Gründungszuschuss Selbständigkeit aus Arbeitslosigkeit - barrierefrei
Hintergrundinformationen zum Gründungszuschuss
was?
Arbeitnehmer, die durch die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung einen Gründungszuschuss erhalten. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch III §93.
wie viel?
Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet. Für sechs Monate erhalten Gründerinnen und Gründer pro Monat einen Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhaltes zuzüglich 300,- EUR monatlich. Für weitere neun Monate können 300,- EUR pro Monat zur sozialen Absicherung geleistet werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivität dargelegt wird.
wer?
Der Gründungszuschuss kann geleistet werden, wenn der Arbeitnehmer in engem zeitlichem Zusammenhang mit der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit:
- Arbeitslosengeld I bezogen hat und noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen hat. Achtung: Ein direkter Übergang von Beschäftigung in eine geförderte Selbständigkeit ist nicht möglich.
- Die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachweist.
- Seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit darlegt.
- Die Gründung muss im Haupterwerb erfolgen und einen Arbeitsumfang von mindestens 15 Stunden pro Woche aufweisen.
- Arbeitnehmer, die ohne wichtigen Grund ihr bestehendes Arbeitsverhältnis selbst kündigen, erhalten für die Dauer von drei Monaten keine Förderung
- Die Förderleistung wird nur bis zum 65. Lebensjahr des Selbständigen gewährt.
- Ein noch bestehender Anspruch auf Arbeitslosengeld wird während der Förderung durch den Gründungszuschuss aufgebraucht.
Ausnahme: Es ergibt sich ein neuer Anspruch durch den Abschluss der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung. Der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung muss spätestens innerhalb von 1 Monat nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der örtlichen Agentur für Arbeit gestellt werden. Der monatliche Beitrag 2025 im Jahr der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit und im darauffolgenden Kalenderjahr beträgt 45,96 EUR, nach der 2-jährigen Startphase 97,37 EUR (alte Bundesländer)
Hinweis für ALG II-Empfänger:
Wer Arbeitslosengeld II bezieht und sich selbständig machen möchte, kann bei der für ihn zuständigen
Arbeitsgemeinschaft (Job-Center) ein Einstiegsgeld beantragen. Für dieses Einstiegsgeld können Stellungnahmen zur Tragfähigkeit durch das Job-Center bei einer fachkundigen Stelle angefordert werden.
Wer Arbeitslosengeld II bezieht und sich selbständig machen möchte, kann bei der für ihn zuständigen
Arbeitsgemeinschaft (Job-Center) ein Einstiegsgeld beantragen. Für dieses Einstiegsgeld können Stellungnahmen zur Tragfähigkeit durch das Job-Center bei einer fachkundigen Stelle angefordert werden.
wie?
Die Leistung muss bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden, dort erhalten Sie auch die erforderlichen Formulare. Auf die Leistung besteht kein Rechtsanspruch. Im Rahmen des Verfahrens ist eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit der Existenzgründung vorzulegen. Je nach Branche sind fachkundige Stellen die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände sowie Kreditinstitute.
Fachkundige Stellen u.a.:
Handwerkstätigkeiten:
Handwerkskammer Ulm – Starter Center
Lena Katharina Gräf-Benedix
Olgastraße 72, 89073 Ulm
Tel.: 0731 1425-8301
E-Mail: l.graef-benedix@hwk-ulm.de
Lena Katharina Gräf-Benedix
Olgastraße 72, 89073 Ulm
Tel.: 0731 1425-8301
E-Mail: l.graef-benedix@hwk-ulm.de
Industrie, Handel und Dienstleister: IHK Ostwürttemberg
Existenzgründung und Unternehmensförderung
Elke App
Ludwig-Erhard-Str. 1, 89520 Heidenheim
Tel.: 07321 324-186
E-Mail: app@ostwuerttemberg.ihk.de
Elke App
Ludwig-Erhard-Str. 1, 89520 Heidenheim
Tel.: 07321 324-186
E-Mail: app@ostwuerttemberg.ihk.de
Freiberufler:
Institut für Freie Berufe (IFB)
An der Friedrich-Alexander-Universität Körperschaft des öffentlichen Rechts
Erlangen-Nürnberg
Marienstr. 2, 90402 Nürnberg
Tel.: 0911 2356522
E-Mail: info@ifb.uni-erlangen.de
Erlangen-Nürnberg
Marienstr. 2, 90402 Nürnberg
Tel.: 0911 2356522
E-Mail: info@ifb.uni-erlangen.de
Steuerberaterkammer Stuttgart
An der Friedrich-Alexander-Universität Körperschaft des öffentlichen Rechts
Hegelstr. 33, 70174 Stuttgart
Tel.: 0711 619480
E-Mail: mail@stbk-stuttgart.de
Hegelstr. 33, 70174 Stuttgart
Tel.: 0711 619480
E-Mail: mail@stbk-stuttgart.de
Ingenieurkammer Baden-Württemberg
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Zellerstr. 26, 70180 Stuttgart
Tel.: 0711 649710
E-Mail: info@ingbw.de
Zellerstr. 26, 70180 Stuttgart
Tel.: 0711 649710
E-Mail: info@ingbw.de
Weitere Berufsverbände Unter
www.verbaende.com
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Bei den fachkundigen Stellen erhalten Sie zudem Infomaterial und können eine persönliche Gründerberatung auf Basis eines ersten schriftlichen Gründungskonzeptes nutzen. Außerdem werden spezielle Gründer-Seminare für die Vorbereitung angeboten.
