IHK-Position zu einem Nationalpark in der Region Ostwestfalen

NRW prüft die Ausweisung eines zweiten Nationalparks – auch in Ostwestfalen-Lippe. Die IHK Ostwestfalen hat gemeinsam mit der IHK Lippe die möglichen wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen untersucht und auf Basis einer Umfrage sowie zweier Gutachten ein eigenes Positionspapier erarbeitet. Es bewertet die Optionen Egge, Senne und Teutoburger Wald und wurde am 4. Dezember 2023 von der Vollversammlung verabschiedet.

Chronologie der Diskussion zu einem Nationalpark in der Region

1991 beschloss der Landtag NRW, nach einem Abzug der britischen Armee einen Nationalpark in der Senne einzurichten.
2001 wurde der Truppenübungsplatz Senne zum FFH-Gebiet (höchste europäische Naturschutzstufe) bestimmt.
Seit 2008 stand auf Initiative des Kreises Lippe die Gebietskulisse Teutoburger Wald/ nördliche Egge im Zentrum der Diskussionen und Untersuchungen.
2012 wurde der Prozess zur Ausweisung eines Nationalparks im Teutoburger Wald und der nördlichen Egge ergebnislos abgebrochen. Über die Senne wurde weiterhin diskutiert, da der Abzug der britischen Armee bis zum Jahr 2020 angekündigt war.
2022 wurde die Ausweisung eines zweiten Nationalparks im NRW-Koalitionsvertrag festgeschrieben. Seitdem liegt der Fokus auf der Egge als mögliche Nationalparkkulisse. Die aktuell zur Diskussion stehende Gebietskulisse befindet sich im Besitz des Landes NRW und des Bundes.
2023 hat das Umweltministerium NRW einen Beteiligungsprozess zur Suche eines Nationalparks gestartet. Kreise und kreisfreie Städte sollen sich beim Land mit möglichen Flächen um die Ausweisung als Nationalpark bewerben. Mit Beschluss vom 5. Oktober 2023 lehnte der Kreistag Höxter einen Nationalpark in der Egge ab.

Rolle der IHK Ostwestfalen

Seit 1998 begleitet die IHK Ostwestfalen die öffentliche Diskussion. Die Industrie- und Handelskammer hat gemäß IHK-Gesetz den Auftrag, das Interesse der Gesamtwirtschaft zu vertreten. Hauptbetroffene Wirtschaftszweige sind in diesem Fall die Tourismuswirtschaft, die Windenergiewirtschaft und die Holz- und Forstwirtschaft mit nachgelagerten, vom Rohstoff Holz abhängigen Branchen (z. B. Möbelherstellung), die in Ostwestfalen von großer Bedeutung sind.
Im Jahr 2012 hatte die Vollversammlung der IHK Ostwestfalen die Gebietskulisse Teutoburger Wald/nördliche Egge in Abwägung aller wirtschaftlichen Vor- und Nachteile als ungeeignet beurteilt und abgelehnt. Das Gebiet des Truppenübungsplatzes Senne wegen der militärischen Nutzung als „nicht entscheidungsreif“ ausgeklammert.
Das Land NRW hat 2023 einen Prozess gestartet, bei dem jedes Großschutzgebiet in NRW in eine Bewerbung um einen Nationalpark einfließen kann. In Ostwestfalen-Lippe zählen hierzu insbesondere die folgenden Landschaftsräume:
  • Egge (Kreise Lippe, Paderborn, Höxter)
  • Teutoburger Wald (Kreis Lippe, Stadt Bielefeld)
  • Senne (Kreise Lippe, Paderborn)
Alternativ könnte ein Nationalpark in den beiden direkt angrenzenden Naturschutzgebieten „Großes Torfmoor“ und „Bastauwiesen“ zwischen Lübbecke und Minden eine Option mit positiven Effekten sowohl für die Umwelt als auch für die Wirtschaft sein. Die ostwestfälische Wirtschaft steht dieser Option aufgeschlossen gegenüber. Sie würde eine Prüfung der naturschutzfachlichen und wirtschaftlichen Machbarkeit und bei positivem Ergebnis eine Umsetzung begrüßen.
Die Industrie- und Handelskammern Ostwestfalen zu Bielefeld und Lippe zu Detmold haben im Sommer 2023 eine Umfrage zu den Landschaftsräumen Teutoburger Wald und Egge durchgeführt.
Im Herbst 2023 beauftragten die beiden IHKs für die besonders betroffenen Branchen Expertisen. Das Büro dwif Consulting GmbH, das auch schon den Teutoburger-Wald-Tourismus untersuchte, hat für die Tourismusbranche begutachtet, für die Holz- und Forstwirtschaft Dr. Knauf Consulting.

