Bescheinigungen

IHK-Langzeiterklärung für nichtpräferenziellen Ursprung

Sie benötigen eine Bestätigung des nichtpräferenziellen Ursprungs Ihrer Waren? Die IHK bietet hierfür die sogenannte (Langzeit-)Erklärung an – ein praktisches Dokument für den Export innerhalb und außerhalb der EU. Erfahren Sie hier, wann und wie Sie die IHK-Erklärung nutzen können.

Zweck der (Langzeit-)Erklärung IHK

Deutsche IHKs stellen Ursprungszeugnisse auch für deutsche bzw. EU-Kunden ihrer Antragsteller aus, damit diese die Bestätigung des nicht-präferenziellen Ursprungs für einen Export verwenden können. Häufig reicht in diesen Fällen auch eine sogenannte „(Langzeit-)Erklärung IHK“ für den nichtpräferenziellen Ursprung („IHK-Erklärung“) aus. Sie kann für Einzellieferungen oder für mehrere Lieferungen (Langzeiterklärung) ausgestellt werden.

Ausstellung durch Unternehmen oder IHK

Die Erklärung kann bei Waren mit EU-Ursprung von EU-Unternehmen selbstständig ohne IHK-Beteiligung ausgestellt werden (maximaler Gültigkeitszeitraum: 24 Monate). Auf Wunsch bestätigt die IHK die Angaben bei Vorlage der Nachweise.

Drittlandsursprung und IHK-Bestätigung

Die Erklärung kann auch für Waren mit Drittlandsursprung mit notwendiger Bestätigung der IHK abgegeben werden, das heißt, wenn die Waren einen Ursprung außerhalb der Europäischen Union haben (maximaler Gültigkeitszeitraum: 12 Monate). Die Ausstellung der durch den Antragsteller unterschriebenen Ursprungsbescheinigung durch die IHK erfolgt dann wie bei der Ausstellung eines Ursprungszeugnisses, das heißt der Drittlandsursprung ist durch geeignete Dokumente (zum Beispiel einem Ursprungszeugnis des Lieferanten) nachzuweisen (s. unten).

Voraussetzungen für die IHK-Bestätigung

  • Achtung: Die IHK bestätigt Langzeiterklärungen nur, wenn nachgewiesen und schriftlich versichert werden kann, dass die identischen Waren desselben Lieferanten bereits in der Vergangenheit häufiger an denselben Kunden geliefert wurde. Bei Fragen dazu und zum Erhalt einer Vorlage sprechen Sie uns bitte an.
  • Eine (Langzeit-)Erklärung IHK kann auch elektronisch im eUZ-System bescheinigt werden (Schaltfläche „BESCH“ zur Beantragung einer Bescheinigung und Upload der ausgefüllten Vorlage, anschließender Ausdruck des bescheinigten Dokumentes auf Blankopapier).