Umwelt
Chemikalienrecht | Reach | CLP-Verordnung
Das europäische Chemikalienrecht mit der REACH- und CLP-Verordnung stellt Unternehmen vor umfangreiche Pflichten – von der Registrierung über Sicherheitsdatenblätter bis hin zu Zulassungen und Beschränkungen. Da Betriebe je nach Tätigkeit als Hersteller, Importeur, Händler oder Anwender betroffen sein können, ist eine genaue Kenntnis der Vorschriften unerlässlich. Die IHK Ostwestfalen unterstützt Sie dabei, Ihre Verpflichtungen rechtssicher zu erfüllen und Transparenz in der Lieferkette sicherzustellen.
REACH
Die EU-Verordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals/Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien) zentralisiert seit 2007 das europäische Chemikalienrecht.
Schwerpunkte der REACH-Verordnung sind eine allgemeine Registrierungspflicht für alle in der EU hergestellten oder eingeführten Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), die Bewertung dieser Stoffe durch die Mitgliedstaaten der EU und die weitergehende Regulierung bestimmter gefährlicher Stoffe. Diese werden entweder in bestimmten Anwendungen beschränkt oder einem neuen europäischen Zulassungsverfahren unterworfen.
Neben den Produzenten und Importeuren sind auch alle Anwender von Chemikalien in den Registrierungsprozess mit eingebunden.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund, das nationale Helpdesk zu REACH, bietet auf seinen Internetseiten viele hilfreiche Informationen, vor allem in Form von praxisnahen Leitfäden.
Schwerpunkte der REACH-Verordnung sind eine allgemeine Registrierungspflicht für alle in der EU hergestellten oder eingeführten Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), die Bewertung dieser Stoffe durch die Mitgliedstaaten der EU und die weitergehende Regulierung bestimmter gefährlicher Stoffe. Diese werden entweder in bestimmten Anwendungen beschränkt oder einem neuen europäischen Zulassungsverfahren unterworfen.
Neben den Produzenten und Importeuren sind auch alle Anwender von Chemikalien in den Registrierungsprozess mit eingebunden.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund, das nationale Helpdesk zu REACH, bietet auf seinen Internetseiten viele hilfreiche Informationen, vor allem in Form von praxisnahen Leitfäden.
CLP
Ziel der CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures/Regulierung der Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) ist ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherzustellen sowie den freien Warenverkehr innerhalb des gemeinsamen europäischen Binnenverkehrs von chemischen Stoffen, Gemischen und bestimmten spezifischen Erzeugnissen zu gewährleisten. Die CLP-Verordnung beruht auf dem sogenannten Globally Harmonised System (GHS) of Classification and Labelling of Chemicals der Vereinten Nationen (UN). Das weltweit harmonisierte System soll das Niveau des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt einheitlicher, transparenter und vergleichbarer machen. Auch für die CLP-Verordnung betreibt die BAuA das nationale Helpdesk.
Freisetzung von Kunststoffgranulat
Das Europäische Parlament hat im Oktober 2025 endgültig einer neuen Verordnung über die Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik zugestimmt.
Worum geht es in der Verordnung?
Mit der Verordnung will die Kommission darauf reagieren, dass nach Schätzungen jährlich zwischen 52.140 und 184.290 t Kunststoffpellets aufgrund unsachgemäßer Handhabung über die gesamte Lieferkette hinweg in die Umwelt freigesetzt werden. Ab Ende 2027 werden große und mittlere Unternehmen, die jährlich mehr als 1.500 Tonnen Kunststoffgranulat handhaben, deshalb eine Zertifizierung durch eine unabhängige Stelle vorlegen müssen. Kleinere Unternehmen unterliegen erleichterten Anforderungen.
Für wen gilt die Verordnung?
Die Verordnung gilt für:
- Wirtschaftsteilnehmer, die in der EU mit Kunststoffpellets in Mengen über fünf Tonnen umgehen
- EU- und Nicht-EU-Transportunternehmen, die Kunststoffpellets in der EU transportieren
- Unternehmen, die mit der Reinigung von Behältern und Tanks für Kunststoffpellets beauftragt sind
- Verlader, Betreiber, Agenten und Kapitäne von Seeschiffen beim Verlassen oder Anlaufen eines Hafens eines Mitgliedstaats
Was ist ihr Ziel?
Die neuen Regelungen sollen alle Wirtschaftsbeteiligten dazu verpflichten, die Verschmutzung der Umwelt durch Kunststoffgranulate zu verhindern bzw. zu minimieren. Transportunternehmen aus Drittländern müssen einen Bevollmächtigten in der EU benennen. Ziel ist es, die Menge an Mikroplastik in der Umwelt bis 2030 um 30 Prozent zu reduzieren.
Was ist konkret zu tun?
Jeder von der Verordnung betroffene Wirtschaftsbeteiligte, der mit Kunststoffpellets arbeitet, soll einen Risikomanagementplan mit einer klar vorgegebenen Reihe von Maßnahmen aufstellen. Sie betreffen unter anderem die Verpackung, das Be- und Entladen, die Schulung des Personals sowie die nötige Ausrüstung.
Mittlere und große Unternehmen mit einem jährlichen Volumen von mehr als 1.500 Tonnen Kunststoffgranulat benötigen künftig ein von einem unabhängigen Dritten ausgestelltes Zertifikat. Kleinere Unternehmen mit demselben Volumen unterliegen weniger strengen Verpflichtungen: Für sie reicht etwa eine einmalige Zertifizierung, die innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung erfolgen muss.
Unternehmen, die jährlich weniger als 1.500 Tonnen handhaben, sowie Kleinstunternehmen müssen eine Eigenerklärung der Konformität abgeben. Der Kommissionsentwurf hatte noch einen Schwellenwert von 1.000 Tonnen vorgesehen.
Wann tritt sie in Kraft?
Die vorläufige Einigung zwischen Rat und Parlament von April ist im Oktober vom EU-Parlament förmlich gebilligt worden. Die Verordnung kann nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten wird die Verordnung zur Anwendung kommen.
(Quelle DIHK, EU-Rat)