Fragen zur Abgrenzung von Handwerk/Industrie richten Sie bitte an:
Welche Unterlagen benötigt die fachkundige Stelle für das Gutachten?
Folgende Unterlagen müssen für die Stellungnahme vorliegen. Entsprechende Muster und Beispiele finden Sie auf den folgenden Seiten.
- Antragsformulare
Diese Formulare sind bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit erhältlich. Sie müssen vom Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit und vom Antragsteller unterschrieben werden. - Gründungskonzept
Eine schriftliche kurze Darstellung des Vorhabens. Beispielsweise sollten darin Informationen zum geplanten Unternehmen, dessen Markt und Standort beschrieben werden. - Lebenslauf
Klassischer tabellarischer Lebenslauf samt Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit - Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
Schon im Eigeninteresse sollten Sie Umsatz, Kosten und damit Ihren Gewinn planen. Diese Planung müssen Sie für drei Geschäftsjahre vorlegen. Nehmen Sie in Zweifelsfragen die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch. - Investitions- und Finanzierungsplan
Häufig müssen Sie Geld investieren, bevor Sie das Geschäft beginnen. Es fallen beispielsweise Kosten für die Gewerbeanmeldung, den Kauf von Material oder Waren oder auch die Investition in die Büro- oder Ladeneinrichtung an. Auch diese Investitionen müssen geplant sein. Investitionen erfordern nicht zwangsläufig eine Kreditaufnahme. Sie können auch über vorhandenes Eigenkapital finanziert werden. Wenn keine Investitionen erforderlich sind, dann müssen Sie diesen Plan nicht vorlegen. Darüber hinaus empfiehlt sich auch eine genaue Liquiditätsplanung.
| Ansprechpartner IHK Ostwürttemberg | |||
| Erstberatung Existenzgründer | Elke App | Tel.: 07321 324-186 | app@ostwuerttemberg.ihk.de |
| Erstberatung Existenzgründer | Alexander Paluch | Tel.: 07321 324-179 | paluch@ostwuerttemberg.ihk.de |
| Rechtsfragen | Thorsten Drescher | Tel.: 07321 324-121 | drescher@ostwuerttemberg.ihk.de |
| Infoveranstaltungen für Existenzgründer | Michelle Reinhardt | Tel.: 07321 324-175 | reinhardt@ostwuerttemberg.ihk.de |
Gründungskonzept/Businessplan
Die Gründung eines jeden Unternehmens erfordert neben der Geschäftsidee eine umfassende und vor allem individuelle Planung. Dies geschieht durch systematisches Sammeln, Auswerten und Verwerten von Informationen. Durch diese Arbeit nimmt in den Gedanken des Gründers das Unternehmen nach und
nach eine immer deutlichere Gestalt an. Diese Planung sollte nicht allein im Kopf stattfinden. Fassen Sie Ihre Gedanken und die relevanten Informationen schriftlich zusammen. Gliedern Sie Ihre Ausarbeitung so, dass auch Dritte Ihre Vorstellungen nachvollziehen können. Als Ergebnis erhalten Sie ein Gründungskonzept/einen Businessplan.
nach eine immer deutlichere Gestalt an. Diese Planung sollte nicht allein im Kopf stattfinden. Fassen Sie Ihre Gedanken und die relevanten Informationen schriftlich zusammen. Gliedern Sie Ihre Ausarbeitung so, dass auch Dritte Ihre Vorstellungen nachvollziehen können. Als Ergebnis erhalten Sie ein Gründungskonzept/einen Businessplan.
