Mediengestalter/in Bild und Ton

Mediengestalter Bild und Ton nehmen Bild und Ton nach redaktionellen Vorgaben auf, bearbeiten Bild und Ton nach gestalterischen Gesichtspunkten, führen Produktionen unter Live-Bedingungen durch und wählen Umsetzungsvarianten und Geräte nach technischen, gestalterischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten aus.
Sie stimmen Produktionsabläufe ab und erstellen Produktionsunterlagen. Mediengestalter Bild und Ton recherchieren Bild- und Tonmaterial in Datenbanken und Archiven, prüfen Bild- und Tonmaterial, bereiten es auf und verwalten es. Sie administrieren Speicherumgebungen, führen Norm- und Formatwandlungen durch, dokumentieren Projektabläufe, erstellen Begleit- und Abrechnungsdaten.

Kompetenzen:
Über den externen Link gelangen Sie zu BERUFENET - der bundesweiten Berufe-Datenbank der Agentur für Arbeit. Hier finden Sie umfangreiche multimediale Informationen zum Ausbildungsberuf.
Zuständige Berufsschule:
IT-Schule Stuttgart (Anmeldung durch den Ausbildungsbetrieb)
Ordnungsmittel zum Berufsausbildungsvertrag, zur Ausbildungsplanung und Durchführung:
1.
Sachliche und zeitliche Gliederung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 340 KB)
als Anlage zum Berufsausbildungsvertrag
2.
Ausbildungsverordnung v. 2020 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 100 KB)
3.
Vorlage Tagesbericht (DOC-Datei · 50 KB)
für papiergedruckte Ausbildungsnachweis-Ordner
4.
Online-Berichtsheft
digital geführte Ausbildungsnachweise
5.
Ausbildungsnachweise richtig führen
Struktur der betrieblichen Ausbildung gem. Verordnung 2020
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
  1. wahlqualifikationsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
  2. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
    1. in einer ersten Wahlqualifikation, die zwanzig Wochen dauern soll, und
    2. in einer zweiten Wahlqualifikation, die zwölf Wochen dauern soll, sowie
  3. wahlqualifikationsübergreifende, integrativ zu ver- mittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

Als erste Wahlqualifikation ist eine der folgenden Wahlqualifikationen auszuwählen:
  1. Kameraproduktionen,
  2. Studio-, Außenübertragungs- und Bühnenproduktionen,
  3. Postproduktion und
  4. Ton.
Als zweite Wahlqualifikation ist eine der folgen- den Wahlqualifikationen auszuwählen:
  1. Bild- und Tonaufnahmen unter Einsatz von erweiterter Produktionstechnik durchführen,
  2. Kamerasysteme bei Studioproduktionen oder Außenübertragungen einrichten und einsetzen,
  3. Regie-Serversysteme einsetzen,
  4. Bildmischungen durchführen,
  5. Medienpräsentationen bei Veranstaltungen durchführen,
  6. Montageformen anwenden,
  7. Farbkorrekturen gestalterisch einsetzen,
  8. visuelle Effekte herstellen und gestalten,
  9. Hörfunkproduktionen und -sendungen durchführen,
  10. Sounddesign durchführen,
  11. Musikproduktionen durchführen,
  12. Audioproduktionen unter Livebedingungen durchführen,
  13. redaktionell arbeiten,
  14. eigenständig Beiträge herstellen,
  15. fiktionale Formate produzieren und gestalten,
  16. Inhalte für soziale Netzwerke entwickeln,
  17. Produktionen organisieren und koordinieren und
  18. produktionsbezogenes Datenmanagement unterstützen.

Informationen zur Prüfung gem. Verordnung 2020
Die Zwischenprüfung findet im 4. Halbjahr in folgenden Prüfungsbereichen statt:
  1. Audiovisuelle Medienprodukte vorbereiten und herstellen und
  2. Produktionssysteme in Betrieb nehmen und bedienen.
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
  1. Realisieren eines Bild- und Tonproduktes,
  2. Wahlqualifikationen,
  3. Bild- und Tonproduktion sowie
  4. Wirtschafts- und Sozialkunde.

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 361 KB)