IHK Ostwürttemberg
Energiekrise: Förderprogramme Bund und Land
Die folgende Übersicht stellt die wichtigsten Programme dar:
Soforthilfe für Unternehmen (Dezemberhilfe) – Bund
Zielgruppe
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Kleine und mittlere Unternehmen (Abrechnung über Standardlastprofil) mit Gas-Verbrauch kleiner 1,5 Mio. kWh im Jahr
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Art der Förderung
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Übernahme Dezember-Abschlag für Gas und Wärme orientiert am im Monat September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch
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Förderzeitraum
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Einmalig im Dezember 2022
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Weitere Infos:
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Krisenberatung Energiekostenentlastung – Land
Zielgruppe
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Kleine und mittlere Unternehmen
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Art der Förderung
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Viertägige kostenfreie Krisenberatung
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Förderzeitraum
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1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2023
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Weitere Infos:
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Liquiditätskredit Plus – Land
Zielgruppe
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Kleine und mittlere Unternehmen (bis 500 Beschäftigte)
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Art der Förderung
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1) Liquiditätskredit (10.000 € bis 5 Mio. €) mit einem günstigen Zinssatz
2) Betriebe mit Energiekostenanteil größer 3 % vom Jahresumsatz erhalten zusätzlich zum günstigen Zinssatz einen Tilgungszuschuss von 10 % des Darlehensbetrages, max. 300.000 € Bei beiden Varianten können bei fehlenden Sicherheiten Bürgschaften beantragt werden. |
Förderzeitraum
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1. Dezember 2022 bis 31. März 2023
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Weitere Infos:
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Gas- und Wärmepreisbremse – Bund
Zielgruppe
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1) Kleine und mittlere Unternehmen mit Gas- und Wärmeverbrauch kleiner 1,5 Mio. kWh pro Jahr
2) Industriekunden mit Gas- und Wärmeverbrauch ab 1,5 Mio. kWh pro Jahr |
Art der Förderung
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1) Deckelung Gaspreis auf 12 ct/kWh brutto; Deckelung Wärmepreis auf 9,5 ct/kWh brutto. Preisdeckelung gilt für 80 % des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Für Verbräuche oberhalb gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis.
2) Deckelung Gaspreis auf 7 ct/kWh netto, Deckelung Wärmepreis auf 7,5 ct/kWh netto. Preisdeckelung gilt für 70 % Verbrauch 2021 |
Förderzeitraum
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Geplant 1. Januar 2023 bis 30. April 2024
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Weitere Infos:
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Strompreisbremse – Bund
Zielgruppe
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1) Kleine und mittlere Unternehmen (Verbrauch kleiner 30.000 kWh)
2) Industriekunden (Verbrauch größer 30.000 kWh) |
Art der Förderung
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1) Deckelung Strompreis auf 40 ct/kWh brutto für Basisbedarf von 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs
2) Deckelung Strompreis auf 13 ct/kWh zzgl. Steuern, Abgaben und Umlagen für 70 % bisheriger Verbrauch |
Förderzeitraum
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Geplant 1. Januar 2023 bis 30. April 2024
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Weitere Infos:
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Härtefallregelungen KMU Energie – Bund/Land
Zielgruppe
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Besonders betroffene kleine und mittlere Unternehmen (in Diskussion: Bei Vervielfachung Energiekosten)
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Art der Förderung
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Härtefallregeln zusätzlich zu Energiepreisbremsen geplant (in Diskussion November-Abschlag)
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Förderzeitraum
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Noch offen; Beantragung über Länder geplant
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Weitere Infos:
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Ansprechpartner:
Markus Schmid Tel. 07321 324-183
Alexander Paluch Tel. 07321 324_179
Elke App Tel. 07321 324-186
Alexander Paluch Tel. 07321 324_179
Elke App Tel. 07321 324-186