Das Konzept/der Plan dient in erster Linie als Planungshilfe. Sie verschaffen sich mit ihm eine bessere Übersicht über Ihre Konzeption und können somit Schwachpunkte schneller erkennen und beseitigen. Ferner beschreiben Sie mit einem Gründungskonzept/Businessplan Ihre Ausgangssituation und legen die
Unternehmensziele fest – Sie schaffen somit die Basis für Ihr Controlling. Ein nützlicher „Nebeneffekt“ solcher Ausarbeitungen ist, dass Sie anstehende Verhandlungen, beispielsweise mit Banken erleichtern.
Unternehmensziele fest – Sie schaffen somit die Basis für Ihr Controlling. Ein nützlicher „Nebeneffekt“ solcher Ausarbeitungen ist, dass Sie anstehende Verhandlungen, beispielsweise mit Banken erleichtern.
Inhalt des Gründungskonzepts/Exposés:
Persönliche Situation
→ Warum möchten Sie sich selbstständig machen (Ihre Motive)?
→ Über welche fachlichen und relevanten Zusatzqualifikationen verfügen Sie?
→ Unterstützt Sie Ihre Familie bei Ihrem Vorhaben?
→ Über welche fachlichen und relevanten Zusatzqualifikationen verfügen Sie?
→ Unterstützt Sie Ihre Familie bei Ihrem Vorhaben?
Geschäftsidee
→ In welcher Branche bzw. in welchem Branchensegment gründen Sie?
→ Was ist das Besondere an Ihrer Idee (Produkt, Standort, Vermarktung etc.)?
→ Was kostet die angebotene Leistung?
→ Welchen Nutzen haben die Kunden von Ihrem Produkt/Ihrer Dienstleistung?
→ Wo liegen bei Ihrem Vorhaben die besonderen Chancen und wo die Risiken?
→ Was ist das Besondere an Ihrer Idee (Produkt, Standort, Vermarktung etc.)?
→ Was kostet die angebotene Leistung?
→ Welchen Nutzen haben die Kunden von Ihrem Produkt/Ihrer Dienstleistung?
→ Wo liegen bei Ihrem Vorhaben die besonderen Chancen und wo die Risiken?
Kundenanalyse
→ Wer sind Ihre potentiellen Kunden?
→ Wie groß ist das für Sie relevante Marktvolumen?
→ Spielt der Standort für die Kundengewinnung eine Rolle?
→ Wie sprechen Sie Ihre Kunden an?
→ Wie groß ist das für Sie relevante Marktvolumen?
→ Spielt der Standort für die Kundengewinnung eine Rolle?
→ Wie sprechen Sie Ihre Kunden an?
Wettbewerbsanalyse
→ Wie stark ist der Wettbewerb in dieser Branche und/oder an diesem Standort?
→ Wie bewerten Sie das Preis-LeistungsVerhältnis Ihrer Leistung im Vergleich zur Konkurrenz?
→ Sind unter Umständen Kooperationen mit den Wettbewerbern sinnvoll und möglich?
→ Wie bewerten Sie das Preis-LeistungsVerhältnis Ihrer Leistung im Vergleich zur Konkurrenz?
→ Sind unter Umständen Kooperationen mit den Wettbewerbern sinnvoll und möglich?
Rahmenbedingungen
→ Welche Rechtsform halten Sie für Ihr Unternehmen am geeignetsten?
→ Welche organisatorischen Leistungen (Buchhaltung, EDV, usw.) erbringen Sie in Eigenregie & welche Dienstleistungen kaufen Sie ein?
→ Wo beschaffen Sie Ihre Ware und/oder Dienstleistung, und welche alternativen Bezugsquellen kennen Sie?
→ Gibt es in Ihrer Branche formale Gründungsvoraussetzungen? Wenn ja, was müssen Sie hierbei beachten?
→ Welche organisatorischen Leistungen (Buchhaltung, EDV, usw.) erbringen Sie in Eigenregie & welche Dienstleistungen kaufen Sie ein?
→ Wo beschaffen Sie Ihre Ware und/oder Dienstleistung, und welche alternativen Bezugsquellen kennen Sie?
