Bundesrat hat zugestimmt

Information zu den Änderungen der BKrFQV

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. Juli 2026 Änderungen der Regelungen zur Qualifikation der Berufskraftfahrer und weiterer straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zugestimmt. Ziel der Rechtsverordnung der Bundesregierung ist es, den Fahrermangel in Deutschland zu bekämpfen. Folgende Punkte wurden beschlossen:

1. Prüfung zum Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation in mehreren Sprachen

Die Verordnung sieht unter anderem vor, dass die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation künftig in neun Fremdsprachen abgelegt werden kann:
  • Albanisch,
  • Englisch,
  • Hocharabisch,
  • Kroatisch,
  • Polnisch,
  • Rumänisch,
  • Russisch,
  • Türkisch,
  • Ukrainisch.
Für den Start der Prüfung in Fremdsprachen ist die IHK-Organisation gewappnet. Prüfungsbögen wurden in die neun Fremdsprachen übersetzt und stehen zur Verfügung.


2. Prüfung Grundqualifikation

Die Fahrprüfung im Rahmen der praktischen Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation wird um 30 Minuten reduziert und dauert künftig 90 Minuten.
Der Prüfungsteil „Bewältigung kritischer Situationen“ entfällt.

3. Änderungen beim Führerscheinerwerb

Führerscheine aus der Ukraine (alle Klassen), Albanien, Kosovo und Montenegro (für die Klassen C und D) werden ab sofort prüfungsfrei in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben (Anlage 11 FeV).
Der Sprachenkatalog für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung wird um Ukrainisch und Kurmandschi erweitert.
Führerscheine aus Drittstaaten, die bereits in einem anderen EU-Staat umgetauscht wurden, sollen künftig in Deutschland anerkannt werden.

Inkrafttreten
Am 18. August 2026 hat die Bundesregierung diese Verordnung im Bundesgesetzblatt verkünden. Sie tritt seit diesem Tag in Kraft.