IHK Ostwürttemberg

Florist/in ab 08/2025

Einsatzgebiete:
Floristinnen und Floristen sind aufgrund ihrer breitgefächerten Ausbildung qualifiziert im Umgang mit Blumen, Pflanzen und Pflanzenteilen. Sie ordnen sich in das botanische System ein und versorgen und pflegen diese fachgerecht.
Sträuße, Gestecke und Pflanzungen fertigen sie nach Wünschen der Kunden unter Berücksichtigung der Grundlagen, der Gestaltung und unter Beachtung von Umwelt-, Natur- und Artenschutz. Ein wichtiger Teil ihrer Berufstätigkeit ist die fachgerechte Kundenberatung und die Wahrnehmung kaufmännischer Funktionen. Floristen und Floristinnen sind vorwiegend im Floristen Fachhandel angestellt; zunehmend auch freiberuflich tätig.
Kompetenzen:
Über den externen Link gelangen Sie zu BERUFENET - der bundesweiten Berufe-Datenbank der Agentur für Arbeit. Hier finden Sie umfangreiche multimediale Informationen zum Ausbildungsberuf.

Hier finden Sie die Ordnungsmittel, die Sie zum Berufsausbildungsvertrag, zur Ausbildungsplanung, Durchführung und Kontrolle benötigen:
Ausbildungsverordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 428 KB)
Ausbildungsrahmenplan (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 91 KB)
Vorlage Wochenbericht (DOC-Datei · 30 KB) für den Ausbildungsnachweis
Ausbildungsnachweis richtig führen

Abschlussprüfung Teil 1 + Teil 2
Neu eingeführt wird eine „gestreckte Abschlussprüfung“. Das bedeutet zwei Zeitpunkte für die Abschlussprüfung:
  • Der erste Teil der Prüfung findet etwa nach der Hälfte der Ausbildungszeit statt. Das Ergebnis zählt zu 20 Prozent zur Abschlussnote; die bisherige Zwischenprüfung entfällt ersatzlos.
  • Der zweite Teil der Abschlussprüfung wird am Ende der Ausbildung durchgeführt. Das Endergebnis und die Feststellung des Bestehens wird nach dem Absolvieren der letzten Prüfungsleistung aus Teil 1 und Teil 2 gebildet.
Wichtig: Da das im Prüfungsteil 1 erzielte Ergebnis bereits für zur Abschlussnote zählt, müssen die Auszubildenden schon frühzeitig in der ersten Ausbildungshälfte (betrieblich und schulisch) in diesen Themengebieten fit gemacht werden. Die Teil 1 Prüfung ist zudem nicht separat wiederholbar: die erzielte Note bleibt stehen. Das Bestehen der Prüfung wird erst festgestellt, nachdem die letzte Prüfungsleistung aus Teil 2 abgelegt wurde.

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Wer kann eine vorzeitige Zulassung
zur Abschlussprüfung beantragen?
Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 361 KB)