Zoll

Internationaler Warenverkehr

Warenverkehr ist der Austausch und Transport von Gütern aller Art. Die IHK informiert über den internationalen Warenverkehr und die damit verbundenen Zollvorschriften. Viele Themen des Zolls sind für Unternehmen von Relevanz. Während Waren innerhalb der EU in der Regel ohne Einschränkungen befördert werden können, müssen für Waren, die die Grenzen der EU passieren, Zollvorschriften beachtet werden.

Warenverkehr innerhalb der EU

Der Warenverkehr innerhalb der EU ist grundsätzlich frei. Für Waren, die Sie liefern, kann von Ihren Kunden gegebenenfalls eine Lieferantenerklärung angefordert werden. Für den Transport verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung müssen Sie sich für die Teilnahme am elektronischen Verfahren rechtzeitig registrieren lassen.

Einfuhr aus einem Nicht-EU-Staat

Alle Waren, die Sie aus einem Nicht-EU-Staat einführen, müssen Sie durch den Zoll abfertigen lassen. Bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland ist grundsätzlich Zoll zu entrichten. Die Höhe des Drittlandzolls ist davon abhängig, welcher Warennummer (TARIC-Code bzw. Codenummer) ein Produkt zugeordnet wird.

Ausfuhr in einen Nicht-EU-Staat

Alle Waren, die Sie in einen Nicht-EU-Staat ausführen, müssen Sie durch den Zoll abfertigen lassen. Beim Ausfuhrverfahren handelt es sich um ein Zollverfahren im Sinne des Unionszollkodex (UZK). Dort und in der dazu ergangenen Durchführungsverordnung (IA) und dem delegierten Rechtsakt (DA) finden sich u.a. die wichtigsten Regelungen für den Ablauf des Ausfuhrverfahrens.

Zollbegünstigungen im Bestimmungsland

Ihr Kunde kann im Ausland nur dann eine Zollbegünstigung in Anspruch nehmen, wenn das Bestimmungsland mit der EU ein entsprechendes Abkommen geschlossen hat. Diese Abkommen sehen als Voraussetzung vor, dass die gelieferten Waren sich nachweislich entweder im zollrechtlich freien Verkehr der EU befinden (Freiverkehrspräferenz) oder dass sie dort einen präferenziellen Ursprung besitzen (Ursprungspräferenz).
Zu all diesen Punkten informiert der Zoll ausführlich auf der Zoll-Homepage. Gerne beraten wir Sie auch persönlich.

Warenursprung und Präferenzen

Die Europäische Union (EU) hat mit zahlreichen Ländern und Ländergruppen Abkommen abgeschlossen, in denen Zollbegünstigungen (Präferenzen) vereinbart wurden. Um derartige Zollbegünstigungen oder Zollbefreiungen bei der Wareneinfuhr in die Partnerstaaten in Anspruch nehmen zu können, muss geprüft werden, ob die Ware nach den Kriterien des jeweiligen Präferenzabkommens gefertigt wurde. Es ist also die präferenzielle Ursprungseigenschaft der Ware festzustellen.

ATLAS: Das elektronische Ausfuhrverfahren

Waren müssen beim Zoll zur Ausfuhr in Drittländer angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt durch die Abgabe elektronischer Ausfuhranmeldungen (ATLAS). Grundsätzlich ist die Ware bei der zuständigen Ausfuhrzollstelle (Binnenzollamt) des Unternehmens (1. Stufe des Ausfuhrverfahrens) und nochmals an der EU-Grenze der Ausgangszollstelle zu präsentieren (2. Stufe des Ausfuhrverfahrens). Zugang geändert: Ab dem 17. März 2026 ist die „Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAAPlus)“ über das Zoll-Portal zu erreichen. Der bisher genutzte Zugang ist dann nicht mehr möglich.

Incoterms®

Die Incoterms-Regeln® haben zwar keinen Einfluss auf die Zollsätze oder Zollverfahren, legen aber die Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Käufern und Verkäufern fest. Diese Klarheit ermöglicht es Unternehmen, die mit plötzlichen Tarifänderungen verbundenen Risiken zu mindern und sorgt für reibungslosere grenzüberschreitende Transaktionen. Lesen Sie den kostenlosen Leitfafden Nutzung der Incoterms® 2020-Regeln zur Steuerung des tarifären Risikos im internationalen Handel.

EORI-Nummer

Unternehmen, die am internationalen Warenverkehr beteiligt sind und mit den Zollbehörden in Kontakt treten, benötigen eine EORI-Nummer. Das gilt sowohl für Unternehmen mit Sitz in der EU als auch für Unternehmen mit Sitz in Drittländern, die Waren in die EU importieren oder aus der EU exportieren. Die Nummer kann beim Zoll beantragt werden.

Ratgeber für die Zollabwicklung - Praktische Arbeitshilfe Export/Import

Ob Exportleitung, Zollabteilung oder Außenhandelsassistenz – mit der Publikation Praktische Arbeitshilfe Export/Import haben Sie alle wichtigen Informationen, Formulare und Tools für den internationalen Warenverkehr in einer Hand. Erfahrene IHK-Fachleute führen Schritt für Schritt durch alle zentralen Abläufe – vom EU-Binnenmarkt bis zum Handel mit Drittstaaten. Zahlreiche Praxisbeispiele, übersichtliche Erläuterungen und interaktive Hilfen unterstützen Sie beim korrekten Ausfüllen von Export- und Importdokumenten. Die aktuelle Ausgabe kann direkt beim wbv Verlag bestellt werden.