Bundesrat hat zugestimmt
Information zur angedachten Änderung der BKrFQV
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. Juli 2026 Änderungen der Regelungen zur Qualifikation der Berufskraftfahrer und weiterer straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zugestimmt. Ziel der Rechtsverordnung der Bundesregierung ist es, den Fahrermangel in Deutschland zu bekämpfen. Folgende Punkte wurden beschlossen:
1. Prüfung zum Erwerb der beschleunigten in mehreren Sprachen
Die Verordnung sieht unter anderem vor, dass die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation künftig in neun Fremdsprachen abgelegt werden kann:
- Englisch,
- Hocharabisch,
- Kroatisch,
- Polnisch,
- Rumänisch,
- Russisch,
- Türkisch,
- Ukrainisch.
Auf Initiative des Bundesrates kommt als weitere Sprache Albanisch hinzu.
Für den Start der Prüfung in Fremdsprachen ist die IHK-Organisation gewappnet. Prüfungsbögen wurden in die zunächst angedachten acht Fremdsprachen übersetzt und stehen zur Verfügung.
Für die Durchführung der Prüfung in albanischer Sprache bedarf es noch Übersetzungsarbeiten. Für die Aufnahme dieser Sprache hat sich der Bundesrat am 10. Juli 2026 entschieden. Hier konnten noch keine Vorbereitungsarbeiten geleistet werden. Die IHK-Organisation arbeitet daran, auch diese Sprache bald als Prüfungssprache anbieten zu können.
2. Prüfung Grundqualifikation
Die praktische Prüfung der Grundqualifikation wird um 90 Minuten reduziert und dauert künftig 120 Minuten.
Der Prüfungsteil „Bewältigung kritischer Situationen“ entfällt.
3. Änderungen beim Führerscheinerwerb
Führerscheine aus der Ukraine und Montenegro sollen künftig prüfungsfrei in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden können. Der Sprachenkatalog für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung wird um Ukrainisch und Kurmandschi erweitert.
Führerscheine aus Drittstaaten, die bereits in einem anderen EU-Staat umgetauscht wurden, sollen künftig in Deutschland anerkannt werden.
Inkrafttreten
Die Bundesregierung muss die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkünden. Sie tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
