Zielgenau unterstützen

Seit dem 1. April 2025 hat die Landesagentur für Zuwanderung von Fachkräften offiziell ihre Tätigkeit aufgenommen. Ziel der neuen Einrichtung ist es, Fachkräfte aus dem Ausland gezielt zu unterstützen und Unternehmen bei der Fachkräfteeinwanderung zu begleiten.
Effizienz, Innovation und Transparenz – unter diesem Leitbild nimmt die neue Landesagentur für internationale Fachkräftegewinnung ihre Arbeit auf. Sie unterstützt landesweit Unternehmen bei der Zuwanderung von Fachkräften durch eine zentrale und digitale Anlaufstelle. Der Service soll der Wirtschaft in Baden-Württemberg helfen und die örtlichen Ausländerbehörden entlasten.

Umfassendes Leistungsportfolio für Betriebe

Das Land Baden-Württemberg hat die Landeszentrale für Fachkräftezuwanderung (LZF) als zentrale Einrichtung für die Abwicklung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens eingerichtet. Ziel dieser Neustrukturierung ist es, die Verwaltungsabläufe im Rahmen der Fachkräftezuwanderung systematisch zu optimieren und die Verfahrensdauer deutlich zu verkürzen.
Die LZF fungiert als einheitliche Anlaufstelle für Unternehmen, die internationale Fachkräfte beschäftigen möchten, und bündelt fachliche Expertise in den Bereichen Aufenthaltsrecht und Berufsanerkennung. Im Mittelpunkt steht die Digitalisierung und Standardisierung der Verfahrensprozesse, um sowohl die Antragsbearbeitung als auch die berufliche Anerkennung ausländischer Qualifikationen effizienter zu gestalten.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren soll die Genehmigungsverfahren durch kürzere Fristen und klare Zuständigkeiten straffen. Durch die zentrale Steuerung wird die Qualität des Verfahrens erhöht und die Kommunikation zwischen den beteiligten Behörden, Unternehmen und Fachkräften verbessert.

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren gemäß §81a des Aufenthaltsgesetzes stellt eine Alternative zum regulären Visumverfahren dar und ermöglicht eine zeitlich verkürzte Einreise von qualifizierten Fachkräften und potenziellen Auszubildenden aus Drittstaaten. Arbeitgebende übernehmen dabei eine aktive Rolle, indem sie die Vorabzustimmung zur Visumserteilung sowie die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation für eine bereits ausgewählte Fachkraft beantragen. Voraussetzung ist, dass zwischen Unternehmen und Fachkraft bereits eine verbindliche Vereinbarung über die zukünftige Beschäftigung besteht und sich die Fachkraft zum Zeitpunkt der Antragstellung noch im Herkunftsland befindet.
Weitere Informationen finden Sie hier auf der Internetseite: