Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Sachverständigenwesen

Die IHK Ostwestfalen bestellt und vereidigt Sachverständige für zahlreiche Fachgebiete der Wirtschaft, Wissenschaft und Technik. Hier finden Sie die wichtigsten Voraussetzungen, rechtlichen Grundlagen und weiterführende Informationen rund um das Sachverständigenwesen.

Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen

Sachverständige auf Gebieten der Wirtschaft, Wissenschaft und Technik, die über besondere Sachkunde verfügen und persönlich geeignet sind, können von der IHK öffentlich bestellt und vereidigt werden. Die rechtliche Grundlage hierfür bilden die Gewerbeordnung, die Sachverständigenordnung der IHK und die Richtlinien zur Sachverständigenordnung.

Nachweis der besonderen Sachkunde

Ein Sachverständiger, der die öffentliche Bestellung beantragt, muss der IHK seine besondere Sachkunde nachweisen. Nach welchen Kriterien dieser Nachweis erbracht werden kann, können Sie in einem Merkblatt der IHK (unter Weitere Informationen) hierzu entnehmen. Darüber hinaus muss ein Bewerber über Kenntnisse der besonderen Rechte und Pflichten öffentlich bestellter Sachverständiger verfügen.

Qualifikation und Weiterbildung

Eine eigenständige Ausbildung zum Sachverständigen gibt es nicht - vielmehr muss jeder Bewerber über die erforderliche Qualifikation aufgrund seines beruflichen Werdegangs verfügen. Einzelne Detailfragen können in Seminaren, Tagungen oder Lehrgängen vertieft werden. Solche Veranstaltungen werden nicht von der IHK, sondern von überwiegend privaten Anbietern durchgeführt.
Derartige Weiterbildungsveranstaltungen können aber weder die notwendige jahrelange praktische Erfahrung noch die überdurchschnittlichen theoretischen Kenntnisse ersetzen, sondern nur unterstützen. Die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung ist noch kein Sachkundenachweis, auch wenn sie mit einer Prüfung, einem Zertifikat o. ä. abgeschlossen wird.

Fachliche Bestellungsvoraussetzungen

Für die meisten Fachgebiete gibt es fachliche Bestellungsvoraussetzungen. Darin werden Anforderungen an die Ausbildung und bisherige berufliche Praxis definiert, deren Erfüllung für die öffentliche Bestellung erforderlich ist. Die derzeit bestehenden fachlichen Bestellungsvoraussetzungen können Sie von uns oder aus der Zusammenstellung des Instituts für Sachverständigenwesen e.V. im Internet beziehen.

Beratung und Antragstellung

Wir empfehlen, sich in jedem Fall vorab telefonisch über die Voraussetzungen zu informieren und bei ernstlichem Interesse anschließend einen Termin für ein persönliches Gespräch zu vereinbaren.
Von den Industrie- und Handelskammern in Deutschland sind zurzeit rund 8.000 Sachverständige für mehr als 250 unterschiedliche Sachgebiete öffentlich bestellt und vereidigt. Eine Vielzahl von Fragestellungen lässt sich also mit Hilfe regionaler Fachleute beantworten.
Im bundesweiten IHK Sachverständigenverzeichnis kann im Internet kostenfrei nach rund 8.000 öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen recherchiert werden. Das Sachverständigenverzeichnis finden Sie im Bundesweites Sachverständigenverzeichnis der IHK.

Merkblatt

Podcast-Folge

WirtschaftsWissen Folge 48 (DIHK-Podcast): Sachverstand gefragt - Ein Blick hinter die Kulissen:
Ob bei Schadensgutachten oder technischen Prüfungen: Sachverständige sorgen mit ihrer Expertise für Klarheit, Objektivität und Vertrauen. Ein spannender Job mit vielfältigen Tätigkeitsbereichen – doch genau diese Fachleute fehlen zunehmend.