Neue Ausbildungsverodnung
Fachrichtungsübergreifende integrative Inhalte
sind
Bautechnischer Kontrukteur/Bautechnische Konstrukteurin
Neuordnung der Berufsausbildung
Bautechnischer Konstrukteur/Bautechnische Konstrukteurin
(gültig ab 01.08.2026)
Bautechnischer Konstrukteur/Bautechnische Konstrukteurin
(gültig ab 01.08.2026)
Die Regeln für die Ausbildung haben sich in der Baubranche stark verändert. Das liegt vor allem an der Methode „Building Information Modeling“, kurz BIM. Diese Technik verändert die Planung und den Bau von Projekten und damit auch die Arbeit der Bauzeichner. Heute erstellen viele Experten gemeinsam ein digitales 3D-Modell. Darin sind alle wichtigen Daten enthalten. Die neue Ausbildungsordnung berücksichtigt ab 2026 zudem neue Technologien, die zunehmende Digitalisierung und neue Arbeitsweisen in der Bauwirtschaft.
Geltungsbereich
- Berufliche Tätigkeitsfelder Architektur
Der Bautechnischer Konstrukteur Architektur erstellt maßstabsgerechte Zeichnungen wie Grundrisse, Schnitte und Ansichten. Zudem arbeitet er detaillierte Konstruktionen für Bauteile und das gesamte Bauwerk aus. Mit der CAD-Software erstellt er 2D- und 3D-Modelle. Er nutzt BIM-Methoden, um den Bauprozess digital darzustellen. Damit koordiniert er die Informationen zwischen Architektur, Statik und Gebäudetechnik.
- Berufliche Tätigkeitsfelder Ingenieurbau
Der Bautechnischer Konstrukteur Ingenieurbau plant und konstruiert komplexe Bauwerke. Er erstellt Pläne für Brücken, Hallen, Stützwände, Fundamente oder Türme. Dazu zeichnet er Bewehrungs-, Schal- und Detailpläne. Er modelliert tragende Strukturen im Hoch- und Tiefbau und setzt die Vorgaben von Tragwerksplanern in genaue technische Unterlagen um. Dabei beachtet er Lasten, die Eigenschaften des Materials sowie Bauregeln und entwickelt Lösungen für schwierige Bauprojekte. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Modellierung mit CAD- und BIM-Software. Damit erstellt er 2D- und 3D-Zeichnungen. Zusätzlich pflegt er digitale Modelle. So stimmt er das Tragwerk, die Architektur und andere technische Bereiche aufeinander ab.
- Berufliche Tätigkeitsfelder Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau
Der Bautechnischer Konstrukteur Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau plant und zeichnet Anlagen für die Infrastruktur und den Außenbereich.
Er erstellt Pläne für Tiefbauwerke, zum Beispiel für Kanalisationen, Leitungsgräben oder Baugruben. Er zeichnet Grundrisse, Querschnitte und Höhenpläne für Straßen, Wege und Plätze. Zusätzlich entwickelt er Detailpläne für Entwässerungen sowie Befestigungen und modelliert Geländeprofile, Böschungen und Erdbewegungen.
Im Verkehrswegebau plant er Trassen für Straßen und Wege mit Längs- und Querprofilen. Dabei beachtet er die Verkehrsbelastung, die Bodenverhältnisse und die Entwässerung. Er gestaltet Kreisverkehre, Kreuzungen sowie Geh- und Radwege. Er berechnet die Beläge und Schichtaufbauten.
Im Landschaftsbau entwirft er Pläne für die Gestaltung von Gelände, Grünflächen, Böschungen und Terrassen. Er zeichnet Wege, Pflanzflächen, Mauern, Treppen und Wasseranlagen. Dabei berücksichtigt er ökologische Aspekte wie den Umgang mit Regenwasser und Versickerungsflächen. Für seine Arbeit nutzt er CAD- und BIM-Software. Mit diesen Programmen erstellt er Tiefbau- und Geländemodelle. Er koordiniert die Informationen der Modelle, ermittelt Mengen und dokumentiert diese.
