Brauer/in und Mälzer/in
Brauer und Mälzer stellen Malz her und brauen Bier, produzieren Biermischgetränke und alkoholfreie Getränke. Sie steuern, regeln und optimieren die Produktionsprozesse, bedienen und warten Anlagen und Maschinen zur Produktion und Abfüllung von Getränken.
Brauer und Mälzer beurteilen, behandeln und lagern Roh- und Hilfsstoffe, züchten und vermehren Hefen, führen mikrobiologische Untersuchungen durch, führen sensorische Prüfungen und chemisch-technische Analysen durch. Sie treffen Maßnahmen zur Personal-, Produkt- und Betriebshygiene, verpacken, lagern und verladen Getränke. Darüber hinaus nehmen sie Getränkeschankanlagen in Betrieb, führen Gefährdungsbeurteilungen durch und unterweisen Betreiber. Sie präsentieren ihre Getränke, schenken sie aus und beraten Kunden.
Kompetenzen:
Über den externen Link gelangen Sie zu BERUFENET - der bundesweiten Berufe-Datenbank der Agentur für Arbeit. Hier finden Sie umfangreiche multimediale Informationen zum Ausbildungsberuf.
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Brauer und Mälzer – Neue Verordnung im Bundesgesetzblatt erschienenDie Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung zum Brauer und Mälzer / zur Brauerin und Mälzerin ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und löst somit die Brauer und Mälzer-Verordnung aus dem Jahr 2007 ab. Die Verordnung tritt am 1. August 2021 in Kraft.
Informationen zum novellierten Berufsbild:Der Name des Berufes bleibt erhalten. Die Bedeutung der Malzherstellung wird ausgebaut und prüfungsrelevant. Zukünftig wird es die gestreckte Abschlussprüfung geben. Die der Abschlussprüfung Teil 1, welche 18 Monate nach Ausbildungsbeginn stattfindet, fließt zu 25% in das Gesamtergebnis der Prüfung ein. Die Gewichtung der Abschlussprüfung Teil 2 erfolgt demnach mit 75%.Prüfbereich der AP1sind: Aufbereiten von Wasser und Herstellen von Malz. Die Abschlussprüfung Teil 2 wird folgende Prüfbereiche enthalten: Brauprozess (3 Arbeitsproben), Betriebstechnik (1 Arbeitsprobe), Verfahrenstechnologie (schriftlich), Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich).Das bisherige Sperrfach "Schankanlagen" entfällt.Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Monate 1 bis 18 laut Ausbildungsrahmenplan (Malz, Wasser uvm.) müssen bis zum Zeitpunkt der AP Teil 1 vermittelt worden sein.
Ordnungsmittel, für neue Berufsausbildungsverhältnisse
ab 1. August 2021:
ab 1. August 2021:
Ausbildungsverordnung 2021 inkl. Rahmenplan (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 65 KB) (sachl. zeitl. Gliederung) für neue Ausbildungsverhältnisse ab dem 1. August 2021 |
Vorlage Tagesbericht (DOC-Datei · 50 KB) für den Ausbildungsnachweis-Ordner
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Ordnungsmittel für Berufsausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsbeginn VOR dem 1. August 2021:
Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Wer kann eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragen? |
Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 361 KB) |