuer-Erklärung abziehen können.
Tipp: Sammeln Sie sämtliche Belege dieser Ausgaben. Die Mehrwertsteuer muss darauf separat ausgewiesen sein, damit Ihnen diese das Finanzamt im Zug der Umsatzsteuer-Voranmeldung voll zurückerstattet.
Zu Beginn und laufender Geschäftsbetrieb - Welche Aufzeichnungen muss ein Kleinunternehmen führen?
Kasse
Die baren Geschäftsvorfälle (Einnahmen und Ausgaben), die mit dem Betrieb zusammenhängen, sollten täglich vollständig in ein Kassenbuch eingetragen werden. Der Barbestand, der sich aus dem Kassenbuch errechnet, muss mit dem tatsächlichen Bestand an Bargeld übereinstimmen.
Wareneingang
Jeder Gewerbebetrieb ist verpflichtet, alle eingekauften Halb- und Fertigwaren, aber auch die Roh- und Hilfsstoffe, aufzuzeichnen (Datum, Lieferant, Warenbezeichnung, Preis, Beleg-Hinweis). Soweit keine doppelte Buchführung eingerichtet ist, muss ein Wareneingangsbuch geführt werden.
Warenausgang
Ein Warenausgangsbuch braucht nur geführt zu werden, wenn Sie zum Beispiel als Großhändler Waren Seite 7 von 12 an andere gewerbliche Unternehmen liefern. Aufzuzeichnen sind Datum, Abnehmer, Warenbezeichnung, Preis, Beleg-Hinweis.
Gewinnermittlung
Eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung stellt die so genannte Einnahmenüberschussrechnung (Gewinn = Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben) dar. Diese Methode ist steuerlich aber nur zulässig, solange das Finanzamt nicht feststellt, dass Ihr Umsatz höher als 800.000 Euro o-der Ihr gewerblicher Gewinn höher als 80.000 Euro im jeweiligen Geschäftsjahr ist. Seit dem 1. Januar 2004 gibt es beim Finanzamt ein amtliches Formular zur Erstellung der jährlichen Einnahmenüberschussrechnung.

Welche Bücher muss der größere Betrieb führen?

Eine kaufmännische (doppelte) Buchführung ist dann einzurichten, wenn die genannten Grenzen (Umsatz höher als 800.000 Euro oder gewerblicher Gewinn höher als 80.000 Euro) überschritten werden oder wenn Sie als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen sind.
Hinweis: Einzelkaufleute, die die Schwellenwerte von 800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Gewinn in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht überschreiten, werden von der handelsrechtlichen Verpflichtung zur Buchführung, Inventur und Bilanzierung nach den handelsrechtlichen Vorschriften befreit.
Wenn Sie sich bisher nur wenig um Buchführungsfragen gekümmert haben, empfiehlt es sich, einen Berater einzuschalten. Die Buchführung ist nicht nur eine lästige Pflicht gegenüber dem Finanzamt, sondern auch ein wichtiges Steuerungsinstrument für Ihr Unternehmen. Die IHK bietet außerdem auch für diesen Bereich spezielle Seminare an.
Solange Sie unter den oben genannten Grenzen liegen und in der Rechtsform des Einzelunternehmens oder der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen, müssen Sie Ihr Unternehmen in der Regel nicht ins Handelsregister eintragen lassen.

Steuern - Was müssen kleine, aber auch größere Betriebe steuerlich beachten?

Vom Finanzamt muss die Steuernummer angefordert werden. In der Regel sendet aber das Finanzamt nach der Gewerbeanmeldung von sich aus einen Betriebseröffnungsbogen zu. Werden Arbeitnehmer beschäftigt, sind Lohnkonten einzurichten und eine Arbeitgebernummer bei der Agentur für Arbeit anzufordern sowie Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Die Erfassung, Aufzeichnung und Zahlung der Umsatzsteuer ist zu organisieren. Für grenzüberschreitende Warenbewegungen zwischen Unternehmern innerhalb der Europäischen Union ist eine sog. Umsatzsteueridentifikationsnummer zu beantragen. Dies erfolgt auf Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern, Telefon 0228 406-1222 oder unter www.bzst.de. Über Warenlieferungen in einen anderen EU-Mitgliedsstaat ist jeweils bis zum zehnten Tag nach Ablauf jeden Kalendervierteljahres eine sog. zusammenfassende Meldung abzugeben.
Näherer Informationen finden Sie hierzu auch in unserem Merkblatt "Umsatzsteuerfreie Lieferungen im innergemeinschaftlichen Warenverkehr zwischen Unternehmen“.
Der Gewinn aus gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit muss versteuert werden. Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen unterliegt der Gewinn der Einkommensteuer, bei Kapitalgesellschaften der Körperschaftsteuer. Alle Gewerbebetriebe müssen außerdem die Gewerbesteuer beachten. Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag (= Gewinn). Um den Gewinn zu ermitteln, sieht das Steuerrecht entweder die Einnahmenüberschussrechnung oder die Bilanzierung/doppelte Buchführung vor. Der Freibetrag zur Gewerbesteuer für Personenunternehmen liegt derzeit bei 24.500,- Euro.

Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer wird auf Umsätze erhoben, die ein Unternehmer im Inland im Rahmen seines Unternehmens erzielt. In erster Linie sind hier Umsätze aus Warenlieferungen oder sonstigen Leistungen, also z. B. Dienstleistungen, gemeint. Unternehmer ist jeder, der eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Der Steuersatz beträgt 19 %, für bestimmte Umsätze auch nur 7 %. Der ermäßigte Steuersatz gilt z. B. für Bücher und Zeitungen, für viele Lebensmittel und auch für die Erbringung einer Beförderungsleistung im Personenverkehr.
Kleinunternehmerregelung Bei Unternehmern, deren Umsatz im Jahr der Gründung voraussichtlich 25.000 Euro einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer nicht übersteigt, wird von Gesetzes wegen keine Umsatzsteuer erhoben, d. h. sie müssen diese nicht an das Finanzamt abführen. Entsprechendes gilt für Jahre nach der Gründung, wenn folgende Doppelbedingung erfüllt ist: Der Umsatz im Vorjahr lag nicht über 25.000 Euro; im laufenden Jahr wird er voraussichtlich 100.000 Euro nicht überschreiten.
Zu beachten ist allerdings, dass Unternehmer, die von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, keine Vorsteuer geltend machen können. Dies wiederum kann nachteilig sein, z. B. wenn in der Anfangsphase eines Betriebes hohe Investitionen getätigt werden. Zudem können Sie dann auch keine Mehrwertsteuer an Ihre Kunden ausweisen. Deshalb kann auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung durch Erklärung gegenüber dem Finanzamt verzichtet werden mit der Folge, dass dann auch der Vorsteuerabzug möglich ist. Ein solcher Verzicht sollte allerdings gut überlegt werden, da er für fünf Jahre bindend ist.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserem Merkblatt „Die wichtigsten Steuerarten, Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten“.

Finanzierung

Viele Vorhaben können Sie mit Mitteln aus verschiedenen Förderprogrammen finanzieren. So kommen Sie in den Genuss von Fördergeldern:

1. Erstellen Sie Ihr Konzept schriftlich. Im Rahmen der Konzepterstellung haben Sie auch die Frage nach dem Kapitalbedarf zu beantworten, d.h. wie viel Geld Sie wofür benötigen. Vorlagen und Arbeitshilfen zur Erstellung Ihres Gründungskonzeptes finden Sie in unserem kostenlosen Merkblatt „Gründungskonzept“.

2. Sie haben mindestens 15 Prozent des ermittelten Kapitalbedarfs in Form von Eigenkapital. Aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen sollten Sie etwa 1/3 Eigenkapital haben, um konjunkturelle Talfahrten überstehen zu können.
3. Nachdem Sie sich Klarheit über die Förderungsmöglichkeiten verschafft haben und Ihr schriftliches Konzept vorliegt, vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit Ihrer Hausbank. Nehmen Sie sich Zeit und bereiten Sie dieses wichtige Gespräch gründlich vor.
Tipp: Die meisten Fördermittel werden bei einer Nebenerwerbsgründung nur gewährt, wenn in absehbarer Zeit die Tätigkeit in einen Vollerwerb überführt wird.
Bitte beachten Sie, dass öffentliche Fördermittel in Form von Darlehen immer über die Hausbank zu beantragen sind und Sie auf den Erhalt dieser Darlehen keinen Rechtsanspruch haben.
Wenn Sie Fragen rund um Finanzierung und Fördergelder haben, nutzen Sie auch hier das kostenlose Beratungsangebot Ihrer IHK.

Versicherungen

Krankenversicherung
Von den gesetzlichen Krankenkassen abgesehen, hat der Existenzgründer auch die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Aber auch die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung und eine zusätzliche private Versicherung, zum Beispiel für Krankenhaustagegeld, kann unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse eine gute Kombination sein. Egal, wie: Der Existenzgründer beziehungsweise Selbständige muss für seine Krankenversicherung selbst sorgen. Er hat ab einem Einkommen von mehr als 535 EUR monatlich nicht mehr die Möglichkeit, in der gesetzlichen Krankenkasse des Ehegatten/in familienversichert zu bleiben oder versichert zu werden. Eine freiwillige Weiterversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse ist im Falle einer Existenzgründung grundsätzlich möglich. Für Existenzgründerinnen und -gründer werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen besondere Angebote gemacht.
Soweit der Selbständige bisher in der gesetzlichen Krankenkasse versichert war und seine Familienangehörigen ebenfalls Versicherungsschutz bekamen, bleiben die Familienmitglieder weiterhin auch ohne Beitragserhöhung bei der freiwilligen Versicherung mitversichert.
Auf jeden Fall sollten Sie die Beitragssätze sowie das Leistungsangebot der Krankenkassen vergleichen, um festzustellen, welche für Sie – unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Familienverhältnisse – die günstigste Regelung ist. Die Höhe der Beiträge ist in den Satzungen der Krankenkassen geregelt. Die Berater der jeweiligen Krankenkasse beziehungsweise privaten Krankenversicherungen erteilen nähere Auskünfte.
Krankenversicherung für die selbständige Nebentätigkeit
Inwieweit sich die selbständige Nebentätigkeit eines Arbeitnehmers auf die gesetzliche Krankenversicherung auswirkt, hängt vom Einzelfall ab. Ausschlaggebender Faktor für eine Versicherungsfreiheit ist der zeitliche Umfang sowie der Gewinn der selbständigen Tätigkeit. Es ist also u. a. festzustellen, ob der Arbeitnehmer hauptberuflich selbständig tätig wird. Auf jeden Fall müssen Sie eine Meldung an Ihre Krankenkasse zur Aufnahme Ihrer selbständigen Tätigkeit machen, aus der Art, Umfang und Nachrangigkeit gegenüber Ihrer Haupttätigkeit hervorgeht.
Selbständigkeit neben dem Studium
Studenten bleiben bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres weiterhin über die Eltern mitversichert; allerdings ist auch hier die Versicherung über Aufnahme der selbständigen Tätigkeit, Art und Umfang zu unter-richten. Wenn die wöchentliche Arbeitszeit über 20 Stunden liegt oder das monatliche Einkommen aus dem Nebengewerbe 535 Euro übersteigt, kann diese beitragsfreie Familienversicherung nicht mehr weiter bestehen. Studenten müssen sich dann eigenständig in der studentischen Krankenversicherung versichern (2025: Krankenversicherung: ca. 87 Euro, Pflegeversicherung ca. 30 bis 35 Euro monatlich). Generell ist auch hier die Krankenkasse von der selbständigen Nebentätigkeit zu informieren. Wenn das Studium nachrangig betrieben wird, gelten die Regelungen für Vollzeitselbständige. Tipp: Studenten, die BAföG beziehen, dürfen während des normalen Bewilligungszeitraums bis zu 6.680,- Euro in 12 Monaten bzw. 556,- Euro brutto monatlich verdienen, ohne dass sich die BAföG-Zahlung dadurch verringert.
Rentenversicherung
Vor allem langjährig unselbständig Beschäftigte, die die Anwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben, sollten prüfen, ob es möglich ist bzw. Sinn macht, in die Rentenversicherung weiter einzubezahlen oder ob die Absicherung über entsprechende Versicherungen (Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung usw.) die vernünftigere Alternative ist.

