Recht

Wettbewerbsrecht

Der freie Wettbewerb ist das Fundament unserer Marktwirtschaft. Damit er fair bleibt, unterstützt die IHK Ostwestfalen Unternehmen bei allen wettbewerbsrechtlichen Fragen und geht aktiv gegen unlauteren Wettbewerb vor.

Informationen zum Wettbewerbsrecht

Der freie Wettbewerb ist wesentlicher Bestandteil der Marktwirtschaft. Die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen dient dem Schutz des fairen Wettbewerbs. Die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat der Gesetzgeber Ihrer IHK ausdrücklich übertragen und ist Ausdruck der Selbstverwaltung der Wirtschaft.
Dazu verfolgt Ihre IHK Wettbewerbsverstöße entweder selbst oder in enger Zusammenarbeit mit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. bzw. mit dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. Damit es erst gar nicht zu einem Wettbewerbsverstoß oder gar zu einer Abmahnung kommt, erteilen wir Ihnen als unser Mitgliedsunternehmen Rechtsauskünfte zu allen wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen.
Es besteht die Möglichkeit bei eventuellen Streitigkeiten im Bereich des Wettbewerbs eine gütliche Einigung vor einer Einigungsstelle zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten zu erzielen.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 wurde unter Beteiligung der IHK Ostwestfalen, der IHK Nord Westfalen, der IHK Mittleres Ruhrgebiet, der IHK zu Dortmund sowie der IHK für Essen, Mühlheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen die Gemeinsame Gesetzliche Einigungsstelle begründet.
Die Gemeinsame Gesetzliche Einigungsstelle ist kammergebietsübergreifend tätig. Die Geschäftsführung obliegt der IHK Nord Westfalen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Merkblätter

  • Abmahnung
  • Gewinnspiele, Verlosungen und Preisausschreibungen
  • Jubiläums-, Räumungs- und Schlussverkäufe
  • Made in Germany
  • Verteilung und Platzierung von Werbung
  • Werbung per Telefon, Brief und E-Mail

Formular-, Rechnungs- und Registerschwindel

Jedes Jahr passiert es in tausenden von Fällen: Unternehmen aller Größen und aller Branchen erhalten offiziell aufgemachte Formulare und unterschreiben sie. Kurze Zeit später wird die Zahlung von mehreren Hundert Euro aufgrund von angeblich geschlossenen Verträgen gefordert. Die Betroffenen sind auf Briefe, Faxe, E-Mails oder Telefonate hereingefallen, die scheinbar von einer öffentlichen Stelle oder einem seriösen Unternehmen stammen und in denen vermeintlich Unternehmensdaten auf ihre Richtigkeit hin überprüft werden sollen.
In unserer IHK-Broschüre "Vorsicht Falle! – Formular-, Rechnungs- und Registerschwindel“ finden Sie Informationen, damit Sie nicht in diese und ähnlich kostspielige Fallen tappen.