Recht
Handwerksrecht
Die Abgrenzung zwischen Industrie- und Handwerkskammer ist im Handwerksrecht ein zentrales Thema und hängt vom Tätigkeitsbereich des Unternehmens ab. Unsere Informationen und Merkblätter geben Orientierung, wann ein Betrieb der IHK oder der Handwerkskammer zugeordnet wird.
Die Zuordnung eines Betriebes zur IHK oder zur Handwerkskammer erfolgt nach dem Tätigkeitsbereich, den der Betrieb abdeckt. Die Tischlerei gehört eindeutig der Handwerkskammer an, der Schmuckhändler würde der IHK zugeordnet.
Mitunter bereitet die Zuordnung Schwierigkeiten, wenn der Tätigkeitsbereich zum Beispiel mit "Holzbearbeitung" oder "Metallbearbeitung" angegeben wird; denn beide Tätigkeitsbereiche können sowohl handwerklich als auch nicht handwerklich/industriell ausgeübt werden.
Seit Jahrzehnten hat die Rechtsprechung mangels eindeutiger Regelungen in der Handwerksordnung so genannte Abgrenzungskriterien entwickelt wie beispielsweise:
- die Betriebsgröße (Kleinbetriebe sind eher dem Handwerk zuzuordnen);
- die Art und Weise der Be-/Verarbeitung (Serienfertigung spricht grundsätzlich für Industrie, Sonderanfertigung für Handwerk);
- die Vorbildung der Beschäftigten (Arbeit mit ungelernten/angelernten Mitarbeitern spricht für Industrie);
- arbeitsteilige Fertigung (jeder Mitarbeiter ist nur für einen Teilarbeitsvorgang verantwortlich) spricht ebenfalls für industrielle Arbeitsweise.
Wichtig ist diese Abgrenzung bzw. Kammerzuordnung, weil bestimmte handwerkliche Tätigkeiten nur ausgeübt werden dürfen, wenn der Unternehmensinhaber als Handwerksmeister in der Handwerksrolle eingetragen ist, wobei auch hier Ausnahmeregelungen existieren.
Abgrenzung Industrie und Handwerk
Handwerksordnung und evtl. einer Eintragung in die Handwerksrolle unterliegt.
Die Abgrenzung zwischen Handwerk, industrielle Tätigkeit, Handel oder Dienstleistung ist nicht immer ganz eindeutig. Damit verbunden ist zudem die Einordnung der Kammerzugehörigkeit des Gewerbetreibenden.
Der gemeinsam von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und des Deutschen Handwerkskammertag (DHKT) entwickelte Leitfaden zur Abgrenzung zwischen Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistung bietet eine erste Einordnungsorientierung.
Weitere Informationen können Sie dem “Leitfaden - Abgrenzung Handwerk 2025 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 464 KB)” entnehmen.