→ Gibt es in Ihrer Branche formale Gründungsvoraussetzungen? Wenn ja, was müssen Sie hierbei beachten?
Zahlen und Fakten
→ Lebenslauf
→ Umsatz- und Ertragsvorausschau (Rentabilitätsvorausschau)
→ Investitionsplan
→ Finanzierungsplan
→ Liquiditätsplan
→ Gesellschaftsvertrag
→ Miet-/Pacht-/Kaufvertrag
→ Patente/erworbene Lizenzen
→ Bei Übernahme eines bestehenden Unternehmens: Jahresabschlüsse, aktuelle BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung)
→ Umsatz- und Ertragsvorausschau (Rentabilitätsvorausschau)
→ Investitionsplan
→ Finanzierungsplan
→ Liquiditätsplan
→ Gesellschaftsvertrag
→ Miet-/Pacht-/Kaufvertrag
→ Patente/erworbene Lizenzen
→ Bei Übernahme eines bestehenden Unternehmens: Jahresabschlüsse, aktuelle BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung)
Umsatz- / Kostenplanung
Die wichtigste Planungsgrundlage für Ihr künftiges Unternehmen ist die sogenannte Umsatz- und Kostenplanung. In der folgenden Tabelle finden Sie den üblichen Aufbau einer solchen Planung.
| 1. Geschäftsjahr | 2. Geschäftsjahr | 3. Geschäftsjahr | ||
| Alle Beträge ohne MwSt. | in EURO | in EURO | in EURO | |
| 1 | Erwarteter Umsatz (Warenverkauf, Provision, Dienstleistung, Produkte) |
|||
| 2 | - Wareneinsatz (Wareneinkauf, Einkauf von Dienstleistungen/Fremdleistungen) |
|||
| 3 | = Rohgewinn I | |||
| 4 | - Personalkosten • Löhne/Gehälter (brutto) • Arbeitgeberanteil Sozialversicherung (davon: Geschäftsführer-/Unternehmerlohn) • Weihnachtsgeld • Urlaubsgeld • vermögenswirksame Leistungen |
|||
| 5 | = Rohgewinn II | |||
| 6 | - Betriebsausgaben • Miete, Pacht • Mietnebenkosten • Versicherungen (betriebliche) • Beiträge (Berufsgenossenschaft, GEZ, lfd. Franchise, Müllgebühr) • Kraftfahrzeugkosten • Werbung • Reisekosten (z.B. Übernachtung) • Instandhaltung, Reparaturen • Büromaterial • Verpackung/Porto • Telefon, Fax, Internet • Steuerberater, Buchführung • sonstige Kosten • Zinsen für Kredite /Leasingraten • Abschreibungen (AfA) |
|||
| 7 | = Gewinn vor Steuern | |||
| 8 | - Steuern (Steuerberater) |
Ermittlung der Kosten für die private Lebenshaltung
Das Ziel eines jeden Unternehmers muss es sein, von den Gewinnen des Betriebs zu leben. Um einschätzen zu können wie viel Gewinn nach Steuern Sie machen müssen, sollten Sie sich darüber klar werden welche Kosten die private Lebenshaltung verursacht. So wissen Sie beispielsweise wie viel private Miete Sie bezahlen, was Sie für den Lebensunterhalt sowie eventuelle Reparaturen an Ausgaben im Monat bzw. Jahr benötigen.
Was sich für den Unternehmer ändert, ist die Altersvorsorge sowie Krankenversicherung. So haben Sie beispielsweise die Möglichkeit sich privat kranken zu versichern oder als freiwilliges Mitglied bei Ihrer jetzigen Kasse zu bleiben. In jedem Fall ändern sich jedoch die Beiträge im Vergleich zu Ihrem bisherigen Beschäftigungsverhältnis. Als Unternehmer sind Sie auch nicht mehr pflichtversichert in der staatlichen Rentenversicherung. Sie können sich allerdings –dort wo sinnvoll- freiwillig weiter versichern oder sich eine eigene Altersvorsorge aufbauen. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber die Möglichkeit einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung auch für Selbständige eingeführt. Damit sichern Sie sich beispielsweise mögliche Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung, falls Ihr Unternehmen nicht erfolgreich am Markt bestehen kann.
