IHK Ostwestfalen

Unternehmensbezeichnung

Der Name ist ein zentraler Bestandteil jedes Unternehmens. Damit Ihre Firmenbezeichnung rechtssicher und eintragungsfähig ist, bietet die IHK Ostwestfalen eine firmenrechtliche Voranfrage an. So können Sie frühzeitig klären, ob Bedenken bestehen und vermeiden unnötige Risiken bei der Handelsregisteranmeldung.

Geschäftsbezeichnung und Firma - Auch Unternehmen brauchen Namen

Wenn Sie eine Stellungnahme zur Eintragungsfähigkeit einer beabsichtigten Firmierung wünschen, nutzen Sie bitte unser: Online-Formular

Welche Rolle spielt die IHK?

Üblich ist es, die zuständige IHK bei der Namensfindung von (Handelsregister-)Unternehmen hinzuzuziehen. Die wichtigste Grundlage dafür findet sich in § 23 Handelsregisterverordnung (HRV) und § 380 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Danach sind die Industrie- und Handelskammern verpflichtet, die Amtsgerichte bei der Führung des Handelsregisters zu unterstützen. Dazu gehört, dass die registerführenden Gerichte sie (insbesondere zur Vermeidung unrichtiger Eintragungen) in zweifelhaften Fällen zur Eintragungsfähigkeit von beabsichtigten Firmierungen anhören können.
Für Unternehmen kann es sinnvoll sein, schon vor der Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister zu klären, ob seitens der zuständigen Industrie- und Handelskammer gegen eine Firma Bedenken bestehen. Zwar liegt die Entscheidungsbefugnis über eine Eintragung bei den Registergerichten, die Industrie- und Handelskammern verfügen aber über viel Erfahrung und können wertvolle Tipps und Hinweise geben.
Auch über diese gesetzliche Verpflichtung hinaus, unterstützt Sie die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld bei der Namensgebung. Zögern Sie daher nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren. Eine erste Orientierung, was Sie zu beachten haben, geben Ihnen die folgenden Schritte.

Fragen und Antworten