Rechtsgrundlagen und Struktur der Ausbildung
Die Verordnung tritt am 1. August 2026 in Kraft.
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
Weitere Informationen
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
Weitere Informationen
Gliederung der Berufsausbildung
Fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Inhalte
sind
sind
- Durchführen von Bestandsaufnahmen,
- Berücksichtigung der Kreislaufwirtschaft im Planungsprozess,
- Konstruieren von Bauteilen und Bauwerken,
- Modellieren des Bauprozesses in digitalen Informationsmodellen,
- Anfertigen technischer Zeichnungen,
- Erstellen von technischen Dokumenten und
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
Fachrichtungsübergreifende integrative Inhalte
sind
- Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
- digitalisierte Arbeitswelt sowie
- Anwenden von kollaborativen Arbeitsweisen mit am Projekt Beteiligten.
Berufsprofilgebende Inhalte
in der Fachrichtung Architektur sind
- Konstruieren von Bauteilen und Bauwerken und
- Erstellen von technischen Dokumenten für die Planungs- und die Ausführungsphase sowie die Objektbetreuung
in der Fachrichtung Ingenieurbau sind
- Konstruieren von Bauteilen und Bauwerken und
- Erstellen von technischen Dokumenten für die Planungs- und die Ausführungsphasen
in der Fachrichtung Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau sind
- Konstruieren von Bauelementen, Bauweisen und baulichen Infrastruktursystemen und
- Erstellen von technischen Dokumenten für die Planungs- und die Ausführungsphase.
- Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der genannten Berufsbildpositionen sind in einem der folgenden Einsatzgebiete zu vermitteln:
- Tiefbau,
- Verkehrswegebau oder
- Landschaftsbau.
- Der Ausbildende bestimmt das Einsatzgebiet. Stimmt die zuständige Stelle zu, kann er ein anderes auswählen, solange er dort die gleichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt bekommt.
Prüfungsform
Zwischenprüfung Arbeitsaufgabe
Die praxisbezogene Zwischenprüfung findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt. Sie prüft die Ausbildungsinhalte für die ersten 18 Monate. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 330 Minuten.
Praktische Arbeitsaufgabe (240 min)
Praktische Arbeitsaufgabe (240 min)
| Teilaufgabe | Inhalte | Vorgabezeit (in min) |
|---|---|---|
| 1 | Grundrisse | 100 |
| 2 | Fundamentplan, Schnitt | 100 |
| 3 | Handskizze | 40 |
Hinweis: Aufgaben 1 und 2 sind mit einem CAD-System zu entwickeln
Schriftliche Aufgaben (90 min)
- 15 gebundenen Aufgaben und
- 8 ungebundenen Aufgaben.
Gewichtung der Prüfungsbereiche
| Prüfungsbereiche | Gewichtung (in %) |
|---|---|
| Praktische Prüfung Arbeitsaufgabe | 60 |
| Schriftliche Aufgaben | 40 |
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt.
Praktischer und schriftlicher Prüfungsbereich
Praktischer Prüfungsbereich
Der Ausbildende wählt eine der beiden Prüfungsvarianten aus und informiert den Prüfling über diese Entscheidung. Der Ausbildende teilt die Auswahl bei der Anmeldung zur Prüfung der zuständigen Stelle mit.
Prüfungsvariante 1 - Betrieblicher Auftrag
- Vor der Durchführung legt der Ausbildende dem Prüfungsausschuss die Aufgabenstellung (den Betrieblichen Auftrag) und einen Zeitplan zur Genehmigung vor.
- Nach der Genehmigung plant der Prüfling die Ausführung des betrieblichen Auftrags.
- Der Prüfling dokumentiert die Planung, den Verlauf und die Ergebnisse des Auftrags mit praxisbezogenen Unterlagen.
- Im Anschluss an den Auftrag präsentiert der Prüfling die Planung, den Ablauf und die Ergebnisse.
- Anschließend folgt ein auftragsbezogenes Fachgespräch, das auf den Unterlagen und der Präsentation basiert.
Prüfungsvariante 2 - Arbeitsprobe
- Der Prüfling dokumentiert die Planung, den Ablauf und die Ergebnisse der Arbeitsprobe mit praxisbezogenen Unterlagen.
