Zoll
Ukraine
Neue Gesetze, verschärfte Vorschriften und internationale Handelskonflikte machen Zoll- und Außenwirtschaftsrecht komplexer denn je. Wir halten Sie mit aktuellen Meldungen auf dem Laufenden.
Korrekter Wortlaut für Zollpräferenz entscheidend
Bei Lieferungen in die Ukraine kann bei EU-Ursprungswaren eine Zollpräferenz genutzt werden. Wichtig ist, dass der korrekte Text der Präferenzerklärung gemäß dem EU-Abkommen mit der Urkraine verwendet wird: "Der Ausführer (Ermächtigter Ausführer; Bewilligungsnr. ... (1)) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anderes angegeben, präferenzbegünstigte ... (2) Ursprungswaren sind." Die Verwendung des grammatikalisch korrekten Textes "anders" im Wortlaut der Erklärung kann in der Ukraine zur Ablehnung der Zollpräferenz führen.
