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Neue Gesetze, verschärfte Vorschriften und internationale Handelskonflikte machen Zoll- und Außenwirtschaftsrecht komplexer denn je. Wir halten Sie mit aktuellen Meldungen auf dem Laufenden.

E-Commerce: EU führt Zölle auf Pakete mit geringem Wert ein

Ab Juli 2026 wird in der EU ein Zollsatz von 3 Euro pro Sendung auf E-Commerce-Pakete mit einem Wert von weniger als 150 Euro eingeführt. Angesichts des raschen Anstiegs der Einfuhren von Waren im elektronischen Handel in die EU haben die Kommission und die Mitgliedstaaten gemeinsam die Notwendigkeit einer dringenden Lösung anerkannt. Sie soll die Lücke bis zur Einrichtung der EU-Zolldatenplattform im Jahr 2028 im Rahmen der EU-Zollreform schließen. Der vorübergehende Zollsatz von 3 Euro je Sendung gilt für Pakete, die direkt aus Drittländern an Verbraucherinnen und Verbraucher versandt werden. Diese Maßnahme ist unabhängig von den laufenden Verhandlungen über eine EU-Bearbeitungsgebühr für E-Commerce-Pakete.

EU-Lieferungen müssen statistisch gemeldet werden

Warenexport und -importe innerhalb der EU sind beim Statistischen Bundesamt unter bestimmten Voraussetzungen zu melden. Meldepflichtig sind Exporteure, deren im EU-Handel getätigten jährlichen Lieferungen in andere Mitgliedstaaten den Wert von 1 Mio Euro (alle Sendungen addiert) überschreiten bzw. die im Vorjahr meldepflichtig waren.
Meldepflichtig sind Importeure, deren im EU-Handel getätigten jährlichen Einkäufe aus andere EU-Mitgliedstaaten den Wert von 3 Mio Euro (alle Sendungen addiert) überschreiten bzw. die im Vorjahr meldepflichtig waren. Details zu den elektronischen monatlichen Meldepflichten an das Statistische Bundesamt können dem aktuellen „Leitfaden zur Intrahandelsstatistik 2025“ entnommen werden.
Dieser ist abrufbar unter Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2026 - Statistisches Bundesamt unter der Rubrik „Dies könnte Sie auch interessieren“.

Fragen und Antworten: Annahme der aktualisierten Blocking-Verordnung

Am 7. August 2018 trat die Delegierte Verordnung (EU) 2018/1100 (1) der Kommission in Kraft. Ziel der Blocking-Verordnung ist es, die bestehende Rechtsordnung, die Interessen der EU und die Interessen von natürlichen und juristischen Personen, die Rechte nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der EU ausüben, vor den unrechtmäßigen Auswirkungen der extraterritorialen Anwendung solcher Rechtsakte zu schützen. Dieser EU-Leitfaden zu Blocking-Verordnung erläutert die Bestimmungen dieses Rechtsakts.