Carnet A.T.A.

Analoge Beantragung und Formulare

Übergangsweise ist die Carnet-Beantragung in Papierform weiterhin möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass zum Teil die E-Government-Gesetze der einzelnen Bundesländer eine Verpflichtung zur Digitalisierung vorsehen. Ziel ist es dass die gesamte Abwicklung am Zoll papierlos erfolgt.

Carnet – elektronisch ab 1. Juni 2026 Pflicht

Die Europäische Union, die Schweiz, Norwegen und das Vereinigte Königreich haben sich auf eine gemeinsame Einführung des elektronischen/volldigitalen Carnets zum 1. Juni 2026 verständigt. Ab diesem Datum ist es in den genannten Ländern verpflichtend, beim Zoll ein volldigitales Carnet vorzulegen.

Ausfüllen der Carnet-Formulare

Die stark umrahmten Felder im Carnet und in den Einlegeblättern sind für Eintragungen der IHK und der Zollverwaltung vorgesehen - bitte hier nichts eintragen.
Ausfüllen und Unterzeichnen des Carnetvordruckes und des Antrages (Original und Durchschrift) durch den Antragssteller oder dessen Vertreter. Das Carnet-Formular ist mit PC oder Schreibmaschine auszufüllen.

Feld A:

vollständigen Namen und Anschrift des "Carnet-Inhabers" (Antragsteller)

Feld B:

Name und vollständige Anschrift desjenigen, der Carnet und Waren dem ausländischen Zoll vorführt. Sollten mehrere oder nicht im vorhinein feststehende Personen in Frage kommen, schreiben Sie auf dem Carnet-Deckblatt bitte "gemäß besonderer Vollmacht" und händigen dem Reisenden bzw. dem Beauftragten dann eine entsprechende - mit vollständiger Anschrift versehene - Vollmacht aus. Entsprechende Vordrucke sind bei der IHK erhältlich.

Feld C:

Hier ist die beabsichtigte Verwendung anzugeben, z. B. Messegut, Warenmuster oder Berufsausrüstung. Ist das ausgestellte Carnet für eine bestimmte Ausstellung oder Messe vorgesehen, empfiehlt es sich, die genaue Bezeichnung einzusetzen.
Für die Ausstellung des Carnets unterschreibt der Carnet-Antragsteller rechtsverbindlich, gegebenenfalls mit Firmenstempel, den „Antrag auf Ausstellung eines Carnet A.T.A.” und das grüne Carnet-Deckblatt im Feld unten rechts „Unterschrift des Inhabers”.
Die "Allgemeine Liste" der im Carnet aufgeführten Waren muss mit der Warenliste in allen Einlageblättern und der Rückseite des ”Antrags auf Ausstellung eines Carnets” identisch sein. Bitte nicht benötigten Platz entwerten (Buchhalternase).
Zum Warenwert in Euro ist es gegebenenfalls sinnvoll zusätzlich in Spalte 5 jeder Ware die Landeswährung des Verwendungsstaates anzugeben (z. B. USA = Dollar). Die Eintragungen zur "Allgemeinen Liste" sowie das Ausfüllen der Einlageblätter sind in der Anleitung zur Verwendung des Carnet A.T.A. auf den Seiten 3 - 4 des grünen Umschlagblattes ausführlich erläutert.
Für jede einzelne Warenposition sind Wert und Gewicht (für Einfuhren in die Schweiz zwingend vorgeschrieben) anzugeben. Reicht auf den Rückseiten des Deckblattes und der Einlegeblätter der vorgesehene Raum für die Warenliste nicht aus, sind besondere Zusatzblätter (Vordrucke) zu verwenden.
Alle sonstigen vom Carnet-Benutzer abzugebenden Erklärungen in den Einlageblättern unter „D, E, F” bitte erst unmittelbar bei den Zollanmeldungen zu Aus- und Einfuhrabfertigungen bzw. Eröffnung und Erledigung eines Transits abgeben. Hier, in den Einlegeblättern, unterschreibt der „Reisende” (Feld B) mit Ort und Datumsangabe des Grenzübergangs zum Zeitpunkt der Zollabfertigung, am besten im Beisein des Zollbeamten!
Ausfüllhilfen finden Sie rechts in der Sidebar unter “Weitere Informationen”.
Das Carnet ist grundsätzlich 1 Jahr gültig. Innerhalb dieser Zeit sind beliebig viele Ausfuhren der im Carnet bezeichneten Waren möglich. Bitte prüfen Sie vor Verwendung des Carnets, ob genügend Einlegeblätter, abhängig von der Anzahl der Reisen bzw. Ausfuhren, für die erforderlichen Zollabfertigungen vorhanden sind.
Die Einlegeblätter in gelber Farbe sind bestimmt für die zollamtlichen Bescheinigungen der Ausfuhr und Wiedereinfuhr in der EU.
Die Einlegeblätter in weißer Farbe sind bestimmt für die Zollabfertigungen zur vorübergehenden Einfuhr und anschließender Wiederausfuhr im Verwendungsland.
Die blauen Einlegeblätter sind bestimmt zum Transit eines Landes bzw. für die Anweisung eines Grenzzollamtes zu Messe- oder Binnenzollämtern. Für Transitabfertigungen werden 2 Blätter benötigt. Deshalb werden diese paarweise ausgestellt. Sofern im Einzelfall nicht genau feststeht, über welche Länder der Versand stattfindet, ist es ratsam, dem Carnet ein oder zwei Blattpaare mehr einzufügen. Die IHK berät Sie gern, in welchen Fällen das Carnet Transitblätter enthalten sollte.
Die numerische Kennzeichnung aller Einlegeblätter erfolgt durch die IHK.