Ausbildungsberuf

Kaufmann/Kauffrau für Digitalisierungsmanagement

Kaufleute für Digitalisierungsmanagement (KfDM) sorgen dafür, dass ihr Unternehmen aus der zunehmenden Digitalisierung wirtschaftlichen Nutzen ziehen kann.
Sie sammeln und analysieren zunächst aus der Problem- und Aufgabenstellung der Abteilung verschiedene Daten und nutzen diese, um neue digitale Geschäftsmodelle und Prozesse zu entwickeln. Sie ermitteln daraus den Bedarf an IT-Systemen, wägen diesen nach Kosten-Nutzenverhältnis ab und beschaffen dann bei Systemanbietern oder Herstellern die benötigte Hard- und Software. Gibt es einmal keine geeignete Standardanwendung, beteiligen sie sich am Entwurf und an der Realisation individueller Sonderlösungen. Zudem stellen sie die Nutzerfreundlichkeit der Anwender sicher und beschaffen Schulungsunterlagen oder Hilfeprogramme. Zu den beruflichen Anforderungen einer/s KfDM zählen vor allem kaufmännische und technische Fähigkeiten, Freude an einer kundenorientierter Tätigkeit, Verhandlungsgeschick gegenüber den Systemanbietern sowie Interesse daran, sich fortlaufend über die IT-Technologien und wirtschaftliche Entwicklung zu informieren.

Regelausbildungszeit: 36 Monate

Zuständige Berufsschulen:

Kaufmännische Schule Heidenheim
(für Ausbildungsbetriebe im Landkreis Heidenheim)
Technische Schule Aalen
in Kooperation mit der Kfm. Schule Aalen

(für Ausbildungsbetriebe im Ostalbkreis)

 

Ordnungsmittel für Berufsausbildungsverhältnisse ab 01.08.2020:
1.
2.
Ausbildungs-Verordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 72 KB) (VO 2020)
3.
Vorlage Wochenbericht (DOC-Datei · 30 KB) für den Ausbildungsnachweis
4.
Ausbildungsnachweis richtig führen
5.
Das BiBB hat Umsetzungshilfen für die vier neuen IT-Berufe veröffentlicht. Die Umsetzungshilfen und Praxistipps aus der Reihe “Ausbildung gestalten” unterstützen Ausbilder und Berufsschullehrer in der täglichen Arbeit. Sie beschreiben die Umsetzung der Ausbildungsordnungen sowie der Rahmenlehrpläne in die Praxis und geben Tipps für die Planung und Durchführung der Ausbildung. Diese Umsetzungshilfe basiert auf der Verordnung vom 28. Februar 2020.
Die Umsetzungshilfen werden als kostenloser Download angeboten. Eine gedruckte Ausgabe kann beim Verlag bestellt werden.
Hier finden Sie Formulare und Informationen zur Prüfung:
Prüfungsregelungen nach der Verordnung 2020:
Die Abschlussprüfung besteht aus den Teilen 1 und 2.
Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt, Teil 2 am Ende der Berufsausbildung. Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.
 
Inhalt von Teil 1
Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf
1. die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten 18 Monate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen nach § 4 Absatz 2 Nummer 1 bis 7 sowie
2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.

Prüfungsbereich von Teil 1
(1) Teil 1 der Abschlussprüfung findet im Prüfungsbereich Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes statt.
(2) Im Prüfungsbereich Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
1. Kundenbedarfe zielgruppengerecht zu ermitteln,
2. Hard- und Software auszuwählen und ihre Beschaffung einzuleiten,
3. einen IT-Arbeitsplatz zu konfigurieren und zu testen und dabei die Bestimmungen und die betrieblichen Vorgaben zum Datenschutz, zur IT-Sicherheit und zur Qualitätssicherung einzuhalten,
4. Kunden und Kundinnen in die Nutzung des Arbeitsplatzes einzuweisen und
5. die Leistungserbringung zu kontrollieren und zu protokollieren.
(3) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
(4) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
Inhalt von Teil 1
Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf
1. die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
(2) In Teil 2 der Abschlussprüfung sollen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegenstand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.

Prüfungsbereich von Teil 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1. Digitale Entwicklung von Prozessen,
2. Entwicklung eines digitalen Geschäftsmodells,
3. Kaufmännische Unterstützungsprozesse sowie
4. Wirtschafts- und Sozialkunde.
Detailliertere Angaben zur Prüfung Teil 2 entnehmen Sie bitte aus der Verordnung.
 
Pflichtenheft (DOC-Datei · 238 KB)

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 152 KB)