Carnet A.T.A.
Carnet A.T.A./C.P.D.: Der "Reisepass für Waren" wird digital!
Gute Nachrichten für international tätige Unternehmen: Ab dem 1. Juni 2026 startet das volldigitale Carnet‑Verfahren und ersetzt schrittweise das papiergebundene Carnet. Der Artikel zeigt, was sich ändert, welche Länder zum Start dabei sind und wie Sie sich frühzeitig optimal auf den Umstieg vorbereiten.
- Was ändert sich?
- Die erste Stufe: Die Online-Antragstellung
- Antrag auf Teilnahme am Verfahren der elektronischen Beantragung von Carnets A.T.A./C.P.D.
- Vier gute Gründe für die Online-Beantragung
- Technische Voraussetzungen
- Die Registrierung in der eCarnet-Anwendung in drei Schritten
- Carnets A.T.A./C.P.D. online beantragen - Schritt für Schritt
- So funktioniert die volldigitale Abwicklung ab 1. Juni 2026
- Erklärvideos der Internationalen Handelskammer (ICC) zur volldigitalen Carnet-Abwicklung
- Die volldigitale Carnet-Abwicklung Schritt für Schritt
Was ändert sich?
Ab dem 1. Juni 2026 startet die volldigitale Abwicklung zunächst zwischen der Europäischen Union, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und Norwegen. Weitere Länder folgen schrittweise. Bis Ende 2027 soll das volldigitale Verfahren in allen Teilnehmerstaaten eingeführt sein. Während einer kurzen Übergangsphase kann ergänzend ein papiergebundenes Carnet genutzt werden. Bitte informieren Sie sich frühzeitig, um den Umstieg ab Juni 2026 problemlos zu gestalten. Weitere Details finden Sie unter der Rubrik "Die zweite Stufe: So funktioniert die volldigitale Abwicklung ab 1. Juni 2026".
- Stichtag für digitale Abfertigung:
Es werden ausschließlich solche Carnets digital abgefertigt, die am oder nach dem 1. Juni 2026 ausgestellt wurden. - Empfehlung zum Papier-Backup:
Die DIHK empfiehlt, auch nach Einführung des volldigitalen Verfahrens weiterhin ein Papier-Carnet als Backup mitzuführen – selbst bei Reisen in ausschließlich digitale Länder. Das bedeutet: Nach Ausstellung eines Carnets nach dem 1. Juni 2026 sind beide Varianten (digital und Papier) beim deutschen Binnenzollamt zu eröffnen. Dies dient der Absicherung und erhöht die Flexibilität, insbesondere bei spontanen Reisen in noch nicht vollständig digitalisierte Länder.
Wichtig: Der Carnetinhaber muss beide Varianten (digital und Papier) unaufgefordert beim Zoll vorlegen; eine explizite Nachfrage durch den Zoll erfolgt nicht.
Achtung: Erfolgt die Reise ausschließlich in ein sogenanntes Papierland, muss dennoch das volldigitale Carnet eröffnet werden.
Die erste Stufe: Die Online-Antragstellung
Online-Beantragung über www.e-ata.de/bielefeld
Die Beantragung von Carnets A.T.A./C.P.D. erfolgt online über die IHK‑Webanwendung. Nach der Bewilligung stellt die IHK das Carnet aus.
Antrag auf Teilnahme am Verfahren der elektronischen Beantragung von Carnets A.T.A./C.P.D.
Vier gute Gründe für die Online-Beantragung
- Schnelle Kommunikation: Eventuell notwendige Änderungen können vor der Ausstellung schnell und unkompliziert kommuniziert und durch den Antragsteller vorgenommen werden.
- Zeit und Geld sparen: Post- oder Botengänge entfallen bei der Beantragung. Die elektronisch beantragten Carnets werden nach der Ausstellung durch unsere Handelskammer bei uns abgeholt und anschließend rechtsverbindlich von der antragstellenden Person unterschreiben.
- Medienbrüche überwinden: Warenlisten lassen sich per CSV importieren. Eine CSV-Datei ist als Vorlage in der Anwendung hinterlegt. Fotos können bei Bedarf im Antrag als PDF im Hochformat hinzugefügt werden.
- Transparenteres Verfahren: Der Bearbeitungsstand ist jederzeit nachvollziehbar. Die Historie der Antragsbearbeitung ist durch eine Datumsangabe und den Namen des Bearbeitenden innerhalb der eCarnet-Anwendung nachvollziehbar. Als Antragstellender sorgen Sie auch weiterhin für die unverzügliche Rückgabe des jeweiligen Carnets, sofern dieses nicht mehr von Ihnen benötigt wird. Die Rückgabe hat auch weiterhin spätestens zum Ablauf der Carnet-Gültigkeitsdauer (= ein Jahr ab Ausstellungsdatum) zu erfolgen. Unsere Handelskammer bewahrt die zurückgegebenen Carnets für zehn Jahre nach Ablauf der Gültigkeitsdauer auf. Nach Ablauf von drei Jahren ab Gültigkeitsablauf eines Carnets können Antragstellende die Carnets innerhalb von drei Monaten bei uns abholen. Bitte informieren Sie uns vor Ablauf der für uns geltenden Aufbewahrungsfrist, wenn Sie Ihr Carnet zurückerhalten möchten.
Technische Voraussetzungen
Für die Online-Beantragung benötigen Sie:
- Internet-Anschluss
- PC oder Laptop mit einem aktuellen Internet-Browser (Wichtig ist, einen aktuellen Browser, von z.B. Microsoft Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox oder Safari, zu nutzen.)
