Wirtschaft und Verteidigung
Aktuelle Gesetzgebung zu Verteidigung und Wirtschaft
Die sicherheitspolitische Zeitenwende bringt zahlreiche gesetzliche Neuerungen mit sich – von der Bundeswehrbeschaffung über kritische Infrastrukturen bis zur EU-Verteidigungsstrategie. Diese Seite bietet einen strukturierten Überblick über aktuelle Gesetzgebungsverfahren auf Bundes-, Landes- und EU-Ebene mit Relevanz für Unternehmen und Gesamtverteidigung.
Bundesebene
Die Bundesregierung setzt mit dem KRITIS-Dachgesetz ein klares Zeichen für die Stärkung der physischen Resilienz. Ergänzend bleiben das Verkehrssicherstellungsgesetz und die Zuständigkeitsverordnung zentrale Instrumente zur Steuerung von Transport und Infrastruktur im Verteidigungsfall. Die Lebensmittelversorgung wird über das ESVG geregelt, dessen Umsetzung den Ländern obliegt.
- Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr
Seit der russischen Invasion in die Ukraine ist klar: Die Bundeswehr muss schneller und effizienter modern ausgestattet werden. Das neue Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwPBBGPlanungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz) soll dazu beitragen, dass Ausrüstung und Material künftig schneller bei der Truppe ankommen. Ziel ist eine höhere Einsatzbereitschaft der Streitkräfte. Inkrafttreten soll das BwPBBGPlanungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz Anfang 2026. Weitere Informationen.
- Verkehrssicherstellungsgesetz, VerkSiG
Das Gesetz zur Sicherstellung des Verkehrs (Verkehrssicherstellungsgesetz, VerkSiG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das dem Staat erlaubt, den öffentlichen Verkehr im Verteidigungs-, Spannungs- oder Bündnisfall an die besonderen Verhältnisse anzupassen und lebenswichtige Verkehrsleistungen zu sichern. Es regelt die Kompetenzen staatlicher Stellen, den Straßen-, Eisenbahn-, Luft- und Schiffsverkehr zu steuern und einzuschränken, zum Beispiel durch die Lenkung von Personen- und Gütertransporten oder die Anordnung von Baumaßnahmen. Weitere Informationen.
- Gesetzentwurf zur Stärkung der Militärischen Sicherheit
Der Bundestag hat am 9. Oktober 2025 den Gesetzentwurf zur Stärkung der militärischen Sicherheit in erster Lesung beraten. Ziel ist es, die Bundeswehr besser vor Sabotage, Spionage und Extremismus zu schützen. Der Militärische Abschirmdienst (MAD) soll gestärkt und die Cyberabwehr ausgebaut werden. Künftig ersetzt eine unterstützte Verfassungstreueprüfung die bisherige Soldateneinstellungsüberprüfung. Zudem sind neue Befugnisse für Feldjäger sowie Schutzmaßnahmen bei Auslandsreisen geplant. Weitere Informationen.
- Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz
Das Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG) zielt darauf ab, die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr schnellstmöglich zu sichern und die Landes- sowie Bündnisverteidigung zu stärken. Es sieht vergaberechtliche Erleichterungen vor, berücksichtigt Sicherheitsinteressen durch den Ausschluss risikobehafteter Anbieter und vereinfacht kooperative Beschaffungen mit EU-Staaten. Auch Umweltaspekte sollen stärker in Vergabeverfahren einfließen. Die ursprüngliche Befristung bis Ende 2025 wurde auf den 31. Dezember 2026 verlängert. Weitere Informationen.
- KRITIS-Dachgesetz
Mit dem KRITIS-Dachgesetz werden übergreifende Mindestanforderungen, verpflichtende Risikoanalysen und ein Störungsmonitoring für kritische Infrastrukturen geschaffen und die Abwehrfähigkeit und Resilienz gestärkt. Welche Anlagen in Deutschland unter die Regelungen des Gesetzes fallen, bemisst sich nach quantitativen und qualitativen Kriterien. Wenn eine Einrichtung zum Beispiel essenziell für die Gesamtversorgung in Deutschland ist und mehr als 500.000 Personen versorgt, zählt sie zur kritischen Infrastruktur im Sinne des Gesetzentwurfs.Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf am 10. September 2025 beschlossen. Weitere Informationen.
