Fachkraft im Fahrbetrieb

Zu ihren Aufgaben gehören das Fahren von Linien-Bussen, Straßenbahnen und/oder U-Bahnen, Kundendienst und Marketing, Planung und Disposition des Fahrbetriebs sowie des Fahrzeugeinsatzes.
Ausbildungsdauer:
Nach der geltenden Ausbildungsordnung dauert die Ausbildung 3 Jahre.

Kompetenzen:
Über den externen Link gelangen Sie zu BERUFENET - der bundesweiten Berufe-Datenbank der Agentur für Arbeit. Hier finden Sie umfangreiche multimediale Informationen zum Ausbildungsberuf.

Hier finden Sie Ordnungsmittel, die Sie für den Berufsausbildungsvertrag, zur Ausbildungsplanung und Durchführung benötigen:
1.
Verordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 49 KB) Fachkraft im Fahrbetrieb (VO 2002),
inkl. Rahmenplan für den Ausbildungsbetrieb
2.
3.
Sachliche und zeitliche Gliederung (als Anlage zum Berufsausbildungsvertrag) – steht z. Zt. nicht verfügbar. Verwenden Sie bitte alternativ den Rahmenplan im hinteren Abschnitt der Verordnung (siehe oben).
4.
Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) richtig führen

Zuständige Berufsschule: