IHK Ostwürttemberg

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Seit dem 1. April 2012 ist die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen gemäß § 4 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 350 KB) möglich.
Das Gesetz bietet die Möglichkeit, die Gleichwertigkeit von ausländischen Bildungsabschlüssen festzustellen. Jede Person, die im Ausland einen Berufsabschluss erworben hat, kann einen Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung stellen.
Diese Antragstellung sowie die Gleichwertigkeitsprüfung und Bescheiderstellung erfolgt über die IHK-FOSA mit Sitz in Nürnberg. Diese ist das bundesweite Kompetenzzentrum deutscher Industrie- und Handelskammern zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse. Sie nimmt Anträge auf Anerkennung entgegen und vergleicht, inwieweit ausländische Berufsqualifikationen mit entsprechenden deutschen Berufsabschlüssen als gleichwertig eingestuft werden können.
In die Zuständigkeit der IHK fallen ausschließlich die dualen Ausbildungsberufe sowie Weiterbildungsabschlüsse aus den Bereichen Industrie, Handel, Gastronomie und Dienstleistungen.
Für Berufe, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der IHKs fallen, muss sich der Antragsteller an die jeweils zuständige Stelle wenden. Bei Handwerks- oder Agrarberufen sind dies beispielweise die regionalen Handwerks- bzw. Landwirtschaftskammern. Bei Fachangestellten in den freien Berufen sind dies die jeweils zuständigen Berufskammern, z.B. Ärzte-, Zahnärzte-, Rechtsanwaltskammern. Bei landesrechtlich geregelten Aus- und Weiterbildungsberufen (z.B. Techniker) müssen sich Antragsteller an die jeweils zuständige Landesbehörde wenden.
Zur Vorbereitung des Gleichstellungsverfahrens bietet die IHK Ostwürttemberg eine individuelle Beratung an. Besprochen werden insbesondere die persönlichen Voraussetzungen, die notwendigen Unterlagen und Nachweise sowie der Ablauf des Anerkennungsverfahrens.
Das müssen Sie tun:
  1.  Vereinbaren Sie einen Beratungstermin
  2.  Zu dem Beratungsgespräch bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
     - Lebenslauf
     - Nachweis des im Ausland erworbenen  Berufsabschlusses in der Landessprache
        und in deutscher Übersetzung
     - wenn vorhanden Arbeitsnachweise (Arbeitszeugnisse, Arbeitsbuch, etc.)
     - Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)