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USA: Rückerstattungen der IEEPA-Zölle
Im Februar 2026 entschied der Oberste Gerichtshof der USA, dass der International Emergency Economic Power Act (IEEPA), den Präsident Trump zur Verhängung von Zöllen genutzt hatte, als Rechtsgrundlage nicht zulässig sei.
Mit der Executive Order 14389 werden die Zölle gegenüber Kanada, Mexiko, China, Brasilien, Venezuela, Indien sowie die reziproken Zölle, die allesamt auf Grundlage des IEEPA erhoben wurden, aufgehoben.
Rückerstattungen der IEEPA-Zölle
Am 7. April 2026 erließ Richter Eaton vom US-Supreme Court eine Anordnung, mit der CBP zu folgenden Maßnahmen verpflichtet wird:
- Erstens wird CBP angewiesen, sämtliche noch nicht endgültig abgefertigten Einfuhren, die IEEPA-Zöllen unterlagen, ohne Berücksichtigung dieser Zölle abzufertigen.
- Zweitens sollen bereits abgefertigte Einfuhren, deren Abfertigung noch nicht endgültig ist, erneut abgefertigt werden – ebenfalls ohne Berücksichtigung der IEEPA-Zölle.
- Drittens sollen auch bereits endgültig abgefertigte Einfuhren erneut abgefertigt werden, und zwar ebenfalls ohne Berücksichtigung der IEEPA-Zölle.
CBP hat eine neue Funktionalität (CAPE - Consolidated Administration and Processing of Entries) in das Zollsystem Automated Commercial Environment (ACE) zur Berechnung und Auszahlung ordnungsgemäßer Erstattungen zusätzlicher Zölle, die auf Grundlage des IEEPA erhoben wurden, integriert. Über das System können seit dem 20. April 2026 Rückerstattungsanträge gestellt werden.
