Planung

Planverfahren in Ostwestfalen

Bauleitplanung betrifft viele Unternehmen direkt. Die IHK Ostwestfalen unterstützt Betriebe dabei, ihre Interessen im Planungsverfahren einzubringen und informiert über in Aufstellung befindliche Bauleitpläne und die bestehenden Beteiligungsmöglichkeiten.

Aktuelle Planverfahren in Ostwestfalen

Wie Sie Einfluss auf die Planung nehmen können

1. Stellungnahme direkt bei der zuständigen Kommune

Das Baugesetzbuch (§ 3 BauGB) gibt Ihnen die Möglichkeit, sich aktiv zu beteiligen.
Während eines Bauleitplanverfahrens gibt es in der Regel zwei Beteiligungsschritte:
  1. Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf (§ 3 Abs. 1 BauGB)
  2. Öffentliche Auslegung des Entwurfs (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Die Gemeinde legt den Plan jeweils für einen Monat öffentlich aus und kündigt dies vorher ortsüblich an (Amtsblatt, Tageszeitung, Website). In diesem Zeitraum können Sie eine schriftliche Stellungnahme einreichen.
Eine Stellungnahme ist sinnvoll, um mögliche Einschränkungen frühzeitig aufzuzeigen und Lösungen anzustoßen. Ergänzend kann es hilfreich sein, Kommunalpolitik und Verwaltung direkt anzusprechen oder sich rechtlich beraten zu lassen.

2. Die IHK Ostwestfalen einbinden

Als beteiligte Institution vertreten wir die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Region.
Wenn Ihr Unternehmen von einer Planung betroffen ist, unterstützen wir Sie gerne:
  • Informieren Sie uns über Ihre Anmerkungen und Bedenken.
  • Wir nehmen Ihre Belange in unsere Stellungnahme auf und unterstützen Sie im Austausch mit dem Planungsträger.
Die Möglichkeit zur Beteiligung haben Sie in unserem Mitgliederbeteiligungsportal