- Nach der Arbeitsprobe präsentiert der Prüfling die Planung, den Ablauf und die Ergebnisse.
- Anschließend folgt ein auftragsbezogenes Fachgespräch, das auf den Unterlagen und der Präsentation basiert.
| Inhalte | Vorgabezeit |
|---|---|
| Planung, Durchführung, Dokumentation und Vorbereitung der Präsentation |
40 h |
| Präsentation | höchstens 10 min |
| Auftragsbezogenes Fachgespräch | höchstens 20 min |
| Gesamtergebnis | Gewichtung (in %) |
| Dokumentation | 10 |
| Präsentation | 20 |
| Fachgespräch | 70 |
Schriftlicher Prüfungsbereich „Anwenden des digitalen Informationsmodells“ (90 min)
- 15 gebundenen Aufgaben und
- 10 ungebundenen Aufgaben, beziehen sich auf ein Projekt. Die Projektunterlagen stehen vor der Prüfung digital als IFC-Datei zur Verfügung. IFC ist die Abkürzung für Industry Foundation Classes und bezeichnet ein offenes, standardisiertes BIM-Dateiformat.
Schriftlicher Prüfungsbereich „Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln auf Bauwerke und Bauteile“ (Architektur und Ingenieurbau) oder „Anwenden von Planungsregeln und Bauprinzipien auf Bauweisen, Bauelemente und bauliche Infrastruktursysteme“ (Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau) (120 min)
- 20 gebundenen Aufgaben und
- 12 ungebundenen Aufgaben, behandeln gemeinsame sowie einsatzgebietsbezogene Inhalte. Die zeitlichen Vorgaben des Rahmenlehrplans bestimmen die Verteilung der Inhalte. Daraus entstehen drei unterschiedliche Aufgabenstellungen, die auf die einzelnen Einsatzgebiete der Fachrichtung Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau zugeschnitten sind.
Schriftlicher Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (60 min)
Im Prüfungsbereich stellt der Prüfling allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt dar und beurteilt sie. Die Aufgaben beziehen sich auf die Praxis.
Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
| Prüfungsbereiche | Gewichtung (in %) |
|---|---|
| Betrieblicher Auftrag oder Arbeitsprobe | 50 |
| Anwenden des digitalen Informationsmodells | 15 |
| Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln auf Bauwerke und Bauteile oder Anwenden von Planungsregeln und Bauprinzipien auf Bauweisen, Bauelemente und bauliche Infrastruktursysteme | 25 |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 10 |
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen, nach einer mündlichen Ergänzungsprüfung, die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Das Gesamtergebnis ist mindestens „ausreichend”.
- Mindestens drei Prüfungsbereiche erhalten die Note „ausreichend” oder besser.
- Kein Prüfungsbereich erhält die Note „ungenügend”.
Mündliche Ergänzungsprüfung (15 Minuten)
- Wenn es einen der folgenden Prüfungsbereiche betrifft:
- „Anwenden des digitalen Informationsmodells”,
- „Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln auf Bauwerke und Bauteile” oder „Anwenden von Planungsregeln und Bauprinzipien auf Bauweisen, Bauelemente und bauliche Infrastruktursysteme”
- „Wirtschafts- und Sozialkunde”,
- Die Note in diesem Bereich schlechter als „ausreichend” ist.
- Die mündliche Ergänzungsprüfung das Bestehen der Abschlussprüfung ermöglicht.
- Das Endergebnis des Prüfungsbereichs setzt sich aus dem bisherigen Ergebnis und dem der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zusammen.
Prüfungsangebot der PAL
Bautechnischer Konstrukteur / Bautechnische Konstrukteurin (Verordnung 2026)
- Erste Zwischenprüfung: Frühjahr und Herbst 2028
Erste Abschlussprüfung: Winter 2028/29
Bauzeichner/-in (Verordnung 2002)
- Letzte Zwischenprüfung: Frühjahr oder Herbst 2028
- Letzte reguläre Abschlussprüfung: Sommer 2028
- Letzte Wiederholungsprüfung: Sommer 2029
