Streitbeilegung und Schlichtung

Außergerichtliche Streitbeilegung

Im Wirtschaftsleben kann es zu vielfältigen Konflikten zwischen Unternehmen oder innerhalb eines Unternehmens kommen. Auseinandersetzungen können, müssen aber nicht zwingend vor staatlichen Gerichten ausgetragen werden. Gerichtsprozesse kosten in der Regel viel Zeit und Geld; ihr Ausgang ist ungewiss. Eine gute Alternative hierzu bieten die Verfahren der außergerichtlichen Streiterledigung oder Schiedsgerichtsbarkeit.

Schiedsgerichtshof der DIHK

Mit dem Schiedsgerichtshof der DIHK (SGH) wurde eine Einrichtung geschaffen, die mit den IHKs und den Deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) eng zusammenarbeitet und deren regionale Angebote auf dem Gebiet der alternativen Konfliktlösung fördert und ergänzt.
Unter dem Dach des SGH ist die Expertise von 79 IHKs sowie AHKs an über 150 Standorten in 93 Ländern vereint. Ziel ist es, den Wirtschafts- und Streitbeilegungsstandort Deutschland zu stärken und alle Formen der alternativen Konfliktlösung zu fördern sowie die Nachfrage von Unternehmen aller Größen national als auch international zu erfüllen. Als neutrale und sachkundige Konfliktlöser kommt auch den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen hierbei eine wichtige Rolle zu.
Auf dem Gebiet der Schiedsgerichtsbarkeit hat der SGH ein eigenes Angebot und bietet SGH-Schiedsverfahren zur Beilegung nationaler und internationaler Streitigkeiten im unternehmerischen Geschäftsverkehr an. Dabei setzt der SGH auf die Expertise erfahrener Schiedsrichter und eine moderne, serviceorientierte Struktur. Gemeinsam mit den IHKs und AHKs wird das Angebot des SGH konsequent weiterentwickelt und ausgebaut.
Der SGH besteht aus dem Ausschuss für alternative Konfliktlösung (Ausschuss), dem Vorstand sowie der Geschäftsführung mit der Geschäftsstelle.
Abschließend möchten wir auf die aktuelle Folge des DIHK-Podcasts „WirtschaftsWissen“ aufmerksam machen, in der der Schiedsgerichtshof ebenfalls im Fokus steht. Unter dem Titel „Der Schiedsgerichtshof – faire Lösungen für Wirtschaftskonflikte“ wird erläutert, wie Schiedsverfahren Unternehmen eine effiziente, vertrauliche und praxisnahe Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit bieten können:

Konflikte ohne Gericht lösen? So geht's

Nutzen Sie den Konfliktnavigator und finden heraus, welches Verfahren der alternativen Streitbeilegung für Ihre Bedürfnisse geeignet ist, um Ihre Konflikte zu lösen!
Sie möchten als Unternehmen vertraglich Vorsorge für mögliche Konflikte treffen? Oder Sie haben bereits Streit mit einem Geschäftspartner oder einen Konflikt innerhalb des Unternehmens und wollen eine einvernehmliche Lösung dafür finden? Dann kann eine außergerichtliche Streitbeilegung der richtige Weg für Sie sein.
Der Konfliktnavigator unterstützt Sie dabei, das für Sie passende Streitbeilegungsverfahren zu finden. Schritt für Schritt werden Sie durch den Konfliktnavigator geführt, beantworten vorinstallierte Fragen und werden so zum passenden Streitlösungsverfahren „navigiert“. Zusätzlich können Sie ein Muster für eine entsprechende Vertrags-Klausel oder eine nachträgliche Vereinbarung für das jeweilige Verfahren erhalten, welche Sie mit Ihrem Geschäftspartner vereinbaren können.

Schiedsgericht

Eine weitere Möglichkeit der Streitbeilegung, die nicht vor einem so genannten ordentlichen Gericht (beispielsweise einem Amts- oder Landgericht) stattfinden soll, ist die Einrichtung bzw. Anrufung eines Schiedsgerichts. Voraussetzung ist, dass die Parteien vertraglich vereinbaren, dass ein Schiedsgericht gemäß den §§ 1025 ff Zivilprozessordnung streitentscheidend tätig werden soll.
Schiedsverfahren sind vertraulich und Schiedsrichter entscheiden anstelle der ordentlichen Gerichte über Streitigkeiten. In der Regel werden Schiedsverfahren in einer einzigen Instanz rechtsverbindlich entschieden und berücksichtigen die Bedarfe der Unternehmen meist individueller. Dauer und Kosten lassen sich besser abschätzen. Am Ende des Verfahrens steht ein verbindlicher Schiedsspruch, der für die Parteien die gleichen Wirkungen entfaltet wie ein Urteil der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die jeweils beteiligten Staaten dem sogenannten New Yorker Abkommen von 1958 (derzeit über 170 Unterzeichnerstaaten) beigetreten sind.
Auf dem Gebiet der Schiedsgerichtsbarkeit hat der SGH ein eigenes Angebot und bietet SGH-Schiedsverfahren zur Beilegung nationaler und internationaler Streitigkeiten im unternehmerischen Geschäftsverkehr an. Dabei setzt der SGH auf die Expertise erfahrener Schiedsrichter und eine moderne, serviceorientierte Struktur. Gemeinsam mit den IHKs und AHKs wird das Angebot des SGH konsequent weiterentwickelt und ausgebaut.
Die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld verfügt über eine Schiedsgerichtsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 26 KB), die wiederum auf den SGH verweist.