- Zugang zur eCarnet-Anwendung
Die Registrierung in der eCarnet-Anwendung in drei Schritten
Bitte befolgen Sie hier die nachstehend bezeichneten Schritte
- Registrierung durch die/den eCarnet-Administratorin/Administrator (das ist die Person in Ihrem Unternehmen, die u.a. gegenüber unserer Handelskammer als erste Ansprechperson agiert und weitere Nutzer Ihrer Firma in der Anwendung anlegt und verwaltet) durch einen Klick auf "Registrieren" unterhalb des Login-Bereichs. Unter "Ausweisdokument” bitte die Vorder- und Rückseite des Personalausweises in einer Datei hochladen.
- Nach erfolgter Registrierung übersenden wir Ihnen den Antrag auf Teilnahme am Verfahren der elektronischen Beantragung von Carnets A.T.A./C.P.D., den Sie uns bitte ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben auf Ihrem Geschäftspapier im Original zurücksenden.
- Nach Erhalt des rechtsverbindlich unterschriebenen Antrags auf Teilnahme am Verfahren der elektronischen Beantragung von Carnets A.T.A./C.P.D. im Original erfolgt die Freischaltung Ihres Administrator-Accounts und es können online Carnets beantragt sowie weitere Nutzer durch die/den eCarnet-Administratorin/Administrator angelegt werden.
Bitte beachten Sie den zeitlichen Vorlauf für die Registrierung. Wir empfehlen die Registrierung rechtzeitig vor Beantragung Ihres ersten Carnets vorzunehmen. Informationen zum eCarnet-Admin, weiteren eCarnet-Nutzer und der Registrierung finden Sie im Handbuch "Carnet A.T.A./C.P.D. Elektronische Antragstellung.
Carnets A.T.A./C.P.D. online beantragen - Schritt für Schritt
Nach Aktivierung Ihres Benutzerkontos können Sie ein Carnet beantragen. Melden Sie sich hierzu unter www.e-ata.de/bielefeld an und wählen Sie in der Werkzeugliste den Button "Neues Carnet ATA" oder – ausschließlich für Taiwan (TW) – "Neues Carnet CPD (TW)".
Anschließend erfassen Sie die erforderlichen Angaben. Detaillierte Erläuterungen sowie hilfreiche Tipps zu den einzelnen Formularfeldern finden Sie im Handbuch "Carnet A.T.A./C.P.D. Elektronische Antragstellung". Ein Antrag kann jederzeit erstellt, zwischengespeichert, weiterbearbeitet, Übermittelt oder gelöscht werden.
Die Bewilligung und/oder der Druck erfolgen durch unsere Handelskammer. Nach Ausstellung erhalten Sie eine Ausstellungsbenachrichtigung; anschließend liegt das Carnet in unserer Handelskammer zur Abholung oder für volldigitale Zielländer zum Download mittels eCarnet ID und eCarnet PIN code für Sie bereit.
Für anfallenden Gebühren und Entgelte erhalten Nutzer der eCarnet-Anwendung einen Gebührenbescheid und Rechnungen zum jeweils ausgestellte Carnet. Sie möchten Ihre Rechnungen und Gebührenbescheide zukünftig per E-Mail erhalten? Kein Problem; melden Sie sich einfach zur Teilnahme am Verfahren der eRechnung an.
Bitte beachten Sie, dass ausgestellte Carnets in Papierform vor der Nämlichkeitssicherung von der antragstellenden Person zu unterzeichnen ist. Zu unterschreiben sind ausschließlich das grüne Deckblatt im Feld "J. SIGNATURE OF HOLDER" und – sofern erforderlich – alle grünen Warenlistenzusatzblätter jeweils unten rechts im Feld "SIGNATURE OF HOLDER" sowie eine eventuell hochgeladene Vollmacht zur Verwendung eines Carnet A.T.A./C.P.D.. Nach der Ausstellung durch die Handelskammer dürfen – und können auch bei online beantragten Carnets – keine Änderungen oder Ergänzungen mehr vorgenommen werden.
So funktioniert die volldigitale Abwicklung ab 1. Juni 2026
Das DIHK-Merkblatt "Das volldigitale Carnet in 2026 – Mach dich bereit!" erklärt die wichtigsten Schritte zur Nutzung des volldigitalen Carnets.
Erklärvideos der Internationalen Handelskammer (ICC) zur volldigitalen Carnet-Abwicklung
Bitte informieren Sie sich frühzeitig, um den Umstieg ab Juni 2026 problemlos zu gestalten. Weitere Informationen hat die Internationale Handelskammer (ICC) mittels verschiedener Erklärvideos zur Verfügung gestellt: ATA Carnet app & Desktop training (2025) - YouTube
Die volldigitale Carnet-Abwicklung Schritt für Schritt
Die Internationale Handelskammer (ICC) hat zum Start des digitalen Betriebs verschiedene Schulungsvideos bereitgestellt:
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Anlegen eines Accounts für App und Desktop-Version:Download der Carnet App:Alternativ steht auch eine Desktop-Version zur Verfügung. Der anzulegende Account ist für die App und die Desktop-Version identisch:
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Laden eines Carnets:Erklärvideo für die App: ATA Carnet App: How to download a carnetErklärvideo für die Destop-Version: ATA Carnet Desktop: How to download a carnet
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Vorbereitung einer Reise (Prepare Travel):Erklärvideo für die App: ATA Carnet App: How to prepare a travelErklärvideo für die Destop-Version: ATA Carnet Desktop: How to prepare a travel
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Teilen/Weitergabe von QR Codes an Vertreter (bspw. Speditionen) und Reisende:Erklärvideo für die App: ATA Carnet App: How to share a voucherErklärvideo für die Destop-Version: ATA Carnet Desktop: How to share a voucher