Zur gesetzlichen Rentenversicherung gehören die Rentenversicherungen der Arbeiter, Angestellten und die knappschaftliche Rentenversicherung. Sie bilden das größte soziale Sicherungssystem in der Bundesrepublik Deutschland. Da in der Rentenversicherung grundsätzlich alle Personen, die als Arbeitnehmer beschäftigt sind, versichert werden, hat der Selbständige (von einigen Ausnahmen abgesehen) für diesen Versicherungsschutz selbst vorbeugende Maßnahmen zu treffen. Die Leistungen der Rentenversicherungen umfassen nicht nur die Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung, sondern auch berufsfördernde Maßnahmen und Leistungen, die der Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit dienen.
Versicherungspflicht / Versicherungsfreiheit Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht für alle Personen, die als Arbeitnehmer gegen Vergütung beschäftigt sind. In der Mehrzahl der Fälle für Selbständige besteht keine Versicherungspflicht. Ausnahmen sind aber folgende Berufsgruppen:
  • Lehrende und Erziehende
  • Handwerker, die in die Handwerksrolle eingetragen sind
  • Pflegepersonen in Säuglings-, Kranken- oder Kinderpflege (auch Tagesmütter)
  • Hebammen
  • Arbeitnehmerähnliche Selbständige
  • Künstler, Publizisten
Informationen zum Thema Rentenversicherung erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherungsanstalt im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder kostenfrei unter Telefon 0800 10004800.
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung ist ein weiteres Standbein der sozialen Grundsicherung und dient der Unterstützung pflegebedürftiger Personen. Die Versicherungsleistungen erfolgen in häuslicher und stationärer Pflege. Leistungen zur häuslichen Pflege sind seit April 1995 möglich. Die stationäre Pflege wird seit Juli 1996 unterstützt. Anträge sind bei der Pflegekasse/Krankenkasse des Versicherten zu stellen. Es gelten die für die gesetzlichen Krankenversicherungen vorgesehen Beitragsbemessungsgrenzen. Der Betrag beträgt 3,6 Prozent (bei Kinderlosen 4,2 Prozent) und ist vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte zu zahlen. Die Pflegeversicherung ist auch von allen Gewerbetreibenden zu bezahlen; ein Wahlrecht besteht nicht.
Betriebshaftpflichtversicherung
Diese ist zwar keine Pflichtversicherung, sollte aber dennoch von Ihnen abgeschlossen werden. Sie tritt für Sach-, Vermögens- oder Personenschäden ein, die Sie Dritten zufügen. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist umso sinnvoller, je mehr Sie direkt bei Kunden tätig sind und dort Schäden verursachen können.

Schritt für Schritt zum Nebengewerbe

Vorausgesetzt es handelt sich um eine Gründung als Kleingewerbetreibender ohne Partner und als Einzelunternehmer:
  • Schritt 1: Von der Idee zum Konzept Grundlage für den erfolgreichen Aufbau Ihres Nebengewerbes ist eine umfassende Information, sorgfältige Planung und fachkundige Beratung. Das schriftliche Gründungskonzept ist die Basis für Ihren unternehmerischen Erfolg. Die IHK Ostwürttemberg bietet hierzu eine Arbeitshilfe mit Tipps und Vorlagen für die Erstellung eines solchen Konzeptes.
  • Schritt 2: Nebengewerbe anmelden Auch nebenberuflich Selbständige müssen ihr Gewerbe anmelden (Ausnahme Freiberufler: Künstlerische, wissenschaftliche, schriftstellerische, unterrichtende/lehrende oder erzieherische Tätigkeiten). Die Anmeldung erfolgt beim Ordnungs- oder Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde, in der das Gewerbe betrieben wird
  • Schritt 3: Steuernummer In der Regel geht ein Durchschlag der Gewerbeanmeldung an das zuständige Finanzamt. Von dort bekommen Sie einen sog. „Betriebserfassungsbogen“. Vermerken Sie auf diesem unbedingt, dass es sich um Nebengewerbe handelt und falls Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchten.
  • Schritt 4: Alles unter einen Hut bringen – Balanceakt zwischen Familie, Job und eigener Firma
Die Formalitäten zur Gründung nehmen nur wenige Tage in Anspruch. Zeitaufwändiger sind die übrigen Vorbereitungen, die Ihnen und Ihrem Unternehmen nützen, je gründlicher sie durchdacht wurden. Bereiten Sie Ihre Gründung also genauso gut vor, als wollten Sie hauptberuflich gründen!
Wer sich in Ostwürttemberg selbständig macht ist dabei nicht allein:
Es gibt eine Fülle von Beratungsangeboten verschiedenster Institutionen. Die IHK Ostwürttemberg versteht sich zusammen mit ihren Partnern als zentrale Anlaufstelle und bietet ein umfassendes Angebot an Information und Beratung.

Wir helfen Ihnen beim Start in die Selbständigkeit: Neben Informationen zu Fragen rund um die Selbstän-digkeit bieten wir auch Seminare und Weiterbildungsangeboten rund um die Themen Existenzgründung und Unternehmensführung. Informieren Sie sich auch in der Gründungswerkstatt Ostwürttemberg: www.unternehmenswerkstatt-ostwuerttemberg.de

Schritt 1:
Fordern Sie unser umfassendes Informationspaket für Existenzgründer an
Schritt 2:
Vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin
Schritt 3:
Schließen Sie Wissenslücken über Weiterbildungen zur Existenzgründung
Schritt 4:
Nutzen Sie die Angebote der IHK auch bei der Weiterentwicklung Ihres Unternehmens