Zoll

Türkei

Neue Gesetze, verschärfte Vorschriften und internationale Handelskonflikte machen Zoll- und Außenwirtschaftsrecht komplexer denn je. Wir halten Sie mit aktuellen Meldungen auf dem Laufenden.

Neue Importkontrolle von Maschinen

Eine neue Verordnung regelt die Importkontrolle bestimmter Maschinen und technischer Produkte in der Türkei im Rahmen der Marktüberwachung und Produktsicherheit. Bei der Einfuhr der in Anhang 1/Ek-1 der Bekanntmachung aufgeführten Warengruppen wird seitens der türkischen Behörden die Übereinstimmung mit den jeweils einschlägigen technischen und sicherheitsrechtlichen Vorschriften gefordert. Dadurch kann es zukünftig zu weitere Dokumentenanforderungen (Anlage 3/Ek-3) kommen. Neben Konformitätserklärungen werden nun auch Typengenehmigungs- und Geräuschemissionszertifikate gefordert. Alle Dokumente müssen vom türkischen Konsulat bestätigt und mit einer beglaubigten türkischen Übersetzung an den Kunden übermittelt werden.

Änderung Zusatzzollverordnung

Am 31. Dezember 2025 wurde mit der Änderungsverordnung Nr. 10791 die Änderung der in 2020 veröffentlichten Zusatzzollverordnung Nr. 3351 bekanntgegeben. In der Anlage der Änderungsverordnung sind die Zolltarifnummern aufgeführt, die ab 2026 bei Einfuhr in die Türkei von Zusatzzöllen betroffen sind.

Änderung im Einfuhrverfahren für bestimmte Lebensmittelprodukte ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 ist die Einfuhr von Milch- und Milchprodukten, Fischerei- und Aquakulturprodukten sowie Gelatine- und Kollagenprodukten für den menschlichen Verzehr aus nicht zugelassenen Ländern und Betrieben in die Türkei nicht mehr gestattet. Unternehmen, die Produkte in die Türkei exportieren möchten, müssen bestimmte Unterlagen einreichen.
Da die Umsetzungsfrist näher rückt, ist es für Import- und Exportunternehmen von großer Bedeutung, die genannten Anforderungen zeitnah zu prüfen und die notwendigen Unterlagen einzureichen. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Export der genannten landwirtschaftlichen Produkte in die Türkei ab 2026 weiterhin möglich bleibt.

Neue Kennzeichnungspflicht für tierische Bestandteile in Konsumgütern

Konsumgüter mit Bestandteilen tierischen Ursprungs müssen ab dem 9. Juni 2025 klar gekennzeichnet werden. Dabei ist die Tierart anzugeben, von der die Bestandteile stammen – zum Beispiel Schwein oder Rind. Die Kennzeichnung muss in türkischer Sprache erfolgen. Sie muss direkt am Produkt, auf der Verpackung oder in einem Beipackzettel angebracht sein.
Die Angabe muss gut lesbar und eindeutig sein – irreführende Informationen sind unzulässig. Bereits vor dem Kauf muss die Kennzeichnung für den Käufer sichtbar sein. Im Onlinehandel muss die Information über tierische Bestandteile bereits in der Produktbeschreibung angegeben werden.

Türkei verhängt Zölle auf Stahl

Die Türkei hat Anti-Dumping-Zölle auf flachgewalzte Stahlerzeugnisse aus Russland, China, Japan und Indien eingeführt. Eine Anti-Dumping-Untersuchung habe ergeben, dass Stahlimporte aus den besagten Ländern „der heimischen Industrie einen Schaden zugefügt“ hätten, teilte die türkische Regierung mit.
Die Aufschläge für Stahlimporte aus Russland, Japan und Indien sollen sich je nach Hersteller in einer Bandbreite von 6,1% bis 9% bewegen. Deutlich höhere Zölle will die Türkei auf Stahlimporte aus China erheben. Ihre Höhe soll zwischen 15% und 43,3% liegen. Die Zölle sollen für eine Dauer von fünf Jahren gelten.

Exporter Producer Information Form für Textilexporte muss beglaubigt sein

Die Botschaft der Republik Türkei weist darauf hin, dass das Formular "Exporter Producer Information Form" für Textilexporte in die Türkei von der Industrie- und Handelskammer bescheinigt werden muss. Nach der IHK-Bestätigung schließt sich eine konsularische Legalisierung an.

