Existenzgründung in Straßenpersonenverkehr - Systematik
Bei der Gründung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens sind besondere Vorschriften zu beachten. Im Vordergrund stehen: die Sicherheit der zu befördernden Personen, die persönliche Zuverlässigkeit, die fachliche Eignung und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmers.
Systematik des Genehmigungsverfahrens
| Genehmigungspflichtiges Gewerbe | Genehmigungsfrei |
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Beförderungen, die den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)
unterliegen:
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| Genehmigungserteilung erforderlich bei Stadtverwaltung (AföO) / Landratsamt |
Gewerbeanmeldung erforderlich beim Gewerbeamt |
| Gewerbeanmeldung erforderlich beim Gewerbeamt |
Bei “Genehmigungserteilung” siehe oben:
| Kriterien nach der Berufszugangsverordnungnachweisen | ||
| Fachliche Eignung | Finanzielle Leistungsfähigkeit | Persönliche Zuverlässigkeit |
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Des Unternehmers oder des Geschäftsführers
Ausnahmen:
Beachten Sie in beiden Ausnahmefällen bitte die Detailangaben in den jeweiligen Merkblättern zu den Fachkundeprüfungen. Für den Bereich Omnibus finden Sie die Angaben unter der Seitennummer 3311510, für den Bereich Taxi- und Mietwagenverkehr unter der Seitennummer 3311504, einzugeben jeweils auf der Homepage der IHK Ostwürttemberg unter „Suchbegriff“.
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Das Eigenkapital und die
Reserven müssen mindestens betragen:
Nachweis in der Regel durch Eigenkapitalbescheinigung einer Bank, eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
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Des Unternehmens und des
Geschäftsführers Nachweis durch:
(Jeweils beim Einwohnermeldeamt zu beantragen.)
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Übersicht über Genehmigungsarten im Straßenpersonenverkehr
| Gelegenheitsverkehr | Linienverkehr | ||
| Erforderliche Fachkundeprüfung |
Straßenpersonenverkehr mit Taxi und Mietwagen |
Straßenpersonenverkehr ausgenommen Taxi und Mietwagen |
Straßenpersonenverkehr ausgenommen Taxi und Mietwagen |
| Genehmigungsarten: |
Mietwagenverkehr
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Mietomnibusverkehr
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Linienverkehr
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Taxiverkehr
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Ausflugsfahrten
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Sonderformen des Linienverkehrs
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Ferienzielreisen
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