Mediengestalter/in Bild und Ton
Mediengestalter Bild und Ton nehmen Bild und Ton nach redaktionellen Vorgaben auf, bearbeiten Bild und Ton nach gestalterischen Gesichtspunkten, führen Produktionen unter Live-Bedingungen durch und wählen Umsetzungsvarianten und Geräte nach technischen, gestalterischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten aus.
Sie stimmen Produktionsabläufe ab und erstellen Produktionsunterlagen. Mediengestalter Bild und Ton recherchieren Bild- und Tonmaterial in Datenbanken und Archiven, prüfen Bild- und Tonmaterial, bereiten es auf und verwalten es. Sie administrieren Speicherumgebungen, führen Norm- und Formatwandlungen durch, dokumentieren Projektabläufe, erstellen Begleit- und Abrechnungsdaten.
Kompetenzen:
Über den externen Link gelangen Sie zu BERUFENET - der bundesweiten Berufe-Datenbank der Agentur für Arbeit. Hier finden Sie umfangreiche multimediale Informationen zum Ausbildungsberuf.
Kompetenzen:
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Zuständige Berufsschule:
IT-Schule Stuttgart (Anmeldung durch den Ausbildungsbetrieb)
Ordnungsmittel zum Berufsausbildungsvertrag, zur Ausbildungsplanung und Durchführung:
1.
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Sachliche und zeitliche Gliederung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 340 KB)
als Anlage zum Berufsausbildungsvertrag
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2.
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Ausbildungsverordnung v. 2020 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 100 KB) |
3.
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Vorlage Tagesbericht (DOC-Datei · 50 KB) für papiergedruckte Ausbildungsnachweis-Ordner |
4.
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Online-Berichtsheft
digital geführte Ausbildungsnachweise |
5.
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Ausbildungsnachweise richtig führen |
Struktur der betrieblichen Ausbildung gem. Verordnung 2020
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- wahlqualifikationsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
- in einer ersten Wahlqualifikation, die zwanzig Wochen dauern soll, und
- in einer zweiten Wahlqualifikation, die zwölf Wochen dauern soll, sowie
- wahlqualifikationsübergreifende, integrativ zu ver- mittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Als erste Wahlqualifikation ist eine der folgenden Wahlqualifikationen auszuwählen:
- Kameraproduktionen,
- Studio-, Außenübertragungs- und Bühnenproduktionen,
- Postproduktion und
- Ton.
Als zweite Wahlqualifikation ist eine der folgen- den Wahlqualifikationen auszuwählen:
- Bild- und Tonaufnahmen unter Einsatz von erweiterter Produktionstechnik durchführen,
- Kamerasysteme bei Studioproduktionen oder Außenübertragungen einrichten und einsetzen,
- Regie-Serversysteme einsetzen,
- Bildmischungen durchführen,
- Medienpräsentationen bei Veranstaltungen durchführen,
- Montageformen anwenden,
- Farbkorrekturen gestalterisch einsetzen,
- visuelle Effekte herstellen und gestalten,
- Hörfunkproduktionen und -sendungen durchführen,
- Sounddesign durchführen,
- Musikproduktionen durchführen,
- Audioproduktionen unter Livebedingungen durchführen,
- redaktionell arbeiten,
- eigenständig Beiträge herstellen,
- fiktionale Formate produzieren und gestalten,
- Inhalte für soziale Netzwerke entwickeln,
- Produktionen organisieren und koordinieren und
- produktionsbezogenes Datenmanagement unterstützen.
Informationen zur Prüfung gem. Verordnung 2020
Die Zwischenprüfung findet im 4. Halbjahr in folgenden Prüfungsbereichen statt:
- Audiovisuelle Medienprodukte vorbereiten und herstellen und
- Produktionssysteme in Betrieb nehmen und bedienen.
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- Realisieren eines Bild- und Tonproduktes,
- Wahlqualifikationen,
- Bild- und Tonproduktion sowie
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 361 KB) |