Einfuhr von Kunststoffabfällen der Warentarifnummer 3915.10 wieder erlaubt

Die türkische Botschaft informiert, dass die Einfuhr bestimmter Kunststoffabfälle der Ethylengruppe (GTIP-Code 3915.10) wieder erlaubt ist. Allerdings unterliegen die Einfuhren einer Überwachung.
Der türkische Zoll prüft die physische Ware und die Begleitdokumente. Außerdem ist die Einfuhr von Abfällen mit den Codes "12 01 05: Kunststoffspäne und Drehspäne", "15 01 02: Kunststoffverpackungen" und 20 01 39: Kunststoffe" in die Türkei unter der Voraussetzung erlaubt, dass ihre Herkunft und Qualität rückverfolgbar und überprüfbar sind. Außerdem ist der Höchstanteil an Verunreinigungen für importierte Kunststoffabfälle auf 1 Prozent begrenzt.

Ursprungszeugnisse zur Einfuhr in die Türkei nicht mehr verpflichtend

Seit dem 1. Janaur 2021 müssen Exporteure Ursprungszeugnisse zur Einfuhr in die Türkei zusätzlich zur A.TR nur noch in Ausnahmefällen, die begründet werden können, vorlegen. Darüber hat das türkische Handelsministerium die Zollstellen in einem Schreiben informiert.
Die Formulierung lautet: Importeure in die Türkei müssen Ursprungszeugnisse nur noch in solchen Fällen zusätzlich zur A.TR vorlegen, wenn die betreffenden Waren handelspolitischen Maßnahmen unterliegen. Das türkische Handelsministerium übersandte das offizielle Schreiben am 22. Juni 2021 an die EU-Kommission.

Sonderzölle und Rabatte

Die Türkei erhebt seit längerem bei der Einfuhr einer Vielzahl von Waren Sonderzölle. Die Höhe ist je nach Ware und Warenursprung unterschiedlich und kann bis zu 30 Prozent betragen. Waren mit Ursprung in der EU mit entsprechendem Nachweis unterliegen keinen Sonderzöllen. Für welche Waren der türkische Zoll Zusatzzölle erhebt, ist nur schwer herauszufinden.
Eine konsolidierte Liste existiert nach Kenntnis der IHK nicht. Normalerweise wird sich der türkische Importeur melden, wenn er Zölle bezahlen muss und die zusätzlichen Unterlagen anfordern. Durch die Änderung des Zollgesetzes sollte als Nachweis für den EU-Ursprung seit 2021 die Ursprungserklärung auf der Rechnung oder die (Langzeit-)Lieferantenerklärung EU-TR ausreichen.
Bitte beachten Sie bei der Rechnungsstellung, dass der türkische Zoll in der Regel keine separat ausgewiesenen Rabatte akzeptiert. Der türkische Importeur muss dann den unreduzierten Betrag verzollen. Weisen Sie auf der Rechnung besser nur den reduzierten Betrag aus.

Bekanntmachung über die Überwachung einiger Textil-, Bekleidungs- und Ledererzeugnisse

Im Amtsblatt der Türkei wurde am 7. November 2020 die Bekanntmachung veröffentlicht, die am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Gemäß der Bekanntmachung über die Registrierung, Bewertung, Genehmigung und Beschränkung von Chemikalien in bestimmten Textilien, Bekleidungs- und Ledererzeugnissen werden alle Maßnahmen in Zusammenhang mit der Einfuhrkontrolle und Überwachung von schädlichen Inhaltsstoffen (wie Azofarbstoffen) über das System TAREKS (Einfuhrgenehmigungsportal der Türkei) und entsprechend einer Risikoanalyse durchgeführt.
Laut § 6 der Bekanntmachung wird für betroffene Waren, die mit einer A.TR angemeldet werden, unmittelbar eine TAREKS-Einfuhrgenehmigung erteilt. Details enthält die Bekanntmachung in türkischer Sprache. Betroffene Waren/HS-Code sind der Anlage der Bekanntmachung zu entnehmen. Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung des Einfuhrerlasses 2020/15 vom 31. Dezember 2019.