Regional- und Landesplanung
Eine starke Wirtschaft braucht eine verlässliche und nachhaltige Flächen- und Infrastrukturplanung. Neben ausreichenden Gewerbeflächen spielen auch die Entwicklung der Städte und Gemeinden, die Sicherung von Freiräumen sowie eine leistungsfähige Verkehrsanbindung eine entscheidende Rolle. Nur wenn diese Faktoren zusammenspielen, können Unternehmen in Ostwestfalen erfolgreich arbeiten und wachsen.
Die Regional- und Landesplanung übernimmt dabei die übergeordnete Steuerung. Sie liegt über der kommunalen Bauleitplanung und folgt einem abgestuften System: von der Regionalplanung über die Landesplanung in NRW bis hin zur Bundes- und Europaebene.
Die IHK Ostwestfalen bringt sich in allen Ebenen aktiv ein – durch Stellungnahmen, Gespräche mit politischen Entscheidungsträgern sowie durch Beteiligung an öffentlichen Diskussionen. Unser Ziel: Ostwestfalen soll als attraktiver Wirtschaftsstandort weiter gestärkt werden.
Regionalplan
Der Regionalplan legt die wesentlichen Entwicklungsziele für den Regierungsbezirk fest. Er gibt vor, wo Gewerbeflächen entstehen können, welche Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege vorgesehen sind und wie Infrastrukturmaßnahmen umgesetzt werden. Damit bildet er den verbindlichen Rahmen für die Bauleitplanung der Städte und Gemeinden.
Die IHK Ostwestfalen begleitet die Fortschreibung und Änderungen des Regionalplans eng. Wir vertreten die Interessen der gewerblichen Wirtschaft und setzen uns dafür ein, dass Planung wirtschaftsfördernd und praxisnah gestaltet wird.
Aktuelles Beispiel: Teilregionalplan Windenergie
Die Bezirksregierung hat einen Entwurf für den Teilregionalplan Windenergie veröffentlicht. In Ostwestfalen-Lippe sollen insgesamt rund 13.880 Hektar für die Windenergienutzung gesichert werden, wobei der Schwerpunkt aktuell in den Kreisen Paderborn und Höxter liegt. Alle Flächen durchlaufen zusätzlich Umweltprüfungen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Regionalrats Detmold.
Landesentwicklungsplanung NRW
Nordrhein-Westfalen ist ein dicht besiedeltes Land – mit konkurrierenden Ansprüchen von Wirtschaft, Wohnen, Energie, Verkehr, Freizeit und Naturschutz. Die Landesentwicklungsplanung NRW koordiniert diese unterschiedlichen Interessen. Ziel ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die wirtschaftliche Chancen eröffnet, gleichzeitig ökologische Aspekte wahrt und langfristig stabile Strukturen schafft.
Rechtsgrundlage ist das Landesplanungsgesetz NRW, das die Verfahren, Beteiligungsrechte und Genehmigungswege regelt. Zuständig für die Umsetzung ist die jeweilige Landesplanungsbehörde NRW, die gemeinsam mit den Regionalräten und Bezirksregierungen die Ziele der Raumordnung festlegt.
Im Landesentwicklungsplan NRW (LEP) werden die Grundsätze und Ziele für die räumliche Entwicklung verbindlich festgeschrieben. Städte, Gemeinden und Regionen werden dabei frühzeitig beteiligt – das sogenannte Gegenstromprinzip stellt sicher, dass regionale und lokale Belange berücksichtigt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des NRW-Wirtschaftsministeriums.
Die Rolle der IHK
Die IHK Ostwestfalen wird bei der Aufstellung und Änderung sowohl des Regionalplans als auch des Landesentwicklungsplans NRW beteiligt. Gemeinsam mit den anderen nordrhein-westfälischen IHKs vertreten wir die Interessen von Industrie, Handel und Dienstleistung. Unser Anspruch: Planungsentscheidungen sollen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sichern, neue Flächenpotenziale eröffnen und nachhaltige Rahmenbedingungen für Wachstum schaffen.
Hier finden Sie die aktuelle Stellungnahme der IHKs in NRW zum LEP.