Sie sollten sich also bei der Agentur für Arbeit, Ihrer Krankenversicherung oder auch der Bundesversicherungsanstalt beraten lassen bzw. informieren und mit Hilfe der folgenden Tabelle die Kosten Ihrer privaten Lebenshaltung ermitteln.
| Beträge in EURO | Ihre Zahlen (Jahreswerte) |
| Krankenversicherung | |
| Freiwillige Arbeitslosenversicherung | |
| Freiwillige Rentenversicherung | |
| Beiträge Altersvorsorge (z.B. Lebensversicherung, Rentenfonds etc.) |
|
| Wohnen (Miete incl. Nebenkosten, Darlehensraten bei Eigentum) |
|
| Nahrungsmittel und Getränke | |
| Bekleidung, Schuhe und Heimtextilien | |
| Verkehr (z.B. Auto, Werkstatt, Tanken etc.) | |
| Freizeit und Hobby (z.B. Bücher, Eintrittsgelder, Restaurantbesuch, Garten, Reisen etc. ) |
|
| Körperpflege und persönliche Gebrauchsgegenstände | |
| = benötigte private Einnahmen (also Ihr notwendiger Gewinn) |
Investitions-/Kapitalbedarfsplan
Am Anfang der Selbstständigkeit müssen häufig Investitionen getätigt werden. Darüber hinaus haben Sie bis zur ersten Rechnungsstellung möglicherweise Anlaufkosten. Oder es entstehen einmalige Kosten für die Gründung so z.B. Beratungen, oder die Gewerbeanmeldung. Mit Hilfe der folgenden Tabelle können Sie Ihren Kapitalbedarf ermitteln.
| in EURO | |
| 1. Investitionen | |
| Grundstück / Gebäude: Erwerb / Kauf | |
| Bau- bzw. Umbaumaßnahmen | |
| Betriebsausstattung (Büroeinrichtung, Maschinen etc.) | |
| Fahrzeuge | |
| Kaufpreis/Übernahmepreis | |
| Gesamt | |
| 2. Betriebsmittel | |
| Erstes Warenlager / Materiallager | |
| Anlaufkosten (z.B. Werbung...) | |
| Sonstiges (evtl. Reserven für Lebenshaltung) | |
| Gesamt | |
| 3. Gründungskosten (einmalig) | |
| Beratungen | |
| Wenn Handelsregisterbetrieb: Eintragung ins Handelsregister / Notar / Veröffentlichung Anmeldungen / Genehmigungen |
|
| Wenn Einzelfirma: Gewerbeanmeldung |
|
| Aus- und Fortbildungskosten | |
| Kautionen (z.B. Miete) | |
| Patent-, Lizenzgebühr | |
| Einmalige Franchisegebühr | |
| Gesamt | |
| Gesamter Kapitalbedarf |
Finanzierungsplan
Auf der vorangegangenen Seite haben Sie Ihren Kapitalbedarf für Ihr Unternehmen ermittelt. Daraus ergibt sich die Frage, wie dieser finanziert werden kann. Zum einen wird häufig von Ihnen erwartet, dass Sie entsprechende Eigenmittel einbringen. In der Regel verlangen die Banken zwischen 15 und 20 Prozent des Kapitalbedarfs als Eigenmittel. Dies sind beispielsweise Ihr Barvermögen oder auch Darlehen aus der Verwandtschaft.
Im Regelfall wird aber Ihr Eigenkapital nicht ausreichen, um das Unternehmen erfolgreich zu starten und sicher zu finanzieren. Aus der Differenz des Kapitalbedarfs und des Eigenkapitals ergibt sich daher der sogenannte Bedarf an Fremdmitteln. Diese Fremdmittel werden durch öffentliche Förderbanken und Ihre Hausbank finanziert, sofern Ihr Gründungskonzept überzeugend ist. Mit Hilfe der folgenden Tabelle können Sie Ihre Finanzierung planen.
| Beträge in EURO | |
| Eigenmittel | |
| Barvermögen | |
| Sacheinlagen / Eigenleistungen (aktivierungsfähige) |
|
| Verwandtendarlehen / Privatdarlehen von Bekannten |
|
| Beteiligungskapital | |
| Summe |
| Beträge in EURO | |
| Fremdmittel | |
| Öffentliche Förderprogramme / -kredite | |
| Bankdarlehen (Investitionen / Betriebsmittel) | |
| Summe |
Kapitalbedarf – Eigenmittel = Fremdmittel-Bedarf