Europäische Union
Neben den nationalen Gesetzesinitiativen zur Gesamtverteidigung flankiert auch die Europäische Union die sicherheitspolitischen Entwicklungen mit eigenen Maßnahmen. Mit Instrumenten wie der CER-Richtlinie, dem European Defence Industry Programme (EDIP) und dem Defence Readiness Omnibus (ReArm-Europe-Plan) stärkt die EU gezielt die Resilienz sowie die Industrie- und Logistikkapazitäten ihrer Mitgliedstaaten. Dabei stehen beschleunigte Genehmigungsverfahren, Priorisierung sicherheitsrelevanter Projekte und die Förderung von Dual-Use-Technologien im Fokus.
- EDIP - European Defence Industry Programme
Das European Defence Industry Programme (EDIP) ist ein neues EU-Programm zur Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie, das eine finanzielle Unterstützung von 1,5 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt (2025–2027) vorsieht. Es wurde im Rahmen der Europäischen Verteidigungsindustriestrategie (EDIS) vorgeschlagen und soll die Zusammenarbeit bei der Beschaffung, die Produktionskapazitäten und die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten verbessern. Weitere Informationen.
- Defence Readiness Omnibus
Der "Defence Readiness Omnibus" ist ein umfassendes Maßnahmenpaket der EU, das darauf abzielt, die europäische Verteidigungsfähigkeit zu stärken, indem es die Rüstungsbeschaffung, die militärische Mobilität und die Genehmigungsverfahren vereinfacht. Das Paket basiert auf der "Defence Readiness Roadmap 2030" und umfasst mehrere Gesetzesvorschläge zur Beschleunigung von Projekten, Harmonisierung von Vorschriften (z. B. für Zoll und Transport) und zur Vereinfachung von Vergabeverfahren. Das Paket ändert mehrere EU-Programme (u. a. Horizon Europe, Digital Europe, CEF, ASAP), um Investitionen in Verteidigungs- und Dual-Use-Technologien zu erleichtern (inkl. Verlängerung/Anpassung ASAP bis 31.12.2026; Militärische Mobilität). Weitere Informationen.
- CER-Richtlinie (EU) 2022 2557
Die CER-Richtlinie (EU) 2022/2557 ist eine EU-Richtlinie zur Stärkung der physischen Widerstandsfähigkeit kritischer Einrichtungen, wie Energie, Wasser oder Gesundheitswesen. Ziel ist es, die Betreiber kritischer Einrichtungen zu verpflichten, Risiken besser zu managen, Sicherheitsvorfälle zu bewältigen und die Verfügbarkeit von essentiellen Dienstleistungen sicherzustellen. Die Richtlinie muss in nationales Recht umgesetzt werden, in Deutschland beispielsweise durch das KRITIS-Dachgesetz. Weitere Informationen.
Nordrhein-Westfalen
Auch auf Landesebene werden gesetzliche Grundlagen für die Gesamtverteidigung weiterentwickelt. In Nordrhein-Westfalen stehen dabei insbesondere die Modernisierung des Katastrophenschutzes und die Regelung der Ernährungsnotfallvorsorge im Mittelpunkt.
- Novelle Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BHKG)
Nordrhein-Westfalen modernisiert mit der Novelle des BHKG den Brand- und Katastrophenschutz. Ziel ist ein krisenfestes System mit klaren Zuständigkeiten, Risikoanalysen und abgestimmten Abläufen – gestützt durch zentrale Koordination auf Landesebene. Die Erfahrungen aus dem Hochwasser 2021 fließen ebenso ein wie Empfehlungen des Kompetenzteams Katastrophenschutz. Besonders gestärkt wird das Ehrenamt, das als Rückgrat des Bevölkerungsschutzes gilt. Weitere Informationen.
- Ernährungsnotfallvorsorge - NRW
In Krisensituationen wie Naturkatastrophen, Cyberangriffen oder großtechnischen Unglücksfällen kann es zu Versorgungsengpässen bei Lebensmitteln kommen. Die Ernährungsnotfallvorsorge (ENV) umfasst alle staatlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Grundversorgung – von der Lagerung über die Verteilung bis zur Einbindung von Ernährungsunternehmen. Rechtsgrundlage ist das Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG). In Nordrhein-Westfalen regelt das Land die fachlichen Zuständigkeiten und Abläufe für die Umsetzung der ENV, etwa durch das zuständige Ministerium und das LANUV. Damit leistet NRW einen wichtigen Beitrag zur zivilen Vorsorge im Rahmen der Gesamtverteidigung. Weitere Informationen.
