Ausgleichsabgabe 2026 nach SGB IX: Pflichten und neue Abgabestufen
Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Nach § 154 SGB IX müssen mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeitenden besetzt sein. Wird diese Quote nicht erreicht, fällt eine Ausgleichsabgabe an, deren Höhe sich nach der Zahl der unbesetzten Pflichtarbeitsplätze richtet.