Fachinformatiker/in - Fachrichtung Daten und Prozessanalyse

Die „Daten- und Prozessanalyse“ ist die zweite neu geschaffene Fachrichtung der Berufsgruppe Fachinformatiker, die ab dem 01. August 2020 in geeigneten Betrieben jetzt neu ausgebildet werden kann.
Anhand ausgewählter Datenquellen, das sind Orte an denen Daten erzeugt werden, können genaue Datenanalysen aus Stammdaten, der vorhandenen IT-Infrastruktur und Systemeigenschaften aus den Prozessen eines Unternehmens, z.B. in der Produktion oder im Onlinehandel, durchgeführt werden. Anschließend werden die gesammelten Daten gesichtet, geordnet, aufbereitet, in ihrer Qualität bewertet und die Ergebnisse dem Unternehmen zur Optimierung oder Ableitung neuer Maßnahmen bereitgestellt. Im Technologieszenario „Künstliche Intelligenz (KI) und der Industrie 4.0 entwickeln Fachinformatiker Systeme, die eigenständig aus Daten lernen und Entscheidungen treffen können. Ein sehr wichtiger Teil der Arbeit ist zudem der Datenschutz, das Erteilen von Zugriffsrechte und die Datensicherung.
Mögliche Einsatzgebebiete für diese Fachrichtung:
1. Prozessoptimierung,
2. Prozessmodellierung
3. Qualitätssicherung
4. Medienanalyse
5. Suchdienste
Der Ausbildungsbetrieb legt fest, in welchem Einsatzgebiet die Vermittlung erfolgt. Der Ausbildungsbetrieb darf mit Zustimmung der zuständigen Stelle jedoch auch ein anderes Einsatzgebiet festlegen, wenn in diesem Einsatzgebiet die gleichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden.

Kompetenzen:
Über den externen Link gelangen Sie zu BERUFENET - der bundesweiten Berufe-Datenbank der Agentur für Arbeit. Hier finden Sie umfangreiche multimediale Informationen zum Ausbildungsberuf.

Regelausbildungszeit: 36 Monate

Zuständige Berufsschule/n:

1. und 2. Ausb.Jahr > Technische Schule Aalen


3. Ausbildungsjahr > IT-Schule Stuttgart (Blockunterricht)

Möglichkeit zur Unterbringung in den Stuttgarter Kolping Häusern
Bezuschusssung von Blockschüler bei auswärtiger Unterbringung

Ordnungsmittel für neue Berufsausbildungsverhältnisse seit dem 01.08.2020:
1.

Sachliche und zeitliche Gliederung (VO 2020) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 260 KB)

als Anlage zum Berufsausbildungsvertrag
und für den Ausbildungsnachweis des Auszubildenden;
für neue Ausbildungsverhältnisse seit dem 01.08.2020
2.
Verordnung inkl. Rahmenplan (VO 2020 – seit dem 01.08.2020) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 121 KB)
3.
Ausbildungsnachweis richtig führen
4.
Das BiBB hat Umsetzungshilfen für die vier neuen IT-Berufe veröffentlicht. Die Umsetzungshilfen und Praxistipps aus der Reihe “Ausbildung gestalten” unterstützen Ausbilder und Berufsschullehrer in der täglichen Arbeit. Sie beschreiben die Umsetzung der Ausbildungsordnungen sowie der Rahmenlehrpläne in die Praxis und geben Tipps für die Planung und Durchführung der Ausbildung. Diese Umsetzungshilfe basiert auf der Verordnung vom 28. Februar 2020.
Die Umsetzungshilfen werden als kostenloser Download angeboten. Eine gedruckte Ausgabe kann beim Verlag bestellt werden.
Hier finden Sie Informationen zur Prüfung:
Prüfungsregelungen nach der Verordnung 2020:
Die Abschlussprüfung besteht aus den Teilen 1 und 2.
Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt, Teil 2 am Ende der Berufsausbildung. Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.
Der Prüfling hat zudem eine betriebliche Projektarbeit durchzuführen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren.
Vor der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit hat er dem Prüfungsausschuss eine Projektbeschreibung zur Genehmigung vorzulegen.
Der Prüfling muss seine betriebliche Projektarbeit präsentieren. Nach der Präsentation wird mit ihm ein Fachgespräch über die betriebliche Projektarbeit und die präsentierten Arbeitsergebnisse geführt.
Weitere Hinweise zur Abschlussprüfung können aus der gültigen Verordnung entnommen werden.

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung:
Wer kann eine vorzeitige Zulassung
zur Abschlussprüfung beantragen?
Formular: Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 361 KB)