Fachkraft im Fahrbetrieb
Zu ihren Aufgaben gehören das Fahren von Linien-Bussen, Straßenbahnen und/oder U-Bahnen, Kundendienst und Marketing, Planung und Disposition des Fahrbetriebs sowie des Fahrzeugeinsatzes.
Ausbildungsdauer:
Nach der geltenden Ausbildungsordnung dauert die Ausbildung 3 Jahre.
Nach der geltenden Ausbildungsordnung dauert die Ausbildung 3 Jahre.
Kompetenzen:
Über den externen Link gelangen Sie zu BERUFENET - der bundesweiten Berufe-Datenbank der Agentur für Arbeit. Hier finden Sie umfangreiche multimediale Informationen zum Ausbildungsberuf.
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Hier finden Sie Ordnungsmittel, die Sie für den Berufsausbildungsvertrag, zur Ausbildungsplanung und Durchführung benötigen:
1.
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Verordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 49 KB) Fachkraft im Fahrbetrieb (VO 2002), inkl. Rahmenplan für den Ausbildungsbetrieb |
2.
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Erste Verordnung zur Änderung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 20 KB) der Verordnung (2017)
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3.
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Sachliche und zeitliche Gliederung (als Anlage zum Berufsausbildungsvertrag) – steht z. Zt. nicht verfügbar. Verwenden Sie bitte alternativ den Rahmenplan im hinteren Abschnitt der Verordnung (siehe oben). |
4.
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Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) richtig führen |
Zuständige Berufsschule: