Verkehr und Mobilität

Übersicht über das Verfahren und typische Verfahrenszeiten

Die Projektabwicklung verläuft in mehreren planungs- und genehmigungsrechtlich wichtigen Schritten. Eine präzise zeitliche Prognose ist wegen des frühen Projektstands derzeit nicht möglich, aber eine Einordnung in die üblichen Abläufe großer Schieneninfrastrukturprojekte lässt sich geben:

a) Vorplanung und Varianteneingrenzung (bis ca. 2028)

Im Dezember 2025 hatte die Deutsche Bahn die ursprünglich zwölf möglichen Trassen-Korridore auf zwei Varianten reduziert. Diese beiden werden nun in einer detaillierteren Vorplanung weiterentwickelt, die nach der etwa 6 Monate dauernden Ausschreibung voraussichtlich 2027 starten kann und etwa 2 bis 3 Jahre dauern könnte. Der Verlauf der beiden verbliebenen Trassen-Korridore (sogenannte Varianten V3 und V4) kann auf der Projekthomepage eingesehen werden. Mit den detaillierten Ergebnissen der Vorplanung wird dann eine Vorzugsvariante ausgewählt, dem Eisenbahn-Bundesamt und Bundesverkehrsministerium zur Verfügung gestellt und dem Bundestag zur Beschlussfassung vorgelegt.

b) Raumverträglichkeitsprüfung

Parallel zur Vorplanung erfolgt ein raumordnerisches Verfahren in den betroffenen Bundesländern. Diese Phase umfasst in der Regel mehrere Monate bis über ein Jahr: Unterlagen werden eingereicht, Behörden prüfen Verträglichkeiten und stellen die Unterlagen öffentlich aus, danach wird die Raumverträglichkeit der Varianten ermittelt.

c) Entwurfsplanung der Vorzugsvariante

Es folgen die Entwurfsplanung der ermittelten Vorzugsvariante mit ein bis zwei Jahren Dauer, nach deren Abschluss in der Regel feststeht, welche Grundstücke konkret und in welchem Umfang benötigt werden.

d) Genehmigungsplanung

Die Genehmigungsplanung wird weitere ein bis drei Jahre in Anspruch nehmen, bei Großprojekten wie diesem kann es auch deutlich länger dauern. Hierbei werden die Planfeststellungsunterlagen erstellt.

e) Planfeststellungsverfahren

Erst mit der Einreichung vollständiger Unterlagen bei der zuständigen Genehmigungsbehörde – in diesem Fall beim Eisenbahn-Bundesamt – wird das eigentliche Planfeststellungsverfahren eröffnet. Dieses Verfahren dauert bei Projekten dieser Größenordnung typischerweise 12 bis 36 Monate oder länger, da die Öffentlichkeit, Träger öffentlicher Belange und Behörden beteiligt werden und Einwendungen erörtert sowie entschieden werden müssen. Anschließend sind oft noch Rechtsmittelverfahren möglich, die zusätzliche Zeit beanspruchen (mehrere Monate bis Jahre). In diesem Fall wird die Neubaustrecke in mehrere Abschnitte mit jeweils eigenem Planfeststellungsverfahren aufgeteilt.

f) Entscheidung und verbindliche Festlegung

Mit einem positiven Planfeststellungsbeschluss wird verbindlich festgelegt, welche konkreten Flächen benötigt werden. Erst zu diesem Zeitpunkt werden betroffene Eigentümer und Unternehmen individuell benachrichtigt und ein Zeitraum für Verhandlungen über Entschädigungen bzw. Grunderwerb maßgeblich.

g) Baubeginn und Umsetzung

Nach Abschluss aller Genehmigungsverfahren und Rechtsmittel kann der tatsächliche Bau beginnen. Für vergleichbare Großprojekte dauert diese Gesamtphase – von der detaillierten Vorplanung über Planfeststellung bis zum Baubeginn – häufig mehrere Jahre (insgesamt bis zu sieben bis zehn Jahre oder mehr). Bundesvertreter und Medienberichterstattung gehen selbst beim Projekt Hannover–Bielefeld davon aus, dass der Baubeginn nicht bereits in den nächsten wenigen Jahren erfolgt, sondern deutlich später – frühestens in etwa zehn Jahren, abhängig von Planungs-, Genehmigungs- und Beteiligungsverfahren.