Zoll
Schweden
Neue Gesetze, verschärfte Vorschriften und internationale Handelskonflikte machen Zoll- und Außenwirtschaftsrecht komplexer denn je. Wir halten Sie mit aktuellen Meldungen auf dem Laufenden.
Herstellerverantwortung für Verpackungsentsorgung
Hersteller von Verpackungen sind verpflichtet, einer anerkannten Herstellerverantwortungsorganisation (Producer Responsibility Organization, bzw. PRO) beizutreten. Hersteller sind zudem dazu verpflichtet, sich im Register der Umweltschutzbehörde zu registrieren und an einem Rücknahmesystem teilzunehmen. Die Verordnung umfasst auch Bestimmungen für Pfandsysteme, wie sie bei Flaschen und Dosen angewendet werden.
Die Verantwortung für diese Systeme wurde ab dem 1. Januar 2023 von der schwedischen Landwirtschaftsbehörde auf die schwedische Umweltschutzbehörde übertragen. Bestehende Systeme können ihre Genehmigung bis zum 1. Januar 2027 behalten, danach werden sie gemäß den neuen Richtlinien neu bewertet.
Zusätzlich wird in Schweden seit Mai 2020 eine Steuer auf Plastiktüten erhoben. Zurzeit arbeitet Schweden an der Einführung der Single-Use Plastics Directive – der Einwegplastik-Richtlinie der EU.
