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Digitales Carnet ist ab dem 1. Juni 2026 Pflicht

Ab dem 1. Juni 2026 wird in der EU, der Schweiz, Norwegen und dem Vereinigten Königreich das volldigitale Carnet ATA eingeführt. Damit zählt die EU und somit auch Deutschland zu den Vorreitern der weltweiten Digitalisierung des Carnet-ATA-Verfahrens.
So funktioniert's:
  1. Das Carnet wird - wie gewohnt - elektronisch beantragt.
  2. Wenn das Zielland die Schweiz, Norwegen und/oder das Vereinigte Königreich ist, erhält das Unternehmen anstatt des analogen ATA Carnets eine eCarnet ID sowie einen eCarnet PIN-Code über das e-ata-System.
  3. Der Carnet-Inhaber lädt die kostenlose ATA Carnet App herunter und registriert sich.
  4. In der App gibt der Carnet-Inhaber die eCarnet ID sowie den eCarnet PIN-Code ein. Mit der eCarnet ID und dem eCarnet PIN-Code wird das digitale Carnet in die App geladen.
  5. Der App-Nutzer bereitet die Reiseabschnitte (Nämlichkeitssicherung, Ausfuhr, Einfuhr, Wiederausfuhr, Wiedereinfuhr, ggf. Transit) entsprechend vor und erstellt entsprechende QR-Codes, welche an den jeweiligen Stellen eingescannt werden, um das Carnet zu bearbeiten.
  6. Bei der Zollabfertigung zeigt der Nutzer oder sein Beauftragter (z. B. Spediteur) den QR-Code aus der App vor. Der Zoll scannt den Code und bearbeitet die Erklärung digital.
  7. 7. Wenn das Carnet zurück ist, wird die zuständige IHK voraussichtlich hierüber aktiv vom Unternehmen informiert.
Schrittweise werden sich weitere Carnet-Länder dem neuen System anschließen. Nach momentanem Stand werden die nächsten Länder die USA, Kanada und China sein.