Recht
Öffentliches Auftragswesen
Das öffentliche Auftragswesen bietet Unternehmen große Chancen – allein in Deutschland liegt das Volumen bei rund 300 Milliarden Euro. Um an Ausschreibungen von Bund, Ländern oder Kommunen teilnehmen zu können, gelten jedoch besondere Vergabevorschriften. Die IHK unterstützt Unternehmen mit Informationen, Beratung und Services wie der Präqualifizierung oder dem Eintrag ins amtliche Verzeichnis, um den Einstieg in diesen attraktiven Markt zu erleichtern.
Vergabeportal NRW: Transparenz und Chancen für Unternehmen
Das öffentliche Auftragswesen umfasst die Vergabe von, die Finanzierung der und die Preisgestaltung bzw. -vereinbarung bei Aufträgen, die öffentliche Auftraggeber vergeben. Öffentliche Aufträge werden von Bund, Ländern, Kommunen und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts vergeben. Sie unterliegen besonderen Bestimmungen, da hier Steuergelder ausgegeben werden. Der Markt ist mit rund 300 Milliarden Euro allein in Deutschland für viele Unternehmen sehr attraktiv.
Die Auftragsberatung NRW ist in das landesweite Vergabeportal eingebunden. Auf diesem Portal finden Sie alle Informationen über Vergabevorschriften, d.h. über Gesetze, Vorschriften und Formalitäten, über den Aufbau der Landesverwaltung mit Behörden- und Beschaffungsorganisationsstruktur, über aktuelle Vergabeverfahren im Land sowie Informationen über Links auf Veröffentlichungen anderer Stellen. Mit diesem rundum Paket soll mehr Transparenz und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge geschaffen werden.
Service der IHK mit Präqualifizierung
Die Industrie- und Handelskammern bieten Ihnen als Mitglied die Möglichkeit, sich im elektronischen Anbieterpool als Partner für öffentliche Auftraggeber zu präsentieren. Die Aussagefähigkeit Ihrer – in dem elektronischen Anbieterpool präsentierten Unternehmensdaten – wird durch ein vorgeschaltetes Präqualifikationsverfahren abgesichert. Die Unternehmen sind selbst für die Richtigkeit und Aktualität ihrer Daten verantwortlich und haften bei nicht wahrheitsgemäßer Selbstauskunft.
Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen
Unternehmen und freiberuflich Tätige können sich in das von den Industrie- und Handelskammern eingerichtete und vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag geführte amtliche Verzeichnis eintragen lassen. Dieses Verzeichnis gemäß § 48 Abs. 8 Vergabeverordnung (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) gibt Unternehmen eine verbesserte Rechtsposition. Denn es gilt eine Eignungsvermutung: Der öffentliche Auftraggeber darf die Eignung des eingetragenen Unternehmens nur anzweifeln, wenn ihm dafür gute Gründe vorliegen. Ansonsten muss jeder öffentliche Auftraggeber diese Eintragung anerkennen. Eintragungsvoraussetzung ist die Präqualifizierung.
Die Führung des amtlichen Verzeichnisses für den Liefer- und Dienstleistungsbereich liegt bei der IHK-Organisation. In Nordrhein-Westfalen haben die Industrie- und Handelskammern vereinbart, dass das Verfahren zentral von der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein Krefeld-Mönchengladbach-Neuss durchgeführt wird.
Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Merkblatt:
