Recht

Verschiebung des bundesweiten Stiftungsregisters geplant

Das neue bundesweite Stiftungsregister sollte am 01.01.2026 zugänglich sein. In dieses sollen u. a. alle Stiftungen eingetragen werden. Nun soll das neue Stiftungsregister um zwei Jahre verschoben werden, da laut Gesetzentwurf die technischen Voraussetzungen noch nicht zur Verfügung stehen.
Das Stiftungsregister wurde mit dem Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 16.07.2021 vorgesehen, vgl. BGBl. Teil I, 2947 (Link zur Verkündung im Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 46, vom 22.07.2021, Seite 2947 ff.).

Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts befindet sich derzeit in der Beratung des Bundestages (vgl. Entwurf der Bundesregierung).
Der Bundesrat hat keine Einwendungen zur Verschiebung des Inkrafttretens des Stiftungsregisters erhoben.