Zoll

Frankreich

Neue Gesetze, verschärfte Vorschriften und internationale Handelskonflikte machen Zoll- und Außenwirtschaftsrecht komplexer denn je. Wir halten Sie mit aktuellen Meldungen auf dem Laufenden.

Einführung des Nachhaltigkeitsindexes für Elektronikprodukte zur Förderung der Kreislaufwirtschaft

Das französische Gesetz zur Kreislaufwirtschaft (Loi AGEC) schreibt seit 2021 vor, dass für bestimmte Elektro- und Elektronikgeräte (Waschmaschinen, Geschirrspüler, Staubsauger, Hochdruckreiniger, Elektrorasenmäher, Smartphones, Tablets, Computer und Fernseher) der Reparaturfähigkeitsindex angezeigt wird. Ab 2025 soll dieser Reparaturindex schrittweise durch einen Nachhaltigkeitsindex ersetzt werden.

So müssen seit dem 8. Januar 2025 Fernsehgeräte den neuen Nachhaltigkeitsindex anzeigen, der Verbraucher nicht nur über die Reparaturfähigkeit, sondern auch über die Lebensdauer elektronischer Produkte informiert. Dies soll zu nachhaltigeren Kaufentscheidungen anregen.

Der neue Index berücksichtigt neben der Verfügbarkeit von Ersatzteilen und technischer Dokumentation auch Kriterien wie die Robustheit sowie die Möglichkeit von Software- und Hardware-Updates. Diese verschiedenen Faktoren werden mit Punkten bewertet und ergeben eine Note von maximal 10, die sowohl in Geschäften als auch auf Online-Plattformen sichtbar ist. Weitere Produkte, wie Waschmaschinen, folgen ab April 2025.
Eine Ausweitung auf andere Geräte wie Laptops oder Rasenmäher ist in Zukunft zu erwarten. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.

Grüner Punkt und Triman

PRO Europe sowie 5 französische Verbände hatten einen Antrag zur sofortigen Aussetzung der Kennzeichnungsverordnung gestellt, welchem im August 2023 im Hauptverfahren stattgegeben wurde. Der ab dem 1. April 2021 vorgesehene Gebührenaufschlag für Verpackungen, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind, ist somit nichtig und wird nicht eingeführt. Die Aufbringung des Grünen Punkts ist in Frankreich ohne Einschränkung möglich, ist jedoch keine Pflicht. Die Verpackungen in Frankreich müssen aber mit dem Triman und einem Sortierhinweis gekennzeichnet werden.

Die EPR-Registrierungsnummer für bestimmte Produkte

In Frankreich unterliegen neben den „klassischen“ Meldeverfahren für Elektrogeräte (WEEE) und Batterien zahlreiche Bereiche einer Erweiterten Herstellerverantwortung, wie zum Beispiel Textilien, Druckerzeugnisse und Möbel. Frankreich verzeichnet aktuell 12 EPR-Meldeverfahren und zählt somit zu den Ländern mit den meisten Produktbereichen, die einer Erweiterten Herstellerverantwortung unterliegen können.
Unternehmen, die bestimmte Produkte auf den französischen Markt bringen, müssen eine EPR-Registrierungsnummer vorweisen können. Der sogenannte „identifiant unique“ muss in einem Vertragsdokument und auf der Internetseite ausgewiesen werden und wird für jeden Bereich vergeben, der in Frankreich einer Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) unterliegt.
Welche Produkte betroffen sind und wie Sie die EPR-Registrierungsnummer erhalten sowie die wichtigsten Informationen zum Thema hat die AHK Frankreich zusammengefasst.