Zoll

Norwegen

Neue Gesetze, verschärfte Vorschriften und internationale Handelskonflikte machen Zoll- und Außenwirtschaftsrecht komplexer denn je. Wir halten Sie mit aktuellen Meldungen auf dem Laufenden.

Pflanzengesundheitszeugnisse ab 1. Mai 2026

Die norwegische Pflanzengesundheitsbehörde hat das BMLEH darüber informiert, dass Pflanzen/ Pflanzenerzeugnisse mit Ursprung in anderen EU-Staaten als Deutschland, die über Deutschland nach Norwegen eingeführt werden sollen, ab dem 1. Mai 2026 von einem Pflanzengesundheitszeugnis aus dem Ursprungsland sowie einem Pflanzengesundheitszeugnis zur Wiederausfuhr begleitet werden müssen. Das Pflanzengesundheitszeugnis aus dem Ursprungsland muss dabei für das Zielland Norwegen ausgestellt sein. Vorausfuhrzeugnisse als Anhang von Pflanzengesundheitszeugnissen akzeptiert Norwegen nur noch bis zum 1. Mai 2026. Ein Pflanzengesundheitszeugnis aus dem Ursprungsland ist also auch dann vorzulegen, wenn der Export nicht direkt aus dem Ursprungsland nach Norwegen erfolgt. Die für die Ausstellung der Pflanzengesundheitszeugnisse zuständigen Pflanzenschutzdienste wurden bereits informiert. Das BMLEH steht bereits mit der norwegischen Behörde in Kontakt, um mittelfristig ein vereinfachtes Verfahren zu verhandeln, welches den Regelungen des europäischen Binnenmarkts entspricht.

Zollfreiheit für Getränke mit Ursprung in Norwegen

Die EU eröffnet ein zollfreies Kontingent für Einfuhren von Getränken mit Ursprung in Norwegen. Für Einfuhren, die über dieses Zollkontingent hinausgehen, gilt ein Zoll von 0,047 EUR/Liter. Falls das Zollkontingent bis zum 31. Oktober des Vorjahres nicht ausgeschöpft wird, gilt im Folgejahr zollfreier Zugang. Dies war 2025 der Fall. Für 2026 werden die Kontingente erneut geöffnet. Die Zollbefreiung gilt 2026 im Rahmen des Zollkontingents.