Allgemeine Voraussetzungen für die Ausweisung eines Nationalparks in Ostwestfalen

Ein Nationalpark stellt für seine Region einen Imagefaktor dar. Dieser betrifft grundsätzlich alle Wirtschaftszweige und -branchen. Insbesondere im Tourismus bewirkt der Marketingeffekt einer Nationalparkregion steigende Umsätze. Die genaue Lage eines Nationalparks in der Region ist dabei weniger entscheidend.
Die Ausweisung eines Nationalparks sollte gesamtwirtschaftliche Aspekte der gesamten Region nicht außer Acht lassen. Die Region, deren Unternehmen und Kommunen können einen Nationalpark nur dann nachhaltig entwickeln, wenn er sich wirtschaftlich trägt und die Investitionen/Entschädigungen refinanziert werden können. Die Ausweisung eines Nationalparks sollte keine größere Zahl von Unternehmen in ihrer Existenz bedrohen.
Für die Marke Nationalpark ist die Gesamtgröße des Gebiets von geringer Relevanz, deshalb sollte die naturschutzfachlich übliche Mindestgröße von 10.000 Hektar hier nicht vorausgesetzt werden. Die mögliche Ausweisung sollte sich maßgeblich auf Flächen beziehen, die schon geschützt und kaum bewirtschaftet sind.
Die konkrete Flächenauswahl sollte sich auf solche in öffentlicher Hand beschränken und sich an den Interessen der Holzwirtschaft orientieren, selbst wenn das bedeutet, dass naturschutzfachlich geeignete Flächen ausgeklammert werden.
Militärisch genutzte Areale kommen für einen Nationalpark nicht in Frage. Bestehende militärische Infrastrukturen und damit verbundene Wertschöpfungen sind von zentraler Bedeutung.
Es muss gewährleistet sein, dass die betroffene Region und deren Kommunen die Einrichtung eines Nationalparks befürworten. Nur durch eine breite Allianz pro Nationalpark lassen sich wirtschaftsfördernde Impulse in Wirtschaft und Bevölkerung auch über die Region hinaus auslösen.
Das Land NRW sollte im Verfahren eine interessenausgleichende, integrative Funktion wahrnehmen.

Gebietskulisse Egge

Die IHK-Umfrage 2023 hat ergeben, dass ein großer Teil der Unternehmen, die einen Bezug zum Tourismus haben, einen Nationalpark in der Region befürwortet. 72 % der Tourismusunternehmen befürworten einen Nationalpark im Teutoburger Wald, 68,6 % einen Nationalpark in der Egge. Das dwif-Gutachten kommt ebenfalls zu einem positiven wirtschaftlichen Effekt für den Tourismus durch die Entwicklung eines Nationalparks. Die befragten Betriebe der Tourismusbranchen (Hotellerie, Gastronomie, Einzelhandel, Dienstleistungen) erwarten 19 % mehr Übernachtungsgäste und 16 % mehr Tagesgäste. Damit verbunden sind die Erwartungen von Umsatzsteigerungen, die sich wiederum auf die Steuereinnahmen auswirken würden.
Die Festsetzung eines Nationalparks würde die Forst- und Holzwirtschaft langfristig ausschließen. Da die Holzwirtschaft ohnehin mit einer neuen Rohstoffknappheit konfrontiert ist, sind die Auswirkungen zum Teil existenziell. Entsprechend negativ wird die Nationalparkidee in der IHK-Umfrage 2023 bewertet. 77 % der Unternehmen lehnen einen Nationalpark Egge ab. 66,5 % der Unternehmen der Forst- und Holzwirtschaft sehen sich ertragssenkend betroffen. 89 Unternehmen (36 % aller befragten Unternehmen der Forst- und Holzwirtschaft) gehen davon aus, durch einen Nationalpark Egge in ihrer Existenz bedroht zu sein. Das Holz-und-Forstwirtschafts-Gutachten von Dr. Knauf kommt zum Ergebnis, dass ein langfristiger Schaden für den Unternehmens-Cluster Forst und Holz in Ostwestfalen-Lippe eintreten würde. Dies hätte auch auf nachgelagerte Wertschöpfungsstufen negative Auswirkungen (u. a. auf die Möbelindustrie, die nach Umsatz Ostwestfalens viertgrößte Industriebranche ist).
Die Gebietskulisse der Egge hat einen sehr ungünstigen Zuschnitt mit großer Nähe zu Orten. Zum Beispiel würden in Lichtenau weitere Industrieunternehmen existenziell bedroht, da sie auf vom Land gepachteten Flächen tätig sind.
Innerhalb eines Nationalparks und einer Pufferzone ringsum ist die weitere Nutzung von Windenergie ausgeschlossen. Aus Sicht der gewerblichen Wirtschaft sollten Bund, Länder und Kommunen für den Bau von Windanlagen aber mehr Flächen zur Verfügung stellen, um die Klimaziele zu erreichen und die Energieversorgung auch in der Zukunft zu sichern. In der IHKUmfrage lehnen die meisten der betroffenen Unternehmen der Energie-/Windenergiebranche einen Nationalpark in der Egge ab. Die Ziele des Landes sowie der Bezirksregierung Detmold zur Ausweisung von Windenergiegebieten im Teilregionalplan Wind werden durch die Ausweisung eines Nationalparks erheblich erschwert.
Die Egge wird durch viele höherrangige Ost-West-Verkehrswege (z. B. durch die B 64, die B 68 und eine ICE-Trasse) durchzogen. Für die Entwicklung der regionalen Wirtschaft ist die bestehende Infrastruktur von zentraler Bedeutung. Der Erhalt und der Ausbau der Infrastruktur müssen deshalb oberste Priorität haben. Die IHK hat sich in der Vergangenheit besonders für den Ausbau der B 64 als wichtige Verbindungsachse im Kreis Höxter eingesetzt.