Die Mediationsstelle der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld

Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld hat eine Mediationsstelle eingerichtet, die auf der Grundlage einer Mediationsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 52 KB), die am 1. Juli 2014 in Kraft getreten ist, die Durchführung von Mediationsverfahren zur Lösung von Wirtschaftskonflikten ermöglicht. Das angebotene Verfahren ist anwendbar auf allgemeine Wirtschaftskonflikte in Ausübung geschäftlicher Tätigkeiten. Hierzu gehören sowohl gesellschaftsrechtliche als auch außer- und innerbetriebliche Streitigkeiten.

Was ist Wirtschaftsmediation?

Mediation ist ein Verfahren zur freiwilligen, außergerichtlichen Beilegung von Konflikten. Die Parteien erarbeiten selbständig und eigenverantwortlich die Lösung ihres Konfliktes. Sie werden dabei von einem neutralen Dritten, dem Mediator, unterstützt. Der Mediator wird von den Parteien selbst bestimmt, wobei die Mediationsstelle die Parteien bei ihrer Auswahl berät. Der Mediator ist dabei kein Schiedsrichter und hat keine Entscheidungsgewalt. Er begleitet die Parteien bei deren Verhandlungen und hilft ihnen unter Anwendung bewährter Methodik, gemeinsam zukunftsorientierte und tragfähige Lösungen zu entwickeln.

Welcher Unterschied besteht zwischen einer Mediation und einem Schiedsverfahren?

Im Gegensatz zum Schiedsverfahren erlangen die Parteien keinen vollstreckbaren Titel. Der erzielte rechtsverbindliche Vergleich kann zwar wie jeder anderer Vertrag mit Hilfe von für vertragliche Verhältnisse vorgesehenen Instrumentarien durchgesetzt werden. Die Vollstreckbarkeit kann jedoch erst erreicht werden, wenn die Vereinbarung als ein vollstreckbarer Anwaltsvergleich abgeschlossen wird (vgl. § 796 a ZPO). Auch verfügt der Mediator, anders als der Schiedsrichter, über keine Zwangs- oder Entscheidungsgewalt. In der Mediation verbleibt die Entscheidungsgewalt bei den Parteien.

Welche Vorteile hat die Wirtschaftsmediation?

  • Wirtschaftliche Lösungen, bei denen beide Seiten gewinnen können
  • Flexible, eigenverantwortliche Gestaltung des Verfahrens
  • Zukunftsorientierte Lösung statt Festhalten am Konflikt
  • Fairer Interessenausgleich ohne Gesichtsverlust
  • Unbelastete Fortführung geschäftlicher bzw. persönlicher Beziehungen
  • Höchstmaß an Vertraulichkeit, kein öffentliches Verfahren
  • Geringer Zeit- und Kostenaufwand, kein mehrinstanzliches Gerichtsverfahren, Schonung von Ressourcen
  • Sofortiger Beginn des Verfahrens möglich
  • Hemmung der Verjährung von Ansprüchen bis zwei Monate nach Beendigung des Mediationsverfahrens

Wie läuft ein Mediationsverfahren ab?

Die wesentlichen Verfahrensgrundsätze der Mediation sind die Prinzipien der Freiwilligkeit, der Eigenverantwortlichkeit der Parteien, der Neutralität des Mediators und der absoluten Vertraulichkeit. Das Mediationsverfahren kennt keinen starren Aufbau. In der Praxis lassen sich fünf Phasen unterscheiden:
I. Einstieg
Der Mediator eröffnet die Verhandlung. Die notwendigen Regeln werden besprochen und festgelegt. Es wird eine Mediationsvereinbarung zwischen dem Mediator und den Parteien abgeschlossen.

II. Darstellung der Positionen
Die Parteien legen ihre gegensätzlichen Positionen dar. Dadurch werden ihre unterschiedlichen Sichtweisen erkennbar.

III. Ermittlung der Interessen
In dieser Phase verlassen die Parteien ihre starren Positionen. Sie erkennen die dahinter liegenden Interessen und entwickeln gegenseitiges Verständnis.

IV. Suche nach Lösungsoptionen
Gemeinsam erarbeiten und bewerten die Parteien verschiedene Lösungsmöglichkeiten. Ziel ist es, ein Ergebnis zu finden, von dem beide Parteien profitieren.

V. Abschlussvereinbarung
Nach der Einigung auf eine einvernehmliche Lösung wird eine rechtsverbindliche Vereinbarung abgeschlossen.

Was ist eine Mediationsklausel und eine Mediationsvereinbarung?

Die Parteien können auf das Mediationsverfahren zurückgreifen, wenn sie in ihren Verträgen eine Mediationsklausel aufnehmen, die beide Parteien verpflichtet, bei Meinungsverschiedenheiten zunächst ein Mediationsverfahren durchzuführen. Die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld schlägt allen Parteien, die in ihren Verträgen auf die Verfahrensordnung der Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Bezug nehmen wollen, eine Musterklausel vor. Mit der Aufnahme dieser Klausel in den Vertrag legen sich die Parteien auf ein Mediationsverfahren und die Mediationsordnung der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 52 KB) fest.
Zu Beginn des Verfahrens wird eine Mediationsvereinbarung geschlossen. Bei dieser handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen den Konfliktparteien untereinander und dem Mediator, wobei die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld eine Mediationsvereinbarung zur Verfügung stellt. Nach der Einigung auf eine einvernehmliche Lösung wird eine rechtsverbindliche Abschlussvereinbarung abgeschlossen.