Existenzgründung in Straßenpersonenverkehr - Systematik

Bei der Gründung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens sind besondere Vorschriften zu beachten. Im Vordergrund stehen: die Sicherheit der zu befördernden Personen, die persönliche Zuverlässigkeit, die fachliche Eignung und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmers.

Systematik des Genehmigungsverfahrens


Genehmigungspflichtiges Gewerbe Genehmigungsfrei
Beförderungen, die den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)
unterliegen:
  • Entgeltliche und geschäftsmäßige Beförderung von Personen; als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die auf diese Weise mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer anderen Erwerbstätigkeit erstrebt werden.
    Beispiel: kostenlose Hotel- und Zubringerdienste
  • Beförderung mit KfZ und KOM
  • wenn das Gesamtentgelt der Beförderung die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt (dies gilt in der Regel für Fahrgemeinschaften)
  • Beförderungen in Krankenwagen mit besonderer Einrichtung
  • Fahrten nach der Freistellungsverordnung zum PBefG
  • Veranstalter von Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen, wenn sie den Teilnehmern deutlich machen, dass die Beförderung nicht von ihm selbst, sondern von einem Unternehmer des gewerblichen Straßenpersonenverkehrs durchgeführt wird, der über die erforderliche Genehmigung verfügt.
Genehmigungserteilung
erforderlich bei Stadtverwaltung (AföO) / Landratsamt
Gewerbeanmeldung
erforderlich beim Gewerbeamt
Gewerbeanmeldung
erforderlich beim Gewerbeamt

Bei “Genehmigungserteilung” siehe oben:
Kriterien nach der Berufszugangsverordnungnachweisen
Fachliche Eignung Finanzielle Leistungsfähigkeit Persönliche
Zuverlässigkeit
Des Unternehmers oder des Geschäftsführers
  • Nachweis in der Regel durch Ablegen der entsprechenden Fachkundeprüfung bei der IHK.
Ausnahmen:
  • ggf. durch Nachweis einer langjährigen leitenden Tätigkeit in
    einem Personenverkehrsunternehmen,
  • ggf. durch eine bestandene Abschlussprüfung in diversen Ausbildungsberufen oder Hochschulstudiengängen.
Beachten Sie in beiden Ausnahmefällen bitte die Detailangaben in den jeweiligen Merkblättern zu den Fachkundeprüfungen. Für den Bereich Omnibus finden Sie die Angaben unter der Seitennummer 3311510, für den Bereich Taxi- und Mietwagenverkehr unter der Seitennummer 3311504, einzugeben jeweils auf der Homepage der IHK Ostwürttemberg unter „Suchbegriff“.
Das Eigenkapital und die
Reserven müssen mindestens
betragen:
  • im Omnibusverkehr 9.000 Euro für das erste und 5.000 Euro für jedes weitere Fahrzeug
  • im Taxi/Mietwagenverkehr 2.250 Euro für das erste und 1.250 Euro für jedes weitere
    Fahrzeug
Nachweis in der Regel durch Eigenkapitalbescheinigung einer Bank, eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt/AOK.
Des Unternehmens und des
Geschäftsführers
Nachweis durch:
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • und Auszug aus Gewerbezentralregister.
(Jeweils beim Einwohnermeldeamt zu beantragen.)

Übersicht über Genehmigungsarten im Straßenpersonenverkehr


Gelegenheitsverkehr Linienverkehr
Erforderliche
Fachkundeprüfung
Straßenpersonenverkehr
mit Taxi und Mietwagen
Straßenpersonenverkehr
ausgenommen
Taxi und Mietwagen
Straßenpersonenverkehr
ausgenommen
Taxi und Mietwagen
Genehmigungsarten:
Mietwagenverkehr
  • Beförderung von Personen mit Kfz (bis einschließlich 8 Sitze)
  • Anmietung im ganzen (eine Gruppe)
  • Mieter bestimmt
    - Zweck
    - Ziel
    - Ablauf
    (Beispiel: Flughafenzubringer)

Mietomnibusverkehr
  • Beförderung von
    Personen
  • mit Kfz (ab 9 Sitze)
  • Anmietung im ganzen
    (eine Gruppe)
  • Mieter bestimmt:
    - Zweck
    - Ziel
    - Ablauf
    (Beispiel: Vereinsfahrten)
Linienverkehr
  • regelmäßige Verkehrsverbindung zwischen bestimmten Ausgangs- und
    Endpunkten (evtl. mit
    Zwischen-Haltestelle)
  • Formen:
    - ÖPNV
    - innerstaatlicher
    Linienverkehr
    - grenzüberschreitender
    Linienverkehr
  • Linienverkehr unterliegt
    - Betriebspflicht
    - Tarifpflicht
    - Beförderungspflicht
Taxiverkehr
  • Beförderung von Personen mit Pkw, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält.
  • Das Fahrzeug muss besonders gekennzeichnet bzw.
    ausgerüstet sein (Farbe/Taxischild)
  • Fahrgast bestimmt Ziel
  • Wichtige Kriterien des Taxiverkehrs:
    - Betriebspflicht
    - Tarifpflicht
    - Beförderungspflicht
  • Erwerb einer Taxigenehmigung: -
    Übertragung / Verkauf eines
    bisherigen Unternehmens im ganzen (alle vorhandenen Fahrzeuge und Genehmigungen eines Betriebes müssen komplett übertragen werden) oder- Genehmigungsneuerteilung durch die Verkehrsbehörde; diese prüft:
    ° Funktionsfähigkeit
    ° Taxidichte
    ° Auftragslage
    (Genehmigungsbehörden führen Wartelisten)
Ausflugsfahrten
  • mit Pkw/KOM
  • vom Unternehmer organisiert
  • nach einem bestimmten Plan
  • für alle Teilnehmer zum
    gleichen und gemeinsam
    verfolgten Ausflugszweck
  • Fahrt muss wieder an den
    Ausgangspunkt
    zurückführen
Sonderformen des Linienverkehrs
  • unter Ausschluss anderer Fahrgäste für bestimmte Gruppen eingerichtet
    - Theaterfahrten
    - Berufsverkehr
    - Marktfahrten
    - Schülerverkehr
Ferienzielreisen
  • mit Pkw/KOM
  • vom Unternehmer organisiert
  • nach einem bestimmten Plan
  • zu einem Gesamtentgelt
    für Beförderung und Unterkunft (mit oder ohne
    Verpflegung)
  • gleiches Reiseziel für alle Fahrgäste
  • Fahrgäste müssen wieder
    an den Ausgangspunkt
    zurückbefördert werden