Fazit

Nach Abwägen der wirtschaftlichen Vor- und Nachteile ist die Gebietskulisse Egge aus Sicht der ostwestfälischen Wirtschaft für eine Nationalparkentwicklung ungeeignet.

Gebietskulisse Teutoburger Wald

Durch Untersuchungen in Form einer Umfrage sowie eines Gutachtens von Prof. Dr. Udo Mantau wurde dem Gebiet bereits im Jahr 2012 eine negative Perspektive für die Einrichtung als Nationalpark bescheinigt. Die Umfrage und Gutachten haben sehr kritische Ergebnisse für betroffene Unternehmen geliefert, mit vielfach erheblichen bis existenzbedrohenden Folgen.
Die IHK-Umfrage aus dem Jahr 2023 bestätigt diese Erkenntnisse. Auch weiterhin sieht sich insbesondere die Forst- und Holzwirtschaft mehrheitlich negativ betroffen. Die Tourismusunternehmen sehen den Teutoburger Wald für eine Nationalparkentwicklung positiver als andere Branchen.
Die Waldgebiete dieser Gebietskulisse werden derzeit bewirtschaftet und befinden sich zu großen Teilen in Privatbesitz. Ein Nationalpark würde die Bewirtschaftung beenden. Für die im Umkreis bestehenden Unternehmen der Holz- und Forstwirtschaft sowie nachgelagerte Branchen hätte dies erhebliche Nachteile zur Folge. Der bereits heute sehr knappe Rohstoff Holz würde weiter verknappt, Transportwege verlängert, Bezugswege erschwert und Kosten erhöht.

Fazit

Nach Abwägen der wirtschaftlichen Vor- und Nachteile ist die Gebietskulisse Teutoburger Wald aus Sicht der ostwestfälischen Wirtschaft für eine Nationalparkentwicklung ungeeignet.

Gebietskulisse Truppenübungsplatz Senne

Der Truppenübungsplatz Senne wird derzeit von der britischen Armee und anderen NATO-Streitkräften genutzt. Durch diese militärische Nutzung werden die Natur und die Besonderheiten der Senne im Sinne der europäischen FFH-Richlinie gut geschützt. Eine Holzbewirtschaftung findet nur in sehr geringem Umfang statt, die wirtschaftliche Betroffenheit von Unternehmen wäre gering. Die Wertschöpfung der britischen Armee und einer militärischen Nutzung allgemein sind für die Kommunen der Region von zentraler Bedeutung.
Die Gebietskulisse Senne ist vom Land NRW (LANUV) als nationalparkwürdig nach nationalen Kriterien eingestuft worden. Für die angestrebte Erfüllung internationaler Vorgaben ist die Fläche des Truppenübungsplatzes allerdings zu klein. Um auf die international erforderlichen Kriterien zu kommen, ist eine Umforstung der Sennelandschaft (Heide/Kiefer zu Laubwald) und/oder die Hinzunahme einer weiteren Gebietskulisse (zum Beispiel Teutoburger Wald/Eggegebirge) notwendig.
Die Bundeswehr hat angedeutet, dass der Übungsbetrieb in der Senne fortgesetzt wird. Eine zivile Nutzungsmöglichkeit in absehbarer Zukunft ist unwahrscheinlich.

Fazit

Die ostwestfälische Wirtschaft hält eine Nationalparknutzung auf dem derzeitigen Truppenübungsplatz Senne für noch nicht entscheidungsreif. Grundsätzlich steht die Wirtschaft dieser Idee weiterhin aufgeschlossen gegenüber, jedoch müssen die militärischen Nutzungsoptionen für einen Nationalpark ebenso geklärt sein wie die konkreten Machbarkeiten aus naturschutzfachlicher und wirtschaftlicher Sicht. Erst dann wäre ein weiterer Diskurs zielführend.