Carnet A.T.A.
Was ist ein Carnet ATA
Ein Carnet A.T.A. (Admission Temporaire) dient in erster Linie der vorübergehenden abgabenfreien Einfuhr von Gebrauchsgütern im internationalen Handel. Die hauptsächlichen Anwendungsgebiete des Carnets ATA sind Handelsmessen mit internationaler Beteiligung. Erfahren Sie mehr über das Carnet-Verfahren.
Carnet A.T.A. einfach erklärt
Das Carnet ist ein internationales Zollpassierscheinheft, das die vorübergehende Ausfuhr von Waren (zum Beispiel Berufsausrüstung, Messegut und Warenmuster) erleichtert, die in unverändertem Zustand aus der EU aus- und anschließend wieder in die EU eingeführt werden sollen. Es ermöglicht eine zügige Grenzabfertigung bei beliebig häufiger Benutzung während der Gültigkeitsdauer von einem Jahr.
Durch den Einsatz eines Carnets entfällt die Zahlung von Zöllen in den Einfuhrländern. Zum Vergleich: Ohne ein Carnet würden die Zollverwaltungen der verschiedenen Länder durchschnittlich zwischen 20 und 40 Prozent des Warenwertes als Sicherheitsleistung vom Reisenden verlangen.
Bei vorübergehender Warenausfuhr innerhalb der EU wird kein Carnet benötigt.
Kosten für das Carnet A.T.A.
- IHK-Ausstellungsgebühr: 75,00 Euro
- Entgelt der Internationalen Handelskammer ICC: 12,00 Euro (zzgl. 19% Steuer)
- Bürgschaftsversicherungsentgelt der Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA – je nach Warenwert der transportierten Waren – s. Merkblatt „Entgelte“ im Download-Bereich
- Versandkosten an Unternehmen, bei Zusendung des ausgestellten eCarnets
Zollbestätigung bei Wiedereinreise nach Deutschland Pflicht
Am Ende der Reise bestätigt die EU-Grenzzollstelle die Wiedereinfuhr der Waren. Die im Carnet bestätigte Wiedereinfuhr gilt als Nachweis, dass die Ware sich wieder in der Europäischen Union befindet. Das kann wichtig sein, wenn der Zoll aus dem Drittland beanstandet, die Ware sei nicht wieder ausgeführt worden. Erfolgt dies nicht sofort bei der Einreise an der EU-Grenze, kann die notwendige Zoll-Bestätigung auch bei einem Binnenzollamt erfolgen. Allerdings sind hierbei besondere Zollabwicklungen notwendig für die Weiterreise von der Grenze zum Binnenzollamt Hierbei gibt es zwei mögliche Varianten:
- Für eine Weiterbeförderung an eine andere Zollstelle in Deutschland/der EU wird ein Versandverfahrens eröffnet - NCTS-Versandverfahren
- In dem Carnet werden 2 blaue Transitblätter – bei Beantragung/vor Ausstellung des Carnets – eingeheftet. Deshalb ist es besonders empfehlenswert, sich die Wiedereinfuhr der Waren bereits an der EU-Grenzzolle bestätigen zu lassen.
Hinweis Transit: In bestimmten Fällen benötigen Sie Transitblätter, z.B. bei Messen in der Schweiz.
Erledigte bzw. nicht mehr benötigte Carnets müssen an die IHK zurückgegeben werden, spätestens bei Ablauf der Gültigkeitsdauer. Die Gültigkeit beträgt ein Jahr minus einen Tag.
Die Carnets werden mit sämtlichen Unterlagen, die das Carnet betreffen, von der IHK mindestens drei Jahre - gerechnet vom Tag des Ablaufs der Gültigkeitsdauer - zuzüglich einer Frist von drei Monaten aufbewahrt und dann vernichtet.
